CGS-20/160 defektes Gasgebläse

Wolf GmbH
Mainburg

Ich muss mich heute auch einreihen bezgl. des defekten Gasgebläses. Unsere Anlage ist mit Baujahr 2007 also auch erst fünf Jahre alt.

Eine Kulanzanfrage an die Firma Wolf wurde gestern per Mail gesendet.

Natürlich sind einem die Rahmenbedingungen wie Gewährleistung etc. klar, aber so ein kostenintensives Bauteil darf nicht nach so kurzer Betriebsdauer defekt sein. Es ist in den Antworten der Firma Wolf zu lesen, dass der Antrag über den Installateur erfolgen sollte. Nun ist es in meinem Fall leider so, dass diese Firma nicht mehr existent ist. Auch so etwas kann passieren. Was ist also jetzt zu tun?

Eine Kulanzanfrage vor Austausch zu stellen, halte ich auch für etwas fragwürdig. Wir möchten schon gern warm duschen und (wir wohnen im Norden) ggf. etwas heizen. Wie lange soll man damit warten?

Meine Forderung an Wolf:

Übernahme der Ersatzteilkosten

Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2012
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

17.08.2012 | 08:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Schinnagel,

am 13.08.2012 hatten Sie bereits eine Anfrage an unser Servicecenter gestellt. Am 14.08.2012 hat Ihnen unsere Serviceabteilung wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schinnagel, es muss nicht zwingend die Heizungsbaufirma reklamieren die Ihnen die Anlage eingebaut hat. Es kann auch eine andere Firma sein, die z. B. die Wartungsarbeiten an Ihrer Gasbrennwerttherme erledigt. Wichtig ist nur dass es sich um eine Heizungsbau Firma handelt. Das Gebläse muss bei jeder jährlichen Wartung geprüft und bei Verschmutzung gesäubert werden. Zudem muss bei jeder Wartung der Wärmetauscher sowie die komplette Brennkammer gesäubert werden, da sich ansonsten die Druckverhältnisse im Brennraum durch Verschmutzung ändern und somit das Gebläse einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Diesbezüglich sind wie bereits erwähnt die lückenlosen Wartungsnachweise notwendig. Ohne diese Wartungsnachweise kann bei einem Kulanzantrag nicht positiv entschieden werden. Die Seriennummer ersehenSie auf dem Typenschild der Gasbrennwerttherme.

Wir hoffen Sie somit ausreichend informiert zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH - Kundenservice

Da die Firma Wolf nicht direkt an Endverbraucher vertreibt sondern Lieferungen ausschließlich über den Handel und dem Fachhandverk abwickelt, sind auch Gewährleistungsansprüche und Kulanzanträge über diesen Weg einzureichen. Wie bereits angesprochen, muss dies nicht zwangläufig vom Erbauer der Anlage erfolgen, der Kulanzantrag kann auch durch Ihre aktuelle Wartungsfirma gestellt werden, welche Ihre Heizungsanlage betreut.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice

bewerten sie die antwort von Wolf GmbH

Muss das unbedingt der Installateur sein, bei dem Sie 2007 die Anlage gekauft haben bzw. der Sie Ihnen seinerzeit eingebaut hat?

Sicherlich lassen Sie die Heizungsanlage doch regelmäßig (jährlich) prüfen/warten. Dann haben Sie doch Kontakt zu einem Installateur, lassen Sie diesen den Kulanzantrag stellen.

Ich stelle mir das so vor wie bei Autos. Ich kaufe einen Wagen der Marke XY in Berlin, ziehe dann aber nach Hannover. Falls ich dann Kulanzanträge über eine Werkstatt stellen müsste, würde ich ja auch den in Hannover nehmen und das nicht über Berlin machen.

Oder verstehe ich da grad was falsch?

Nein, das sehen Sie schon richtig.

Allerdings möchte die Firma, die die Wartung durchführt davon Abstand nehmen.

Man muss sich ja auch die Frage stellen, was so eine nachgewiesene Wartung aussagt. Gibt es vorgeschriebene Regeln zur Durchführung einer Wartung?

Auch die Aussagen über die Intervalle gehen auseinander. Hersteller sagt jährlich, Heizungsfirma sagt alle 2 Jahre.

Wie hier schon mal geschrieben, nichts hält ewig und muß ab und zu erneuert werden.
Bei einem Auto, das wesentlich weniger Laufleistung und höhere Anschaffungskosten als eine Heizung/Therme hat, wären schon ganz andere Kosten aufgelaufen.

ZITAT:
"Allerdings möchte die Firma, die die Wartung durchführt davon Abstand nehmen. "
ZITATENDE

Warum wohl? Weil ein "Kulanzantrag" nach FÜNF Jahren Betriebszeit überflüssig ist! Das Gerät (und der Lüfter) hat mind. 10. 000 Betriebsstunden, mit Warmwasserbereitung sogar noch mehr.
Übertragen auf einen PKW sind das mind. 400.000 bis 600.000 km.
Stellen Sie da auch einen "Kulanzantrag", wenn dann mal etwas kaputt geht?

ZITAT:
"Man muss sich ja auch die Frage stellen, was so eine nachgewiesene Wartung aussagt. Gibt es vorgeschriebene Regeln zur Durchführung einer Wartung? "
ZITATENDE

Was sagt denn die nachgewiesene Wartung aus? Das die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Schauen sie mal in Ihre Landesbauordnung bzw. die Verwaltungsvorschriften dazu.
Was sagt Ihre Frage aus? Das keine oder nur unregelmässig wartungen durchgeführt wurden!

ZITAT:
"Auch die Aussagen über die Intervalle gehen auseinander. Hersteller sagt jährlich, Heizungsfirma sagt alle 2 Jahre. "
ZITATENDE

Entscheidend ist wohl, was der Hersteller sagt, wenn Sie von dem "KULANZ" erwarten?
Da "klemmts" wohl? Aber versuchen kann man's ja mal!

*kopfschüttel*

Eine weitere, völlig überflüssige "BESCHWERDE"

@ 6281522

Der PKW-Vergleich, welchen Sie hier immer wieder wiederholen ist ein Blödsinn.

Nach dem Stand der Technik werden folgende Ansätze von dem größten Kugellagerhersteller für die Berechnung empfohlen:

PKW-Antriebe: 500 - 1100 h (bei Vollast)
PKW-Radlager: 1400 - 5300 h
---
Ventilatoren: 21000 bis 46000 h

Eine derartige Lebensdauer entspricht somit nicht deutschen Qualitätserwartungen, sowas erwartet man sich von No-Name- Billigfabrikaten.

An 6281522

Ich hoffe für Sie, dass Ihnen nie etwas derartiges passiert. Weder bei Ihrer Heizung noch bei Ihrem Kfz!

Wenn Sie schon die Meinung eines Bürgers zu diesem Thema so infrage stellen, so sollten Sie sachlich bleiben und auch zwischen den Zeilen lesen.

Ob Sie es glauben oder nicht, die Wartungen wurden jährlich durchgeführt. Ich stehe daher mit meiner Kulanzforderung auch nicht besser da.

@Kugellagervertreter:

Der Vergleich mit dem PKW ist alles andere als Blödsinn, denn es geht hier um die Nutzungsdauer/Betriebszeit eines Bauteils.
Bei Ihrer Theorie übersehen Sie schlichtweg, dass ein Gebläse aus weit mehr als nur einem KUGELLAGER besteht.
Im übrigen würde ich mich bedanken, wenn die Radlager meines PKW*s bereits nach 40 bis 60.000 km am Ende wären. Wobei das wiederum in die 2-jährige Garantie fallen würde.
Und wenn Sie es unbedingt hören wollen: Die Fa. Wolf gehört bekanntermaßen nicht zu den Premium-Herstellern - eher zu den Billig-Fabrikaten. Irgend woher müssen die Preisunterschiede zu den bekannten Qualitätsherstellern ja herkommen?
Aber selbst bei diesen Herstellern können Sie nach dieser Nutzungsdauer bei elektrischen/drehenden Bauteilen kaum mit "Kulanz" rechnen.

@schinn:
Da ich mir BILLIG nicht leisten kann, habe ich damit keine Probleme. Weder eine defekte Wasserpumpe im PKW kurz nach Ablauf der Garantiezeit noch ein durchkorrodierter Heizkessel nach 7 Jahren waren ein Problem.
Qualität hat eben nun mal ihren Preis - rechnet sich am Ende aber immer.

P. S.: Was stelle ich denn in Frage? Dass ein derartiges Bauteil bei einem Billiganbietrer nach einer derartig langen Nutzungsdauer nicht kaputt gehen darf? Mit dieser Meinung stehe ich ja nicht alleine da.
Ob Sie die Wartungen regelmäßig haben durchführen lassen oder nicht, ist mir letztendlich völlig pups, wenn man den Sicherheits- und Umweltschutzaspekt mal aussen vor lässt.
Ein Gebläse ist und bleibt nun mal ein Verschleissteil. Und jetzt überlegen Sie mal, wieviel Geld Sie in den letzen 5 jahren für Ihr Schätzchen (nein, nicht Ihre Frau) für Reparaturen und Wartungen ausgegeben haben?
Und Ihre Heizung befriedigt ein Grundbedürfnis: WÄRME!

Nene - einer fängt das meckern an und alles (auch Herr Schinn) hängt sich ran.
Lassen Sie mich raten: Sie kommen aus Neufünfland?
IRONIEMODUS EIN:
SOWAS hat es früher bei uns nicht gegeben!
IRONIEMODUS AUS

Nein. Da gab es nichts, was hätte kaputt gehen können. Weil es nichts gab!

@ 7722522

Die Lebensdauerangaben in der Kugellagerberechnung sind jene Lebensdauer, welche von 90% der Lager bei Vollast erreicht werden.
Wenn Sie PKW dauernd unter voller Beladung mit voller Geschwindigkeit betreiben, werden sie auch Die Schäden am Gebläse sind Lagerschäden, möglicherweise allerdings durch ein minderwertiges Schmiermittel (Temperatur)
Nach anerkannten Regeln sind als Lebensdauer die vom Kunden erwartete Lebensdauer in Jahren * der täglichen durchschnittlichen Betriebsdauer anzusetzen
Ihr Vergleich ist daher unzulässig.
5 Jahre sind für eine Heizung ein sehr unterdurchschnittlicher Ansatz, sie würden sich bedanken, wenn dies bei einer großen Anzahl der Lager in Ihrem Auto auch so wäre.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst