06.08.2012 | 17:16 Uhr · 1320 Views · von Michael Jähser
Braustolz (Schleiz)
Keine Annahme des Leergut-Bierkastens
Ich wollte heute einen Leergut-Bierkasten zurückgeben, den ich letzte Woche beim Netto in Schleiz gekauft hatte - dieser wurde vom Automaten und auch vom Personal verweigert, unter dem Vorwand, dass dieses Bier nicht im Sortiment sei. Gleichzeitig befand sich immer noch ein Kasten dieser Sorte im Regal - dies zeugt von fachlicher Inkompetenz.
Es wurden nur die Flaschen zurückgenommen - jedoch nicht der Kasten.
So geht es nicht - es geht hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip - so kann man mit Kunden nicht umgehen!
Frage: Wie können Sie dieses Bier verkaufen, wenn es nicht im Sortiment ist?
Meine Forderung
Leerkasten muss zurückgenommen werden
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06.08.2012 | 17:31 Uhr · ReclaBoxler-5231200
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06.08.2012 | 17:53 Uhr · Ein Kunde
Unabhängig von der gesetzlichen Regelung für Flaschen und Dosen gilt dies wohl für jedes Teil, für welches jemand ein Pfand erhebt.
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06.08.2012 | 19:23 Uhr · ReclaBoxler-1234507
Und wenn Netto nicht zurück nimmt, warum beschweren Sie sich bei Braustolz?
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07.08.2012 | 08:50 Uhr · ReclaBoxler-9540167
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07.08.2012 | 09:46 Uhr · ReclaBoxler-6426023
Also muss der Laden das natürlich auch zurücknehmen, da können die Pseudorechtswissenschaftler hier sich auf den Kopf stellen.
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17.09.2012 | 11:00 Uhr · Michael Jähser
Beschwerde ist gelöst