Nachdem nun schon mehrfach, sowohl per Telefon (Mai-Juli 2012), sowie per Telefax bzw. Email am 03.07.2012 die Abschlusszählerstände (Zählernummer 110046863326 und 110044745805, Vertragskonto 282008821579 und 282010140150) zum 01.05.2012 mitgeteilt wurden, nun ein letzter Versuch auf diesem Wege Sie von der Ignoranz der übermittelten Zählerstände abzubringen.
Das letzte Schreiben vom 25.07.2012 mit der Drohung zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens stellt meines Erachtens den Gipfel der Unprofessionalität und Unverschämheit dar.
Dieses Schreiben hat wiederum keinerlei Bezug zu dem letzten (15.07 und 16.07.2012) per Online-Formular gemeldeten Zählerständen bzw. zu der bisherigen Korrespondenz gezeigt.
Ferner wurde weder der Erhalt der Faxmitteilung, noch der Emaileingang Ihrerseits, wie ausdrücklich gewünscht, bestätigt.
Ich bitte Sie, wie auch telefonisch im Mai und Juni zugesagt, die Daten zu korrigieren und eine korrekte Schlussrechnung zu erstellen.
Weiterhin mache ich von dem unentgeltlichen Auskunftsrecht nach §34 BDSG Gebrauch und erwarte Auskunft über die genaue Bezeichnung und Art der bei der
E.ON Bayern AG über uns gespeicherten Daten, sowie die Korrespondenz (Email, Fax, Telefon usw.), der bei Ihnen zu den genannten Zählernummern bzw. Vertragskonto vorliegt.
Über einen Rückruf, der mir vor einer Wochen ebenfalls in Aussicht gestellt wurde, würde ich mich nach wie vor freuen.
Im Voraus besten Dank.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282008821579 und 282010140150
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Erstellung einer korrekten Abschlussrechung unter Berücksichtigung der gemeldeten Zählerstände; Einstellung des Mahnverfahrens bzw. Rücknahme der unberechtigten Mahngebüh
Antwort auf die Beschwerde vom 27.07.2012
Guten Tag, Herr Vath,
es tut uns leid, dass Sie über uns ärgern müssen. Sie haben Recht, zusätzlich zu Ihren abgelesenen Zählerständen waren in der Schlussrechnung noch maschinell ermittelte Zählerstände. Das hätte nicht passieren dürfen.
Grundsätzlich ist es so, dass es bei der Erstellung einer Schlussrechnung immer einen Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Lieferant gibt. Wir übermitteln die von Ihnen gemeldeten Zählerstände an den Netzbetreiber, der diese bestätigen muss. Dazu hat er 28 Tage Zeit. Der Netzbetreiber kann uns auch andere Ablesewerte schicken, die wir dann übernehmen.
Bei diesem Datenaustausch ist der Fehler passiert. Wir korrigieren selbstverständlich die Rechnungen und schicken Sie Ihnen zu. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.
Wir hoffen, dass die Sache dann für Sie erledigt ist.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 3
Vertrag 282 023 324 048 E.ON Bayern
Wir haben exakt das gleiche Problem mit der E.ON. Kündigung zum 1.3.2012, Zählerstand der E.ON mitgetelt, wurde bestätigt, dann utopische Schlussrechnung erhalten mit "errechnetem Zählerstand". Per Einschreiben Widerspruch dagegen eingelegt, Abbuchungserlaubnis widerrufen und korrekte Schlussrechnung gefordert. Wurde von der E.ON ignoriert. Seitdem immer wieder Mahnungen bis zur Androhung der Stromsperre erhalten, obwohl ständig per Fax, E-Mail und telefonisch (wobei uns stets eine sofortige Bearbeitung zugesagt wurde) dagegen vorgegangen. Die Beschwerden wurden trotz gesetzlicher Vorgabe (4 Wochen) nicht bearbeitet. Jetzt liegen die Unterlagen bei unserem Anwalt - schaumermal.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mittlerweile sind die Schlussrechnungen mit den korrekten Zählerständen eingetroffen. Vielen Dank ReclaBox(!) und Ihnen hierfür. Leider weist die "Schlussrechnung" nach wie vor einen um ca. 35,- Euro zu hohen Betrag auf, der wahrscheinlich auf die unberechtigterweise in Rechnung gestellten Mahngebühren zurückzuführen ist. Bitte korrigieren Sie die entsprechenden Zahlungseingänge, damit dieses leidige Thema, das wahrscheinlich auf einem internen Kommunikationsproblem zwischen E.ON Bayern (Netzbetreiber) und E.ON Bayern Vertrieb (Versorger) beruht.
Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Vath
Die Informationen zur unentgeltlichen Auskunft nach §34 BDSG sind noch nicht übermittelt worden. Die unberechtigten Mahngebühren sind nicht storniert worden, sondern nach wie vor in der Schlussrechnung erhalten.