07.09.2012 | 16:13 Uhr · 3093 Views · von Simone Schießl
FlexStrom (Berlin)
Flexstrom zahlt nach Kündigung Guthaben nicht aus
Bereits seit 31.12.2011 werde ich von Flexstrom nicht mehr mit Strom beliefert. Das Guthaben, das ich dort habe, beläuft sich auf ca. 285 €. Das Geld habe ich bis heute nicht erhalten.
Ich habe bereits mehrfach mit Flexstrom telefoniert, hänge jedesmal ewig in der Warteschleife und werde immer nur weiter vertröstet. Beim letzten Anruf hat die Mitarbeiterin der Hotline sogar einfach aufgelegt. Wie lange soll ich noch auf das Geld warten? Würde man sich als Privatperson so verhalten, hätte man schon lange Inkasso, Mahnverfahren usw. am Hals.
Meine Forderung
Überweisung des Guthabens plus Verzugszinsen
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07.09.2012 | 17:22 Uhr · Reinhold Scholl
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07.09.2012 | 17:30 Uhr · Siggi M.
Frist von 2 Wochen setzen, per Einschreiben/ Rückschein und zusätzlich per Fax mit Hinweis das nach Fristablauf unverzüglich das Gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet wird. Nach Fristablauf Mahnbescheid (online Mahnbescheid) ausfüllen und ausdrucken und damit zum zuständigen Mahngericht (Kosten dafür 23€) Dann wird gezahlt. Auch die 23€ für den Mahnbescheid. Hat bei mir so funktioniert. Ich habe nicht so lange gewartet. Anders wird es vermutlich auch bei Ihnen nicht funktionieren.
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07.09.2012 | 18:17 Uhr · ReclaBoxler-1287453
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07.09.2012 | 18:45 Uhr · ReclaBoxler-1191522
1. Können Sie keinen Mahnbescheid ERLASSEN - allenfalls beantragen. Erlassen wird den auf Antrag das zuständige Mahngericht.
2. Muss sich der Gläubiger vor Beantragung eines Mahnbescheids im Verzug befinden. Ist er - ohne nachweisbare - Fristsetzung nicht.
So einen Mahnbescheid hauen Ihnen die cleveren Flexstroms lächelnd um die Ohren - und auf den Kosten (für den Mahnbescheid) bleiben sie sitzen.
Wenn man keine Ahnung hat, xxxxx (kennen Sie?)
Siggi M. hat Recht. Frist setzen (genaues Datum, nicht 14 Tage o. ä.) und dann den mahnbescheid beantragen.
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07.09.2012 | 19:03 Uhr · Siggi M.
danke für die Korrektur bzw. Ergänzung.
Die Frist natürlich mit genauem Datum z. B. Zahlung bis zum xx. xx.xx setzen.
Leider muss auch ich folgendes korrigieren:
2. Muss sich der Gläubiger vor Beantragung eines Mahnbescheids. -.-
Das muss natürlich nicht Gläubiger sondern Schuldner heißen.
(War vermutlich ein Versehen)
Gruß Siggi
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07.09.2012 | 19:12 Uhr · ReclaBoxler-1191522
Doppelte Verneinung.
Wollte erst schreiben: Muß der Gläubiger den Schuldner in Verzug setzen.
Der Schuldner muss in Verzug sein!