Stromvertrag eigenmächtig von 12 auf 24 Mon. verlängert

Neuss

Der o.g. Vertrag wurde am 03.02.2011 als einziger schriftlich bestätigt.

Angeblich habe ich jedoch sowohl erst bei http://check24.de als auch bei Verivox am 07.12.2010 je einen Vertrag für ein und dieselbe Abnahmestelle abgeschlossen.

Daraufhin wurde angeblich der o.g. Vertrag gelöscht, obwohl die Lieferung am 01.02.2011 begann, also drei Tage vor Vertragsbestätigung.

Ich habe die Zahlungen nach Vertragsende am 31.01.2012 eingestellt und ExtraEnergie mehrfach aufgefordert, Klage einzureichen und die Blockierung des Anbieterwechsels einzustellen.

Da man sich anscheinend der offensichtlichen Manipulation der Vertragslaufzeit bewußt ist, erhalte ich weiterhin Gratisstrom.

Bestell-/Kundennummer: 256566

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Anerkennung des o. g. einzigen unterschriebenen Vertrages.

Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.08.2012 | 10:03 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Im Gegenteil, es kam eine weitere Mahnung, der ich wiederum widersprochen habe!

Erfreulicherweise muss ich meinem Geld nicht hinterher laufen, da Extraenergie von mir eine Zahlung erwartet, die ich nicht tätige.
Ich erwarte eine juristische Klärung.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Da ein Betrugsverfahren beim Landgericht Düsseldorf anhängig ist, werden erst nach einem Urteil die berechtigten Forderungen der Kunden vollstreckbar sein.