Gutscheine werden nicht eingelöst

Galerie60
Bad Kreuznach

Die Einlösung eines im April 2011 ausgestellten Restaurantgutscheins wurde im Juli 2012 mit der Begründung eines zwischenzeitlich vollzogenen Besitzerwechsels verweigert.

Der Name des Restaurants mit angeschlossenem Hotel, Anschrift, Räumlichkeiten, Kontaktdaten und Speisekarte haben sich nicht geändert.
Ein Hinweis über einen Besitzerwechsel ist nicht ersichtlich. Entweder hat kein Besitzerwechsel stattgefunden oder das Impressum auf der Website des Restaurants ist veraltet. Letzteres stellt Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar.

Auf eine Beschwerde per E-Mail und Fax wurde nur verzögert und informativ unzureichend reagiert. Ein weiterer schriftlicher Einwand, welcher sich auf §25 HBG beruft, blieb unbeantwortet.

Mir ist persönlich ein weiterer Fall bekannt, bei dem die Einlösung eines im November 2011 ausgestellten Restaurantgutscheins mit selbiger Begründung verwehrt wurde.

Meine Forderung an Galerie60:

Einlösung aller Gutscheine

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 320 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bisher keine weitere Reaktion.
Ich habe mich mittlerweile mit einem Hilfegesuch an den Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz gewandt, welcher zufälligerweise auch in Bad Kreuznach beheimatet ist und dessen Mitlgied die Galerie 60 ist. Auch von dort kommt keine Reaktion.
Servicewüste Deutschland.

Mittlerweile hat sich der DEHOGA gemeldet und mitgeteilt, dass Galerie 60 kein DEHOGA Mitglied mehr ist.
Galerie 60 schweigt weiterhin.