Fehlmahnungen nach Umstellung auf "kostenfreien Tarif"

Düsseldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

da mir trotz umfangreicher schriftlicher Sachdarstellung meinerseits nur eine nicht zufriedenstellende Stellungnahme seitens der Vodafone Kundenbetreuung vorliegt, sehe ich keine andere Möglichkeit, als mich mit meinem Anliegen nunmehr an Sie zu wenden.

Es ist mein Wunsch, kurzfristig eine einvernehmliche Lösung des mit Folgenden erneut zusammengefassten Problems zu erzielen. Durch die fehlende Bereitschaft der Kundenbetreuung, zu meiner Sachdarstellung substantiiert Sachvortrag zu leisten, kann keine Lösung erzielt werden.

Die bisher einzige Mitteilung zum Sachverhalt per Mail vom 02. August 2012 ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, stellt aber den Sachverhalt nur ungenügend und teilweise fehlerhaft dar, so dass ich mit dem dort formulierten Kompromissvorschlag noch nicht zufrieden sein kann.

Kurze Zusammenfassung des Vorganges:

1. im Jahre 2010 kam unter fragwürdigen Umständen ein UMTS-Vertrag zu Stande.

2. am 16.04.2012 wurde der Vodafone-UMTS-Vertrag unter obiger Kunden-Nr. fristlos gekündigt.

3. in Folge wurde mit Ihrem Schreiben vom 25.04.2012, welches Sie zu Ihrer Erinnerung im Anhang vorfinden, der UMTS Tarif auf den nunmehr strittigen “kostenfreien Tarif umgestellt”.

4. Bis zur Zustellung vor bezeichneten Schreibens gemäß Anlage wurde das Produkt von mir zu keinem Zeitpunkt genutzt. Der bis dahin zu entrichtende Grundbetrag wurde dennoch monatlich von mir entrichtet. Da die Summe des gezahlten Grundbeitrags €400,- übersteigt, einen Sachverhalt darstellt, der bei der 4. Lösungsfindung berücksichtigt werden sollte. Erst nachdem aus Kulanz ein vermeintlich kostenloser Tarif eingereicht wurde, wurde das Produkt versuchsweise mit dem Mobiltelefon genutzt.

5. Nach Zustellung der ersten Mahnung wurde die Nutzung sofort eingestellt, dieser Mahnung (einschl. einer Folgemahnung) durch Sachvortrag meinerseits detailliert widersprochen. Der Vertrag endete zum 25.06.2012.

6. Der Vorgang wurde geschlossen, obwohl keine Lösung vereinbart wurde oder eine Gegenvorschlag unterbreitet wurde. In Folge wurde ein zweites Mal gemahnt und meinerseits erneut mit Sachvortrag widersprochen.

7. Schreiben vom Vodafone Kundenservice vom 02. August 2012 um 09:22 Uhr, mit unzureichender Sachdarstellung und noch nicht zufrieden stellendem Kompromissvorschlag.

Der streitgegenständliche kostenfreie Tarif laut Schreiben vom 25.04.2012 gemäß Anlage wurde mir aus Kulanz zugestanden. Kulant wäre diese Entscheidung nur dann, wenn der Tarif ohne Beschränkungen kostenlos wäre, denn innerhalb einer „home-zone“ wäre dieser völlig sinnlos und auch nutzlos, da ich über eine Vodafone-DSL-Internetflat verfüge, welche in Verbindung mit WLAN eine bessere Funktionalität bereitstellt. Dass Vodafone dies bekannt war, kann man Ihrem Schreiben vom 25.04.2012 entnehmen, da dort beide Kunden-Nummern aus beiden Verträgen angegeben wurden.

Die Formulierung gemäß Mail, die Kulanzentscheidung basiere auf dem Sachverhalt, dass das Produkt von mir nicht genutzt wurde, ist befremdlich, denn dann hätte meiner fristlosen Kündigung vom 16.04 2012 entsprochen werden können, und das nun zu lösende Problem wäre für beide Seiten nicht entstanden. Eine Kulanzentscheidung stellt eine Entschädigung für eine Fehlentscheidung dar und kein Almosen.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn aus Kulanz willentlich vom regulären Weg der AGB abweicht, aber den Begriff „kostenfreier Tarif“ rückwirkend mit dem Argument der AGB zu entkräften versucht. Entweder man trifft eine Entscheidung aus Kulanz – um bspw. das Ziel zu erreichen, mich als Festnetz/DSL Kundin zu behalten - oder man hält an der AGB fest und freut sich darüber, aus der vodafoneeigenen Interpretation des Begriffs „kostenfrei“, ggf. unlauter Profit beschlagen zu haben. Beides gleichzeitig zu tun stellt einen logischen Widerspruch dar. Ich ersuche Sie daher, diesen Widerspruch aus Sicht der Vodafone Geschäftsleitung zu erläutern.

Der EDV-Eintrag der Vodafone Kundenbetreuung, eine Lösung könne nur telefonisch erzielt werden, ist logisch unbegründet, denn alles, was ausgesprochen werden kann, kann auch schriftlich fest gehalten werden. Den Vorgang nur deshalb zu den Akten zu legen, weil ein berufstätiger Kunde nicht uneingeschränkt telefonisch erreichbar ist, ist ebenfalls mehr als fragwürdig und erschwert eine zeitnahe Lösungsfindung für das dargestellte Problem der aus meiner Sicht nicht begründeten Mahnungen und bestätigt den Sinn schriftlicher Mitteilungen. Auch die in Punkt 7 bezeichnete einzige Stellungnahme erfüllt nicht die Anforderungen an eine qualifizierte Stellungnahme.

Darüber hinaus wurde meinem Wunsch nach einer nachprüfbaren Rechnung bisher nicht entsprochen. Es fehlen präzise Angaben, welche Datenmengen, zu welchem Zeitpunkt, über welche Mobilfunkzelle und über welches Endgerät gezogen worden sein sollen. Die ausschließliche Benennung eines Geldbetrages ist eher eine Unverschämtheit als ein Leistungsbeweis eines Weltkonzerns.

Der Umstand der Mahnung durch Vodafone ist auf der – wie sich erst im Nachhinein herausstellte – unzutreffenden Umstellung auf einen „kostenfreien Tarif“ begründet. Ohne das Schreiben von Vodafone vom 25.04.2012 gemäß Anhang wäre das Produkt meinerseits auch weiterhin nicht genutzt worden. Der Sachverhalt, dass Vodafone unter „kostenfrei“ offensichtlich etwas ganz anderes versteht als ich, sollte mir bei der Lösung des Problems nicht zum Nachteil werden. Gleiches gilt für den Sachverhalt der Zahlung von insgesamt über €400,- an Grundgebühr, ohne dass Produkt genutzt zu haben, da es sich hierbei praktisch um Reingewinn für Vodafone handelt.

Um meinem Anliegen, welches nach wie vor von Vodafone nur unzureichend begründet und in keiner Weise nachvollziehbar belegt wurde, erlaube ich mir Auszüge aus diesem Schreiben im Vodafone blog post bei facebook zu veröffentlichen, damit ggf. auch durch öffentlichen Druck die berechtigten Interessen von Vodafone-Kunden substantiiert Rechnung getragen wird.

In Anbetracht vorstehend nochmals zusammengefassten Sachverhalts - als Ergänzungen zu allen meinen seitherigen Eingaben bei der Vodafone Kundenbetreuung - ersuche ich Sie darum, die Zahlungsforderungen mir gegenüber, die mehr als nur fragwürdig sind, zu stornieren und den Vorgang damit endgültig abzuschließen.

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Laura Arca

Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr. 94310302

Meine Forderung an Vodafone D2:

Stornierung der Zahlungsforderungen

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