Vertrag ist durch falsche Behauptungen zustande gekommen

Unterföhring

Am 13.4. d. J. klingelten zwei Herren von Kabel Deutschland an der Wohnungstür und sagten, die Hausverwaltung habe den Standardkabelfernsehvertrag (mit einer anderen Firma) gekündigt und alle Mieter müssten selbst Anschlussverträge abschließen. Dies klang für mich glaubwürdig und ich schloss den Kabelfernsehvertrag mit o. g. Nummer ab. Eine Mitbewohnerin bekam die ganze Sache mit und kann sie bezeugen.

Da es für mich glaubwürdig klang, überprüfte ich die Behauptung des Firmenvertreters nicht in der Periode von 14 Tagen, in der man ohne Begründung von Haustürverträgen zurücktreten kann. Später jedoch stellte ich fest, dass die Behauptung, die Grundlage meiner Entscheidung für den Vertragsabschluss darstellte, falsch war und dass wir nun zwei Kabelfernsehverträge zu laufen haben.

Ich rief die Firma an. Zunächst sagte mir die Kundendienstmitarbeiterin die Auflösung des Vertrages zu. Als ich jedoch eine E-Mail mit den Details hinschickte, beharrte Kabel Deutschland auf der Rechtmäßigkeit des Vertrages und weigerte sich auch auf ein weiteres E-Mail hin, den Vertrag für nichtig zu erklären.

Ich bin jedoch der Meinung, dass ein Vertrag, der aufgrund falscher Behauptungen zustande kam, nicht rechtmäßig ist, von vornherein nicht gültig ist und deshalb auch außerhalb der Standard-Kündigungsperiode von 14 Tagen aufgelöst werden kann.

Selbst wenn diese Auffassung vor Gericht nicht durchgesetzt werden könnte, wäre es ein Zeichen guter Geschäftspraxis, die Verantwortung für die Fehler eigener Angestellter zu übernehmen und den Vertrag einvernehmlich aufzulösen.

Bestell-/Kundennummer: 331680709

Meine Forderung an Kabel Deutschland Service:

Auflösung des Vertrages und Zurückerstattung bisher eingezogener Beträge

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 345 Tagen und 9 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wie ich vermutete, kann ich den Vertrag wohl nach §119 BGB wegen Irrtums anfechten. Dies gilt unabhängig von irgendwelchen 2-Wochen-Fristen. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html.

Leider hat mich bis jetzt (21.7.12) keine Reaktion von Kabel Deutschland erreicht.

Leider noch keine Reaktion. Werde es noch einmal schriftlich probieren.

Kabel Deutschland hat nicht weiter reagiert und spekuliert darauf, dass ich den Vertrag nicht anfechten werde, da bei dem ungewissen Ausgang das Prozesskostenrisiko hoch ist.