Falsches Gültigkeitsdatum, Kunde hat den Schaden!

Berlin

Ich habe über Dailydeal ein Gutschein für ein twoticket Jahresabo gekauft.

Auf dem Gutschein stand ein Gültigkeitsdatum20.07.2012. Ich habe vor Ablauf dieses Termins versucht, den Gutschein bei Twoticket einzulösen und erhielt den Hinweis "Code ungültig".

Auf Nachfrage erhielt ich von Twoticket die Auskunft, dass Dailydeal Mist gebaut hat, eine falsche Gültigkeit angegeben hatte und der Gutschein nur bis zum30.06.2012gültig war.

Ich habe daraufhin das Jahresabo zum vollen Preis abgeschlossen und Dailydeal um Erstattung des Gutscheinwertes gebeten.

Dailydeal erklärte daraufhin, dass sie den Ablauf den Gutscheins bedauern und aus Kulanz (!) den Kaufpreis zurückerstatten.

Dailydeal hat, wie gesagt, Mist gebaut, und der Kunde bleibt dann auf dem wertlosen Gutschein sitzen.

Bestell-/Kundennummer: DD2m 6RHWKW

Meine Forderung an DailyDeal:

Differenz Gutscheinwert / Kaufbetrag

Antwort auf die Beschwerde vom 02.08.2012
DailyDeal GmbH

Abteilung: Customer Service

03.08.2012 | 10:53 Uhr

Lieber DailyDealer,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Wir sind bereits über den geschilderten Sachverhalt informiert und bedauern, die entstandenen Unannehmlichkeiten wirklich sehr. Es war keine Absicht unsererseits Sie zu verärgern. Es freut uns daher, dass wir zwischenzeitlich eine Lösung für Sie finden konnten.

Beste Grüße
Ihr DailyDeal-Team

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Dailydeal ignoriert nach wie vor die aktuelle Rechtsprechung:
AG Köln, Urt. v. 04.05.12, 118 C 48/12 -Leitsatz: -
"Wer über eine als Vermittler agierende Internetplattform einen Gutschein erwirbt, hat gegen den Aussteller einen Anspruch auf Erbringung der im Gutschein genannten Leistungen. Bei Nichterbringung bestimmt sich die Höhe des Schadensersatzes nach dem Wert der verbrieften Leistung."

Das Abo, dass ich zwischenzeitlich direkt abgeschlossen habe, kostet 72 EUR, was dem "Wert der verbrieften Leistung" entspricht.

Dailydeal erstattete allerdings bisher nur den Kaufpreis von 23 EUR.

Recht und Gesetz gilt doch auch für Dailydeal; ich erwarte eine Erstattung des Differenzbetrages von 49 EUR und werde die Forderung notfalls klageweise durchsetzen.