Ärger durch automatisch hinzugebuchtem Paket

Unterföhring

Ich hatte im letzten Jahr das Paket "Kabel Digital" gebucht.

Durch Kabel Deutschland wurde mir automatisch das Paket "Kabel Digital HD" hinzu gebucht. Hierüber wurde ich bei der telefonischen Bestellung nicht hingewiesen bzw. gefragt, ob ich es möchte.

Kurze Zeit später habe ich den Vertrag wieder gekündigt, da ich von Kabel auf Satellit umgestiegen bin. Durch die Mindestvertragslaufzeit musste ich natürlich noch volle zwölf Monate die monatliche Gebühr zahlen. Wider erwarten endeten die Abbuchungen von Kabel Deutschland allerdings nicht nach den zwölf Monaten! Bei einem Telefonat mit der Kundenhotline wurde mir mitgeteilt, dass das so korrekt sei, weil ich ja nur "Kabel Digital HD" gekündigt habe, nicht aber "Kabel Digital". Ohne es zu wissen, hat Kabel Deutschland mir zwei Verträge unter geschoben und zeigt in dieser Sache keine Kulanz.

Ich soll nun noch weitere acht Monate dafür zahlen.

Bestell-/Kundennummer: 131829332

Meine Forderung an Kabel Deutschland Service:

Sofortige Beendigung des Vertrages, Erstattung der abgebuchten Beträge

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 276 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sie hätten die Ihnen von Kabel Deutschland nach Ihrer Buchung zugesandte Auftragsbestätigung vielleicht einmal durchlesen sollen:

Darin heißt es u. a.:

Kabel Digital /monatlich EUR 2,90, usw.
Kabel Premium HD / monatlich EUR 10,00: 2 Gratismonate. Wenn Sie das Abonnement nicht innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf der zwei Monate kündigen verlängert sich das Abonnement um 10 Monate. Weitere automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit 6 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

Zudem sind die Vertragsbedingungen auf http://www.kabeldeutschland.de/ eindeutig dargelegt.

Herrn Schierle kann ich hier vollkommen Beipflichten.
Das Premium HD Paket ist standardmäßig bei Vertragsabschluss aufgeschaltet und der Kunde wird in der Auftragsbestätigung oder auf dem Vertrag korrekt und leicht ersichtlicht darauf hingewiesen.