Am 14.08.2012 schrieb eine Kunde an Stromio in diesem Forum über selbiges:
Keine Ankündigung der EEG-Erhöhung, Problem der Preiserhöhung.
Dieser Beitrag könnte wortgenau von mir sein. Ich selbst habe genau den gleichen Ärger und habe heute eine E-Mail und Brief mit Forderung zur sofortigen Kündigung geschickt.
Telefonisch hat man mich heute bei der Kundenhotline abgewiesen, es ist von seitens Stromio alles korrekt.
Ich werde auf jeden Fall am Ball bleiben, denn das was da gemacht wird, ist auf keinen Fall hinnehmbar.
Bestell-/Kundennummer: 121660871
Meine Forderung an Stromio:
Einhaltung Sonderkündigungsrecht, korrekte Jahresrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 10.09.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir werden Sie noch heute kontaktieren um Ihr Anliegen zu klären. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 7
Na, da lest mal die Berichte über Stromio vom Jahreswechsel 2010/11.
Genau dasselbe damals, nur haben sie bei einigen Kunden, auch uns, die EEG-Umlage doppelt berechnen wollen.
Und auch damals waren sie der Ansicht, dass die Verweigerung der Sonderkündigung durch die absonderlichen AGB gedeckt sei.
Also ich habe damals den alten Abschlag weiter bezahlt und schon wurde ich aus dem Vertrag "entlassen"!
Ich kann nur vor dieser Firma warnen.
Heute bekam ich eine Antwort per Mail.
Leider will man mir nicht entgegenkommen, aber ich bin noch drann und melde mich.
Nicht einschüchtern lassen, selbst wenn sie mit Kündigung oder Inkasso drohen.
Selbst so komische Unternehmen wie Stromio haben gewisse gesetzliche Pflichten, auch wenn der sog. Kunden"service" das im Einzelfall anders sieht.
Stromio hatte hier gestern geantwortet (Sofortantwort) sie melden sich.
Nun habe ich diese Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau xxxxx
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.09.2012.
Da es Ihr Wunsch ist, den Vertrag zum 31.10.2012 zu beenden, stimmen wir diesem aus Kulanz zu.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Schlusszählerstand von Ihrem Netzbetreiber zu verwenden. Bitte teilen Sie Ihrem örtlichen Netzbetreiber Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH den Zählerstand zum oben genannten Datum mit, damit wir Ihnen eine ordnungsgemäße Schlussabrechnung erstellen können.
Eine Stornierung der EEG Umlage und NEV Umlage erfolgt nicht und hat weiterhin bestand.
Die Einzugsermächtigung wurde zum 31.10.2012 Ihrem Wunsch entsprechend gelöscht.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.
Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.
Freundliche Grüße
Melanie Brandt
Stromio Kundenservice
Stromio Kundenservice
Postfach 1463
39004 Magdeburg
Stromio will auch von mir 210,90 EEG Umlage was kann ich dagegen tun?
Schade das man sich erst an die öffentlichkeit wenden muss wenn es solch kleine probleme gibt.
so eine stromanbieter ist doch nicht auf ein paar tausend leute angewiesen. sie im vertrag nicht rauszulassen wo doch wieder tausend neue nachrücken.