19.09.2012 | 08:06 Uhr · 1994 Views · von ReclaBoxler-1729915
AutoExpo Deutsche Auto-Markt GmbH (Gießen (Rödgen))
Verweigert Gewährleistung
Gebrauchtwagenkauf.
Nach fünf Monaten und ca. 4000 gefahrenen Kilometern sind die vorderen Bremsscheiben kaputt, erwähne ausdrücklich (!) - nicht verschlissen!
Laut Werkstatt: "Defekt, müssen gewechselt werden." Lapidare Antwort der Firma auf meine Sachmangelanzeige: "Das Fahrzeug wurde am 05.04.2012 ausgeliefert. Nach Rücksprache mit unserem Team Technik sehen wir hier keine Eintrittspflicht."
Soviel zur Kenntnis von § 476 BGB und dessen Einhaltung durch die Firma!
Meine Forderung
Übernahme der Reparaturkosten
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19.09.2012 | 09:12 Uhr · ReclaBoxler-4777358
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19.09.2012 | 10:39 Uhr · ReclaBoxler-4278125
Eine Bremsscheibe kann durchaus auch mal brechen und das kommt gar nicht so selten vor. Ich hatte das "Vergnügen" schon an 2 verschiedenen Fahrzeugen.
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19.09.2012 | 20:44 Uhr · ReclaBoxler-5612522
Mahnbescheid und bei Widerspruch Klage. Dazu braucht man keinen Unwalt.
Das Gericht wird denen schnell Ihre "Eintrittspflicht" erklären. Schriftlich in der urteilsbegründung.
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19.09.2012 | 22:13 Uhr · ReclaBoxler-3323521
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21.09.2012 | 07:22 Uhr · ReclaBoxler-4799197
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21.09.2012 | 11:36 Uhr · Hans Herzusafutzmo
Ich hatte einen ähnlichen Fall und bin vor Gericht gezogen und verloren. Gut das ich eine Rechtschutzversicherung hatte!
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26.09.2012 | 08:37 Uhr · ReclaBoxler-1729915