20.08.2012 | 11:15 Uhr · 628 Views · von Sarah Kelch
ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Bonus und Frei-kWh nicht erstattet
Laut Vertrag stehen mir im 1. Jahr 130,00 EUR Bonus und 515 Frei-kWh mit einem Wert von 127,05 = insgesamt 257,05 zu.
Dieser Betrag wurde in der Jahresrechnung nicht berücksichtigt.
Sollte der Vertrag nicht erfüllt werden, kündige ich fristlos zum 31.08.2012
Meine Forderung
257,05
Firmenantwort
22.08.2012 | 15:26 Uhr · ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Einige unserer Produkte haben eine Bonuskomponente, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So muss beispielsweise der Kunde 12 Monate an einer Lieferstelle beliefert worden sein und darf keine Rückbuchung vorgenommen haben, um in den Genuss der Bonuszahlung zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann einen Bonus zahlen können, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Die für Ihren Tarif gültigen Bonusregeln entnehmen Sie bitte Ihrem Auftragsformular sowie Ihren AGBs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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20.08.2012 | 12:48 Uhr · Sara Kelch
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20.08.2012 | 12:51 Uhr · Elli
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20.08.2012 | 12:58 Uhr · ReclaBoxler-2021114
Zitat: ". .. Danach locken Strom-Discounter zahlreiche Neukunden vor allem durch scheinbar hohe Preisvorteile auf Online-Vergleichsportalen. ."
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/
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20.08.2012 | 13:28 Uhr · ReclaBoxler-8714188
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20.08.2012 | 17:59 Uhr · Sarah Ebenfalls-Kelch
Also: Lt. Vertrag stehen mir 515 Frei-kWh nur dann zu, wenn ich mindestens 3500 kWh verbrauche - soweit so gut.
2.
Der Bonus steht mir zu, solange ich regelmäßig bezahle und nicht zurückbuche.
Zurückgebucht habe ich erst nach Ablauf eines Jahres, als die 1. Abrechnung total falsch war und man zusätzlich 300 EUR abbuchen wollte. Lt. Rechtsanwalt war die Rückbuchung in Ordnung und nicht zu beanstanden, da inzwischen auch geklärt ist, dass die Abrechnung total überhöht war - ich kann doch einem Energieunternehmen nicht mein komplettes Konto zur Verfügung stellen. Der Bonus lt. Vertrag kann nicht beanstandet werden und steht mir zu.
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07.10.2015 | 03:36 Uhr · Redaktion ReclaBox