ich besitze drei Verbrauchsstellen: "Haus 1", "Haus 1 a" und "Haus 2".
Die erste Zählerablesung für "Haus 1" habe ich wegen meiner PV-Anlage zum 31.12.2011 getätigt. Später wurden mir für die Ablese drei Ablesekarten zugesandt. Dabei fiel mir auf, dass für die Verbrauchsstelle "Haus 1" die Karte fehlerhafte Angaben enthielt (falsche Zählernummer).
Daraufhin telefonierte ich mit Frau H. von der Service-Hotline. Hier konnte ich die Zählerstände von allen drei Verbrauchsstellen telefonisch durchgeben.
Für die Verbrauchsstellen "Haus 1a und 2" erfolgte die Jahresrechnung bereits am 15. März 2012. Nur die Jahresrechnung von "Haus 1" steht bis jetzt immer noch aus.
Mehrfach habe ich versucht, das Problem telefonisch zu lösen. Leider konnte oder wollte mir keiner der Hotline-Mitarbeiter weiterhelfen, die genannte Jahresrechnung zu erhalten. Am 25.04.2012 rief mich Frau H. dann doch noch nachmittags an, und sagte mir, dass alle Zählerstände gefunden und datiert seien und die Rechnung bald erfolgen kann. Doch es kam trotzdem wieder keine Abrechnung!
Jetzt habe ich am 05.07.2012 mit Frau W. gesprochen, die meine Zählerstände wieder nicht einsehen konnte. Daraufhin übermittelte ich ihr den aktuellen Zählerstand. Auch sie versicherte mir, dass ich die Jahresabrechnung innerhalb von zwei Wochen erhalten würde. Das ist schon wieder nicht geschehen!
Jeglicher Versuch von mir, meine Stromrechnung zu erhalten, blieb erfolglos!
Es ist auch sehr eigenartig, dass ich nur von der Verbrauchstelle keine Rechnung erhalten habe, von der eine höhere Rückzahlung zu erwarten ist.
Bestell-/Kundennummer: 1006133872
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Jahresstromabrechnung bis spätestens 16.08.2012
Antwort auf die Beschwerde vom 04.08.2012
Guten Morgen Frau Gruber,
bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lang auf die Jahresrechnung warten mussten. Sie haben Recht, dass Sie von einem kundenorientierten Unternehmen mehr erwarten können. Es tut uns sehr leid, dass Sie mit uns unzufrieden sind.
Heute haben wir eine gute Nachricht: die Jahresrechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 3
Der Versorger ist verpflichtet innerhalb von sechs Wochen eine Abrechnung zu erstellen. Wenn das nicht geschieht, kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden: http://www.schlichtungsstelle-energie.de
- Jahresrechnung erhalten
- Abschläge wurden korrekt verrechnet
- dennoch bin ich noch unglaublich sauer, das alles so lange gedauert hat
- denn meine (Frei-) Zeit die ich dafür aufgebracht habe kann mir Eon nicht erstatten
Siehe Kommentar von mir am 08.08.12