14.08.2012 | 08:11 Uhr · 1319 Views · von Thore Schinnagel

Wolf GmbH (Mainburg)

CGS-20/160 defektes Gasgebläse

Ich muss mich heute auch einreihen bezgl. des defekten Gasgebläses. Unsere Anlage ist mit Baujahr 2007 also auch erst fünf Jahre alt.

Eine Kulanzanfrage an die Firma Wolf wurde gestern per Mail gesendet.

Natürlich sind einem die Rahmenbedingungen wie Gewährleistung etc. klar, aber so ein kostenintensives Bauteil darf nicht nach so kurzer Betriebsdauer defekt sein. Es ist in den Antworten der Firma Wolf zu lesen, dass der Antrag über den Installateur erfolgen sollte. Nun ist es in meinem Fall leider so, dass diese Firma nicht mehr existent ist. Auch so etwas kann passieren. Was ist also jetzt zu tun?

Eine Kulanzanfrage vor Austausch zu stellen, halte ich auch für etwas fragwürdig. Wir möchten schon gern warm duschen und (wir wohnen im Norden) ggf. etwas heizen. Wie lange soll man damit warten?

Meine Forderung

Übernahme der Ersatzteilkosten

Firmenantwort

17.08.2012 | 08:25 Uhr · Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Schinnagel,

am 13.08.2012 hatten Sie bereits eine Anfrage an unser Servicecenter gestellt. Am 14.08.2012 hat Ihnen unsere Serviceabteilung wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schinnagel, es muss nicht zwingend die Heizungsbaufirma reklamieren die Ihnen die Anlage eingebaut hat. Es kann auch eine andere Firma sein, die z. B. die Wartungsarbeiten an Ihrer Gasbrennwerttherme erledigt. Wichtig ist nur dass es sich um eine Heizungsbau Firma handelt. Das Gebläse muss bei jeder jährlichen Wartung geprüft und bei Verschmutzung gesäubert werden. Zudem muss bei jeder Wartung der Wärmetauscher sowie die komplette Brennkammer gesäubert werden, da sich ansonsten die Druckverhältnisse im Brennraum durch Verschmutzung ändern und somit das Gebläse einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Diesbezüglich sind wie bereits erwähnt die lückenlosen Wartungsnachweise notwendig. Ohne diese Wartungsnachweise kann bei einem Kulanzantrag nicht positiv entschieden werden. Die Seriennummer ersehenSie auf dem Typenschild der Gasbrennwerttherme.

Wir hoffen Sie somit ausreichend informiert zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH - Kundenservice

Da die Firma Wolf nicht direkt an Endverbraucher vertreibt sondern Lieferungen ausschließlich über den Handel und dem Fachhandverk abwickelt, sind auch Gewährleistungsansprüche und Kulanzanträge über diesen Weg einzureichen. Wie bereits angesprochen, muss dies nicht zwangläufig vom Erbauer der Anlage erfolgen, der Kulanzantrag kann auch durch Ihre aktuelle Wartungsfirma gestellt werden, welche Ihre Heizungsanlage betreut.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice