Ich habe am 16. August 2012 eine Grafikkarte bei i-cases M.I.G GmbH bestellt.
Die zahlreichen positiven Bewertungen sprachen zunächst für den Shop.
Da die Ware trotz sofortiger Überweisung per Vorkasse auch vier Tage später noch als unbearbeitet im System gelistet war und diese daher auch nicht mehr rechtzeitig angekommen wäre, stornierte ich meine Bestellung am 20. August 2012 mit der Bitte um sofortige Rücküberweisung.
Nach zwei weiteren unbeantwortet gebliebenen E-Mails setzte ich am 27. August 2012 schließlich eine Frist für die Rückzahlung. Hier reagierte nun endlich jemand auf die E-Mail, bestätigte den Widerruf und versicherte die soeben getätigte Erstattung der Zahlung.
Heute, noch einmal mehr als eine Woche später und nach Verstreichen der Frist, ist noch immer kein Zahlungseingang zu verzeichnen und auch auf eine entsprechende Rückfragemail wurde nicht reagiert. Die Hotline ist stets belegt und scheinbar gar nicht besetzt.
Dann bleibt mir an dieser Stelle wohl nur noch der Weg über Mahnbescheid, Anzeige und Anwalt.
Bestell-/Kundennummer: 8666
Meine Forderung an M. I. G.:
Rücküberweisung des gezahlten Betrages.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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