Betreibe eine Photovoltaik-Anlage, für die mir erstmals mit Schreiben vom 09. März 2012 die Abschlagsinformation mitgeteilt wurde.
Die Anlage ist unter der Vertragskontonummer 256000222685 bei der E.ON Bayern registriert.
Mit der Jahresabrechnung für 2011 mit Datum vom 08. März 2012 (ging aber erst nach dem o. g. Schreiben bei mir ein) wurde mir eine neue Abschlagszahlungshöhe mitgeteilt.
Nachdem zum 30.03.2012 weder die mit Schreiben vom 08. März noch die vom 09. März 2012 mitgeteilte Abschlagszahlung überwiesen wurde, sondern ein Betrag, der nicht einmal die Hälfe der ursprünglich mitgeteilten Beträge entsprach, folgten von meiner Seite mehr als zehn Anrufe bei diversen Abteilungen.
Eine Erklärung, wie es zu diesem niedrigen Abschlägen kam, konnte mir niemand geben. Das Callcenter hatte keine Ahnung, die Fachabteilung wusste auch nicht so recht warum. Mit Schreiben vom 14. Mai 2012 erhielt ich dann immerhin die offizielle schriftliche Abschlagszahlungsinformation über diese viel zu niedrig bemessenen Abschläge, die ich seit März 2012 erhalten hatte.
Die mehr als zehn Anrufe brachten dann aber immerhin eine Anpassung der Abschlagszahlungen 05/2012 ab 01.06.2012. Die Abschlagszahlungsinformation hierzu erfolgte mit Schreiben vom 21. Mai 2012. Auf meine Rückfrage, was mit der Differenz in den Vormonaten ist, wurde mir durch die Fachabteilung mitgeteilt, dass mit der Abschlagszahlung für 06/2012 - Zahlung Anfang Juli 2012 - eine Nachzahlung der weitaus zu niedrig bemessenen Einspeisevergütung erfolgte.
Dies trat dann - oh Wunder - auch tatsächlich ein! Allerdings kam dann am 21.06.2012 eine weitere Abschlagsinformation für die verbleibenden Monate, dass in den kommenden Monaten die Höhe der Abschlagszahlungen so hoch ist, wie für Juni einschließlich der darin enthaltenen einmaligen Nachzahlung. Somit ergibt sich eine massive Überzahlung!
Heute erhielt ich eine Zahlungserinnerung für zweimal, die Belegnummer 210002973378 vom 15.05.2012 jeweils in Höhe von 116,00 Euro mit der Bezeichnung Abschlagsplananforderung plus 5,- Euro Mahngebühren. Diese Zahlungserinnerung war sonderbarer Weise auf die Vertragskontonummer 282030353129 ausgestellt, die ich bislang noch nie gehört oder gelesen hatte.
Hinzu kommt, dass ich bisher überhaupt keine Rechnung erhalten hatte, sondern nur diese heutige Zahlungserinnerung. In sämtlichen übermittelten Abschlagsinformationen ist auch keine Hinweis auf eine Kostenpflicht!
Frage mich auch, was kostenpflichtig sein soll, wenn man den Vertragspartner unzählige Male darauf hinweisen muss, dass er doch bitte seiner angemessenen Abschlagszahlungspflicht nachkommen und auch die Beträge überweist, die er schriftlich mitgeteilt hat!
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 282030353129
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Stornierung der Rechnung/Zahlungserinnerung
Antwort auf die Beschwerde vom 08.09.2012
Guten Tag, Herr Fink,
bitte entschuldigen Sie, dass Sie als erstes Schreiben eine Zahlungserinnerung erhalten haben. Das sollte nicht vorkommen.
Gern erläutern wir Ihnen den Hintergrund, weshalb wir überhaupt mit Abschlagsforderungen auf Sie zugekommen sind:
Der Netzbetreiber E. ON Bayern AG hat für Ihre Photovoltaikanlage einen sogenannten Zweirichtungszähler eingebaut. Ein Zweirichtungszähler misst den Strom, der in das Stromnetz eingespeist wird, und den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Dazu besitzt der Zähler getrennte Zählwerke in einem einzigen Gehäuse. Damit haben Sie auch zwei Verträge, für die Einspeisung mit E. ON Bayern AG und für die Bezugsseite mit der E. ON Bayern Vertrieb GmbH als Grundversorger.
Bei Ihnen misst der Zweirichtungszähler auf der Bezugsseite nur den Strom, den die Photovoltaikanlage selbst benötigt. Deshalb war der bisher festgelegte Abschlagsbetrag zu hoch. Wie telefonisch vereinbart, melden Sie sich bei uns mit einem aktuellen Zählerstand.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe verständlich erläutern konnten.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 1
Sachverhalt wurde zwischenzeitlich telefonisch geklärt! Mahngebühr wurde erlassen und Fantasieabschlag wurde korrigiert.
Ärgerlich ist und bleibt, dass es fast ein Jahr dauert bis eine Rechnung für den Bezugsstrom kommt und man so nicht reagieren kann um ggf. den Grundversorger zu wechseln.