Ich wollte heute einen Leergut-Bierkasten zurückgeben, den ich letzte Woche beim Netto in Schleiz gekauft hatte - dieser wurde vom Automaten und auch vom Personal verweigert, unter dem Vorwand, dass dieses Bier nicht im Sortiment sei. Gleichzeitig befand sich immer noch ein Kasten dieser Sorte im Regal - dies zeugt von fachlicher Inkompetenz.
Es wurden nur die Flaschen zurückgenommen - jedoch nicht der Kasten.
So geht es nicht - es geht hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip - so kann man mit Kunden nicht umgehen!
Frage: Wie können Sie dieses Bier verkaufen, wenn es nicht im Sortiment ist?
Meine Forderung an Braustolz:
Leerkasten muss zurückgenommen werden
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Sicher muß der Händler das Leergut zurücknehmen. Schließlich hat er das Bier ja auch verkauft.
Wenn dieser Laden das Pfand eingehoben hat, wird er es wohl zurückerstatten müssen.
Unabhängig von der gesetzlichen Regelung für Flaschen und Dosen gilt dies wohl für jedes Teil, für welches jemand ein Pfand erhebt.
@ Michael Jähser, glauben Sie wirklich diese Beschwerde interessiert irgend jemand?
Und wenn Netto nicht zurück nimmt, warum beschweren Sie sich bei Braustolz?
Der BF hat angegeben, den Kasten bei Netto in Schleiz gekauft zu haben. Also darf er Flaschen und Kasten (Rahmen) wieder dort abgeben.
Es wurde doch klar geschrieben dass Netto die Ware verkauft hat (vermutlich ein Sonderangebot, etc.), und sogar noch eine volle Kiste zum Verkauf stand.
Also muss der Laden das natürlich auch zurücknehmen, da können die Pseudorechtswissenschaftler hier sich auf den Kopf stellen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst