Mitglieder meiner Famillie und ich selbst haben beim Massagesalon "Lanna Thai Massage", Neusser Straße 337, 50733 Köln am 16.07.2011 mehrere Gutscheine erworben (insgesamt 4 Stück zum Preis von 30 € pro Stück).
Beim Kauf wurde uns zugesichert, dass diese Gutscheine drei Jahre Gültigkeit hätten.
Als ich einen dieser Gutscheine gestern einlösen wollte, wurde mir gesagt, dass der Besitzer gewechselt hätte und die Gutscheine jetzt nicht mehr einzulösen seien. Weder habe ich Bescheid bekommen, dass der Besitzer wechselt, noch hat sich an der äußeren Erscheinung des Ladens etwas geändert, mit Ausnahme des Namens. Selbst die Telefonnummer ist geblieben.
Ich habe deshalb den Verdacht, dass es sich um Betrug handelt, kann dies jedoch nicht nachweisen.
Meine Forderung an Lanna Thai Massage:
Erstattung der Gutscheine (120,-- €)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Anwalt einschalten. Der kann prüfen, ob es sich um Betrug handelt und vor allen Dingen feststellen, ob der Besitzer tatsächlich gewechselt hat.
Wenn Sie die Gutscheine erst am 16.07. gekauft haben, liegt der Betrugsverdacht nahe.
Denn zu dem Datum wäre ein Besitzerwechsel schon im Gange gewesen.
@von ReclaBoxler-4712103
Wieso Anwalt? Der kostet und die Polizei ermittelt kostenlos!
Haben Sie sich verlesen? Gekauft 2011 aktuell 2012 - da liegt schon ein Jahr dazwischen.
Ich gehe davon aus, dass der neue Betreiber die Gutscheine einlösen muss da die Verpflichtung sicher auf den neuen Besitzer übergegangen sind.
Hier verschwinden schon wieder Kommentare. Aber als Ausgleich werden ja wochenalte Beschwerden über Kommentare noch immer geprüft.
Noch einmal:
Ja, ich habe mich verlesen und ging von 2012 aus.
Auch ich gehe davon aus, dass der neue Eigentümer (nicht Besitzer) die Gutscheine einlösen muss. Wenn er den Laden mit Forderungen und Verbindlichkeiten erworben hat.
Das kann nur ein Anwalt prüfen. Die Polizei kann und wird nicht ermitteln. Weshalb auch?
@ ReclaBoxler-7215977 "Auch ich gehe davon aus, dass der neue Eigentümer (nicht Besitzer) die Gutscheine einlösen muss. Wenn er den Laden mit Forderungen und Verbindlichkeiten erworben hat. "
Bei Geschäftsübernahmen in dieser Größenordnung ist die Übernahme mit Forderungen und Verbindlichkeiten eher die Ausnahme. Das heißt der BF muss sich an den Voreigentümer halten. Wer das ist, kann er bei dem neuen Eigentümer erfragen.
Liebe Frau Voss,
wo in Köln befindet sich dieser Laden denn, haben die eine Website? Ich konnte nichts finden!
Ihnen ist doch klar, wenn keine Website bzw. E-Mail-Adresse vorhanden, kann das hier auch nicht an den Laden weiter geschickt werden, soviel ich weiß!
Im Übrigen ist das Sache ziemlich ärgerlich, eine Anwaltsauskunft könnte Ihnen da bestimmt weiter helfen.
Warum kauft man einen oder mehrere Gutscheine und lässt sie dann ein Jahr herumliegen?
Wenn der Laden von jemand anderst übernommen wurde, und sicherlich keine vereinbarung über noch offene Gutscheine getroffen wurde, ist das einfach Pech! Nur weil es das selbe Gebäude ist heißt das ja nicht das derjenige der den Laden jetzt betreibt für alles aufkommen soll was die die sich jemals in dem Gebäude eingemietet waren hinterlassen haben.
Die Polizei ist dann anscheinend doch die bessere Adresse für solche Probleme.