Ich bin vor kurzem nach Österreich ausgewandert und meine Abmeldebestätigung hierzu aus Deutschland läuft zum 17.09.2012.
Folglich wollte ich aus dem Vertrag von Vodafone heraus und diesen kündigen.
Ich erbat Vodafone nach einem Kooperationspartner, zu dem ich gern in Österreich gewechselt wäre, jedoch kann mir diesen Vodafone nicht nennen, da es keinen gibt.
Nach mehreren Schriftwechsel per Mail erfolgte ein Anruf aus der Kündigunsvermeidungsabteilung, man fragte mich, weshalb ich denn kündigen will. Ich erzählte dem Herrn, dass ich auswandern werde und das für immer und nicht für ein paar Monate und er bestätigte mir, dass ich hiermit Sonderkündigungsrecht erhalte und einfach meine Abmeldebestätigung als Nachweis zusenden soll.
Ich tat dies. Wider der Worte des Mitarbeiters erhielt ich wieder eine Absage und solle das Vodafone Reise Paket hinzubuchen. Somit habe ich jedoch wieder extra Kosten und niemand kann mich günstig anrufen oder SMS schreiben. Die Internetverbindung wird mir an sich auch verwehrt. Ich kann nur über das WLAN ins Internet und muss meine Mobile Datenverbindung immer ausschalten. Ich fühle mich extrem in die Enge getrieben und erwarte einfach eine außerordentliche Kündigung.
Wieso kann man mich nicht aus dem Vertrag lassen? Andere Kunden jedoch einfach so ohne weiteres Nachfragen?
Bestell-/Kundennummer: Kdnr: 94849251
Meine Forderung an Vodafone D2:
Sonderkündigungsrecht
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Das Sonderkündigungsrecht besteht imho nicht bei Mobilverträgen weil diese eine Nutzung im Ausland beinhalten.
So wie es aussieht, wirst du aus dem Vertrag nur mit Kulanz von Vodafone rauskommen. Es gibt nämlich kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Du hast einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen und Vodafone bringt die Leistung. Wenn du jetzt ins Ausland ziehst, dann ist das deine Sache und Vodafone kann weiterhin die monatlichen Beiträge verlangen. Vielleicht zeigt sich Vodafone ja kulant und lässt dich gegen einen Betrag X aus dem Vertrag heraus. Das wäre die einzige Möglichkeit.
Vielleicht hilft auch diese Seite weiter:
http://www.dslweb.de/vodafone-dsl-kuendigung.php
Ich hab einen Mobilfunk Vertrag bei Vodafone und keinen DSL Anschluss. Da helfen mir die Infos nichts. Aber danke für die Bemühungen.
Bei einem Umzug ins Ausland gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Egal ob Festnetz- oder Mobilfunkvertrag.
Fragen Sie bei Vodafone ob Sie gegen Zahlung eines Ablösebetrag vorzeitig aus dem Vertrag dürfen. Das ist Ihre einzige Möglichkeit um nicht den vollen Betrag bis zum regulären Vertragsende zu zahlen.
@ 8112521
Das ist falsch. Beim Festnetz gibt es seit der letzten Gesetzesnovelle ein Kündigungsrecht.
@ Ein Kunde: Falsch! Die Änderung des TKG vom 10. Mai 2012 gilt nur bei Umzügen innerhalb Deutschlands mit einem Festnetzvertrag. Wenn hier ein Kunde mit einem Festnetzvertrag umziehen möchte und der Anbieter am neuen Wohnort die vorherige Leistung nicht liefern kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten.
Bei Umzügen ins Ausland egal ob Festnetz oder Mobilfunk zieht die Änderung des TKG nicht.
Es hat sich niemand bei mir gemeldet. Leider
Keine Reaktion seitens Vodafone :(