Das kostenlose Blatt Südost-Kurier wird auch in München / Trudering PLZ 81825 verteilt. Leider sind in der Anton-Geisenhofer-Str. 9 bis 17 die Briefkästen nicht von außen erreichbar, sie befinden sich im Gebäude.
Oft wird dem Zeitungsverteiler die Tür nicht geöffnet, weil entweder niemand daheim ist, oder einige Bewohner (so wie wir) weder Werbeblätter noch kostenlose Zeitungen wünschen, was auf dem Briefkasten vermerkt ist. In solchen Fällen würden wir uns wünschen, dass die Zeitungsverteiler einfach weiter gehen und die Zeitungen in anderen Häusern verteilen. Das ist aber nicht der Fall.
Es ist schon wiederholte Male vorgekommen, dass die Zeitungen, zusammen mit einer Menge Werbeblätter, in überausreichender Menge (mehr als Wohnungsanzahl) einfach vor die Eingangstür gelegt werden, von wo sie der Wind in der Umgebung verteilt und der Regen sie in Müll verwandelt. Das ist am 30.08.2012 passiert und wir haben uns per E-Mail an suedost-kurier@wochenanzeiger.de, herausgeber@wochenanzeiger.de und info@suedost-kurier.de beschwert. Leider ist nichts unternommen worden.
Heute, 12.09.2012, liegen die Südost-Kurier-Blätter wieder im Regen vor der Außentür!
Meine Forderung an Münchner Wochenanzeiger / Südost-Kurier:
Die Zeitungen sollen NUR in den Briefkästen verteilt und nicht vor der Tür abgelegt werden
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
Die Briefkästen sind innen.
Auf manchen Briefkästen steht, dass keine kostenlosen Zeitungen gewünscht sind.
Woher soll der Bote das wissen, wenn er nicht mal in die Nähe der Briefkästen kommt?
Dann sorgen Sie auch dafür, dass die Zeitungsverteiler an die Briefkästen kommen.
@ 9383233
Wieso muss ich dafür sorgen, dass ein Zeitungsverteiler an den Briefkasten kommt?
Ich habe nichts bestellt -> Er muss sich sein Zeugs behalten.
Ihre Beschwerde kann ich gut verstehen. Nicht verstehen kann ich den m. E. unpassenden Schlaumeier-Kommentar von ReclaBoxler-9383233. Warum sollte man dafür sorgen, dass einem nicht bestellte Werbung zugestellt werden kann? Es ist Sache des Zustellers, die Sachen sachgerecht zuzustellen und nicht aus Faulheit vor der Tür abzuladen. Bei uns kommen neben dem üblichen Werbemüll pro Woche 4-5 dieser Werbezeitungen. Da kann man sich schon vorstellen, wie es vor der Haustür aussieht, wenn man einfach den Krempel dort ablegt. Und wie bereits gesagt: Das Zeug hat niemand bestellt!
Die Briefkästen müssen erreichbar sein. Sprich entweder Sie werden draußen angebracht oder die Haustür darf nicht abgeschlossen sein damit die Post zugestellt werden kann. Im übrigen ist die Beschwereführerin nicht die einzige Bewohnerin im Haus und kann sicherlich nicht für Ihre Nachbarn entscheiden, was diese in Ihrem Briefkasten haben wollen und was nicht. Sie kann höchstens Ihren Briefkasten beschriften, wenn Sie keine Reklame erhalten möchte.
Nochmal: es handelt sich um WERBUNG, und nicht um offizielle Post! Wer sagt, dass die Briefkästen erreichbar sein müssen? Wenn das so wäre, dann hätte der Hausbesitzer sie ja aussen anbringen können.
In meiner Zeit als Briefträger bei der Post hatte ich zahlreiche Häuser in meinem Bezirk, wo sich die Briefkästen innen befanden. Was glauben Sie wohl, was ich da gemacht habe? Nein, ich habe die Briefe nicht vor die Tür geworfen. Ich habe -jetzt halten Sie sich fest- geklingelt! Ich weiß, es klingt schier unglaublich, aber bei den Häusern waren außen so komische Knöpfe. Drückte man diese, dann ertönte in den Wohnungen ein Geräusch! Doch es kommt noch besser: In den Wohnungen gab es auch Knöpfe. Doch, doch, ich habe sie selbst gesehen. Damit konnte man aus der Ferne die Türe öffnen. Nicht zu fassen!
Na da bin ich mal gespannt, wo steht das Briefkästen erreichbar sein müssen?
Das frage ich mich auch. Nirgendwo ist gesetzlich normiert, dass Briefkästen erreichbar sein müssen, erst recht nicht für WERBUNG, und um die geht es hier ja schließlich. Ich möchte sie mal sehen, wenn der Briefträger einfach die Post vor die Tür schmeissen würde. Zudem gibt es Klingeln.
. im Zweifel gibts dan halt gar keine Post - auch ne Lösung - Da kann man ja gleich ein Postfach aufmachen und die Post immer selber holen
Für die Deutsche Post AG gilt die Post-Universaldienstleistungsverordnung PUDLV. Darin heißt es unter §2 "Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung" unter Absatz 4 Satz 2: "Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen. " Daraus ergibt sich für den Vermieter die Pflicht, seinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen und zwar nicht irgendwo im Keller oder Hausflur, denn weiterhin heißt es dort: "Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden.
Natürlich kann der Postbote klingeln und hoffen, dass irgendjemand im Haus ist, um die Tür zu öffenen. Er muss es aber nicht. Wer seinen Briefkasten im Hausflur hat und den Zugang für den Postboten durch eine geschlossene Haustür versperrt, ist selber Schuld wenn wichtige Briefe verspätet oder gar nicht zugestellt werden können.
@ Arti
ja, in so einem Haus habe ich auch mal gewohnt. Das bedeutete, das man jeden Morgen aus dem Bett geklingelt wurde, wenn man Nachtschicht hatte oder Spätdienst- weil der Postbote rein wollte. Sehr sehr nervig- aber ich weiß da kann die Post nichts für. Ich frage mich nur, was wenn niemand öffnet? Kann ja theoretisch auch mal sein, wenn es nicht gerade ein Hochhaus mit 90 Wohnungen ist.
Ich finde auch die Beschwerdeführerin spricht für alle anderen mit. Sie möchte keine Werbung haben, andere aber schon. Es gibt sogar ganz dreiste Hausmeister, die werfen die Werbung und die Zeitungen direkt ins Altpapier, ohne das man als Bewohner die Chance bekommt eine zu erhaschen.
jedes Haus und jeder Bewohner hat ein Anrecht auf seine regionale Wochenzeitung, Werbung etc. - wenn der Briefkasten weder von außen erreichbar ist, noch eine Möglichkeit besteht, ins Treppenhaus zu gelangen- wo sollen die Zusteller dann die Zeitungen bitte schön hinlegen? Und zur Auslieferung sind sie nunmal verpflichtet. Ich finde das ganz schön frech, das Sie hier für alle Bewohner sprechen, haben Sie alle gefragt? Und was wenn mal ein neuer Bewohner einzieht, bekommt der dann auch einfach keine Werbung etc., weil Ihr Haus das für die Ewigkeit so beschlossen hat?
Ihre Beschwerde wird auch nicht "angehört", denn der Verlag kann nicht einfach willkürlich einzelne Häuser aus der Belieferung ausschliessen. Zumal es ja einige Bewohner zu geben scheint, die Werbung und Zeitung haben möchten. Soll der Zusteller also einfach weitergehen, wenn niemand aufmacht? Und was, wenn ich als Bewohner die Zeitung haben möchte? Dann habe ich Pech oder wie?
Warum achten Sie nicht einfach darauf, wann der Zusteller gewöhnlich in etwa kommt und machen dann für die Zukunft einen Keil unter die Haustür, so das er ins Haus kann? Oder Sie fangen den Zusteller ab und sagen ihm wo er die Zeitungen anderweitig lassen kann. Einfach weiterzugehen finde ich nicht fair, da einige Bewohner diese Zeitung ja haben wollen.
Oder stellen Sie so eine Art "Mini-Überdachung" vor das Haus oder eine Kiste in die man normalerweise Auflagen für die Gartenstühle legt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst