Wie man als Bahnkunde auf der Wache landet

Berlin

Bis vor kurzem glaubte ich noch, ich wäre heute Abend in der Gesellschaft einer bezaubernden jungen Bahnkundin. Inzwischen bin ich sprachloser Zeuge eines kleinen Paragraphen bei der Fahrgastbeförderung und deren praktischen Auswirkungen.

Es wird eine Fahrt von Rastatt nach Berlin über einen Schalter gekauft. Da es sich um eine knapp sechsstündige Fahrt handelt, wird gleich noch ein Sitzplatz mitreserveiert. Und bis zum Anreisetag glaubte man noch, dass Verspätungen das schlimmste sein könnte, was einem als Bahnkunde blühen kann.

Noch vor Madgeburg kriegt man mit, dass der Sitzplatzwunsch dadurch bedingt ist, dass man einen gültigen Ausweis bei sich führt. Kann man diesen nicht vorweisen, ist die Fahrkarte ungültig und man oder Frau erhält automatisch den Status eines Schwarzfahrers. Somit wurde die Bahnkundin in Magdeburg der Polizei zur Identifizierung übergeben. Da es scheinbar an einem Sonntagabend schwierig ist, die Identität zu ermitteln, wurde ihr mitgeteilt, dass sie auf der Wache übernachten wird.

Da die junge Dame nicht damit rechnete, auf ihrer Fahrt ein weiteres Ticket erstehen zu müssen, erweist sich das unerwartete Stranden in einer wildfremden Stadt als äußerst unglücklich, wenn nicht sogar problematisch.

In der Hoffnung, dass ich der jungen Damen morgen zu Hilfe eilen kann, bevor ihrem Handy der Strom ausgeht, bin ich gerade offen geschrieben sprachlos, was einem als Bahnkunde passieren kann.

Bedenkt man, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Besitzer einer reservierten Fahrkarte nicht derjenige ist, der sie gekauft hat (vor allem wenn sie über eine Platzkarte an einen bestimmten Zug gebunden ist), gegen null gehen dürfte, so steht die Aktion der Bahn in absolut keiner Verhältnismäßigkeit zu den daraus resultierenden Annehmlichkeiten.

Kosten: Kauf eines Tickets nach Berlin + Bußgeld (laut ihrem Verständnis der Bahn ist man ja schwarz gefahren) + Kauf eines neuen Tickets (man will ja noch immer Berlin erreichen) + Kosten weiteren Tickets, da ich dank der Bahn genötigt bin, ihr zu Hilfe zu eilen.

Weitere Unannehmlichkeiten: Verlust von fast einem ganzen Tag, den die junge Dame in einer fremden Stadt festsitzt, ganz zu schweigen von der sicher nicht angenehmen Übernachtung oder einem gewissen Hunger (sie glaubte einst, sie könnte bei mir speisen).

Zur Erinnerung, wir reden hier nicht von einem wirklichen Schwarzfahrer. Oder um ein ermäßigtes Ticket (wo man das Alter der Person feststellen müsste). Wir reden von einem Kunden. der ganz artig ein Ticket gekauft hat und dessen einziges Vergehen es war, seinen Ausweis nicht dabei zu haben.

Auch wenn es immer heißt, wer eine Reise tut, kann etwas erleben, so sollte kein zahlender Bahnkunde fürchten müssen, hungrig eine Nacht auf einer Polizeiwache verbringen zu müssen.

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Mindestens Verzicht auf das Bußgeld + Entschädigung der Bahnkundin

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 297 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Das Mitführen eines Personalausweises oder Reisepasses ist in Deutschland keine Pflicht! Pflicht ist es nur, einen solchen zu besitzen.
Allerdings frage ich mich, wie man -gerade auf Reisen- keines der beiden Dokumente mitnehmen kann.
Für unvorhergesehene Sachen, wären diese Dokumente z. B. sehr sinnvoll, wie z. B. eine ungeplante Hotelübernachtung bei einem Zugausfall, einem Unfall zur Rückfrage bzw. Benachrichtigung von Angehörigen usw.
Ein Recht der Polizei ist es im übrigen, eine Person in diesem Fall bis zu 12 Stunden in Gewahrsam zu nehmen, bis die Personalien festgestellt wurden.

Vielleicht kann der BF ja erläutern, wie man einen "echten Schwarzfahrer" von einem "unechten Schwarzfahrer" in Zukunft unterscheiden kann.

Manche Kommentare hier sind für mich echt nicht nachvollziehbar. "Auf der Wache ist noch niemand verhungert! " Hallo? Geht´s noch? Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört? Jeder Räuber und Körperverletzer ist innerhalb kürzester Zeit wieder frei, aber wer das Kapitaldelikt "Ausweis vergessen" begeht, der wird über Nacht festgehalten.
Vielleicht sollte man mal den Bahnvorstand in Haft nehmen, wenn irgendwo auf freier Strecke ein Zug liegen bleibt und man seiner Freiheit beraubt wird.

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Am besten direkt an Bild und andere einschlägige Nachrichtenportale weiterleiten. Die freuen sich über sowas

Bedenkt man das die Wahrscheinlichkeit daß der Besitzer einer reservierten Fahrkarte nicht derjenige ist, der sie gekauft hat (vor allem wenn sie über eine Platzkarte an einen bestimmten Zug gebunden ist) gegen null gehen dürfte
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Das stimmt nicht ganz, lieber Bf. Als Vielfahrerin könnte ich Ihnen auch viele Geschichten erzählen. Zu obiger Bemerkung: Die Wahrscheinlichkeit geht deswegen nicht "gegen null", weil ja jemand mit einer Fahrkarte reisen könnte, die ein anderer mit Rabatt (BahnCard etc.) erworben hat. Sie verstehen? Frage: Warum haben Sie sich beim Schaffner keine neue Fahrkarte gekauft und sich später das Geld wieder auszahlen lassen? Dann wäre doch alles paletti gewesen.

Grüße Mandy

Ah, Entschuldigung, ich lese gerade, es wurde ein neues Ticket gekauft. Das ganze klingt jetzt etwas unstimmig. Frage: Sie waren vermutlich mit einem IC oder ICE unterwegs?

Eine Teilstrecke müssen Sie mit dem ICE zurückgelegt haben, denn Sie schreiben von einer Reisezeit von knapp 6 Stunden. Diese Information ist deshalb wichtig, weil Sie im ICE eine Fahrkarte nachlösen können (kostet geringfügig mehr). Dehalb verstehe ich den geschilderten Ablauf nicht so richtig. Könnten Sie dazu noch etwas schreiben? Danke,

Gruß Mandy

Mandy hat eigentlich alles gesagt dazu. Einige Fragen offen. Ich habe auch noch eine: Sie sind in Rastatt eingestiegen. Und das alles war in Magdeburg? Sie müssen doch vorher schon einige Male kontrolliert worden sein?

Dass der Kunde mehrfach kontrolliert wird, hat überhaupt nichts zu sagen. Wie Sie unter

http://de.reclabox.com/beschwerde/52678-deutsche-bahn-berlin-die-bahn-praesentiert-das-grosse-sommer-familienraetsel

sehen, wenden die Kontrolleure unterschiedliche Regeln bei der Fahrkartenkontrolle an, wobei die Regeln in der Regel auch von den Regeln in den Vertragsbedingungen abweichen. In obigem Fall stand es 3:1 zwischen den verschiedenen Kontrolleuren.

Verwaltungsjuristen nennen so offensichtliche Willkür übrigens "Ermessensentscheidung".

Jeder Kontrolleur bei der Bahn wendet unterschiedliche Regeln an.

Dazu gibt's ein schönes Rätsel von der Bahn:

http://de.reclabox.com/beschwerde/52678-deutsche-bahn-berlin-die-bahn-praesentiert-das-grosse-sommer-familienraetsel

Mandy und 2113750

Völlig richtig. So wie vom Bf geschildert, kann es NICHT gewesen sein. Das sollte hier geklärt werden.

Jeder Zugbegleiter verwendet andere Vertragsbedingungen: http://bit.ly/PJwiLk

O. W. (alias Bf?)

Keine Nebelkerzen werfen. Stellung nehmen.

Noch vor Madgeburg kriegt man mit, daß der Sitzplatzwunsch bedingt daß man einen gültigen Ausweis bei sich führt. Kann man diesen nicht vorweisen, ist die Fahkarte ungültig
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Mit Verlaub, Bf, das ist einfach Quatsch.

Ich bin nicht der Bf, habe aber früher viele Erfahrungen mit der DB gemacht, die die Abstrusität des Geschilderten weit übertreffen. Das unvergesslichste Erlebnis dabei war für mich, dass ich unmittelbar nach der Einführung des Online Tickets mir ein solches gekauft hatte und die Existenz eines solchen Tickets dem kontrollierenden Mitarbeiter nicht mal bekannt war. Als ich ihm dann erzählte, dass ich das Ding selbst ausgedruckt hatte, kamen so Anmerkungen wie: "Das kann ja jeder machen" oder "Das sieht ja kopiert aus". Es gab eine riesige Diskussion unter Einbeziehung von vielen Mitreisenden (bestimmt 20 Minuten). Gottseidank hat er sich nur meine Personalien aufgeschrieben und ich habe von ihm nichts mehr gehört.

O. W.

Entschuldigung, nehm ich dann zurück. Vorwurf Nebelkerze bleibt. Das Geschilderte kann SO NICHT stattgefunden haben. Warten wir auf die Antworten von Bf. Das was Sie erlebt haben, hat mit diesem Fall direkt gar nichts zu tun.

Und im übrigen, O. W.: Online-Ticket funktioniert perfekt. Haben Sie dazu Fragen? Ich helfe Ihnen weiter.

Mit einer am Schalter gekauften Karte kann jeder fahren. Dazu braucht man keinen Ausweis.
Anders beim Online-Ticket, das man mehrmals ausdrucken kann. Irgend etwas ist an dieser Beschwerde faul.

So, mein letzter kom hier, falls sich Bf nicht meldet:

Es gibt tagsüber nur eine einzige Verbindung, knapp unter 6 Stunden, die über Magdeburg nach Berlin führt. Auf dieser Strecke hätte Bf kontrolliert werden müssen vor Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt, Hanau, Fulda, Kassel, Göttingen, Hildesheim, Braunschweig, Helmstedt. Und die nächste Station ist dann Magdeburg. Ausgerechnet dort haben sie ihn in Gewahrsam genommen als mutmaßlichen Schwarzfahrer. Das war jetzt wohl nichts Bf. Da haben Sie sich offensichtlich zu weit aus dem Fenster gelehnt. Und tschüs und schämen!

Hä? Da fehlt die Logik. In der Beschwerde steht doch gar nicht drin, dass er/sie vorher nicht kontrolliert wurde.