HitEnergie: Fehlerhafte Jahresabrechnung

Neuss

Anfang Mai 2012 haben wir festgestellt, dass die jüngste Jahresabrechnung von HitEnergie fehlerhaft war:

Zuerst wurde unser Zählerstand zu Beginn des Vertrags fast um 1.000 kWh niedriger als in Wirklichkeit angegeben, dann wurde unser Zählerstand zum 29.02.2012 astronomisch hoch geschätzt (fast 1.000 kWh höher als der tatsächliche Wert Ende Mai).

Als Folge dieser merkwürdigen Fehler ergab sich eine grobe Fehlberechnung unseres Jahresverbrauchs: 7.641 kWh, d. h. fast doppelt so viel wie der reale Wert von 4.487 kWh!

Wir haben umgehend reklamiert, aber (wie so viele Kunden von HitEnergie es bestätigen können) erwiesen sich unsere zahlreichen Anrufe beim Kundendienst als völlig zwecklos. Am 11.06.2012 haben wir deshalb eine ausführliche Stellungnahme (inklusive Kopie der tatsächlichen Zählerstände) per E-Mail geschickt, deren Empfang (und angebliche Weiterleitung an die Fachabteilung) eine Woche später bestätigt wurde.

Leider hat HitEnergie bis heute keine korrigierte Rechnung vorgelegt. Stattdessen haben wir mehrere Mahnungen mit diversen Androhungen (gerichtliche Schritte, Einstellung der Stromlieferung, Weitergabe unserer Daten an eine Schuldnerkartei, usw.) bekommen.

Für uns als ehrliche Kunden - selbstverständlich haben wir die monatlichen Abschlagszahlungen in ihrer ursprüngliche Höhe weiterhin pünktlich überwiesen - ist solches Verhalten inakzeptabel und deswegen haben wir Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. eingereicht. Aufgrund solcher unangenehmen Erfahrung man kann sich nur fragen: Sollte die Bundesnetzagentur Stromanbieter nicht strenger kontrollieren um solche Zwischenfälle zum Nachteil der Verbraucher zu vermeiden?

Bestell-/Kundennummer: 00297786

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Korrektur der fehlerhaften Jahresabrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 24.08.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

24.08.2012 | 12:19 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0709/02_extraenergie.jsp

Ihr Hinweis in Sachen Bundesnetzagentur in "Gottes Ohr"; die BNetzA untersteht dem BMWi, und solange dort ein FDP-Mövenpick-Fuzzi alla Rössler das Sagen hat, ist die Bundesnetzagentur in Sachen Energie/Strom nichts weiter als eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für weiteres FDP-Klientel wie Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, usw.

Die TelDaFax-Pleite mit weit über 700.000 Geschädigten - obwohl längst absehbar - hat die Bundesnetzagentur einen feuchten Dreck "interessiert"!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Selber machen, ist doch sooooooooo einfach.

Fast vollständig gelöst (dank Schlichtungsstelle Energie e. V.), aber wir warten noch auf eine schriftliche Bescheinigung der Firma Deltavista GmbH dass unsere persönliche Daten nicht in ihre Schuldnerkartei aufgenommen wurden: nur so kann das Schlichtungsverfahren für endgültig beendet erklärt werden.

Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:

Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten

Http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html

Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.

Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.

Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "

www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/

... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"

Http://www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1