Ich habe zum 1.8.2012 von E.ON zu einem anderen Stromversorger gewechselt. Bei E.ON hat sich lt. Abrechnung ein Guthaben von über 205,59 Euro ergeben. Am 8.8. hatte ich E.ON schriftlich die Bankdaten mitgeteilt, auf welche das Guthaben zu überweisen ist. Trotz des Erinnerungsschreibens ist der Betrag von E.ON noch nicht auf mein Konto überwiesen worden.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 272003016849
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Sofortige Überweisung meines Guthabens, zuzüglich 15 Euro als Ausgleich der für mich mit der Mahnung verbundenen Aufwendungen.
Antwort auf die Beschwerde vom 08.09.2012
Sehr geehrter Herr Geisler,
es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Bitte erlauben Sie uns jedoch den Hinweis, dass uns erst am 2. September 2012 ein Fax mit Ihrer Bankverbindung erreicht hat.
Das Guthaben ist deshalb auf dem Weg zu Ihnen und müsste in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto ankommen.
Wir hoffen, dass die Sache dann damit für Sie erledigt ist.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
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Wenn vier Wochen nach dem Erinnerungsschreiben das Geld noch nicht da ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das ist für Sie kostenlos, Eon zahlt 350 €, wenn ein Verfahren eingeleitet wird.
Die Antwort von E.ON ist nicht korrekt. Ich habe eine Empfangsbestätigung darüber, dass am 8. August 2012 eine Mitteilung mit meiner Bankverbindung bei E.ON eingegangen ist.
Das Guthaben wurde jetzt auf mein Konto überwiesen, allerdings keine Erstattund für die mir entstandenen Kosten. Ich bin sicher, dass E.ON Mahngebühren unnachsichtig juristisch einklagen würde.