Ich war vom 01.06.2009 bis zum 28.02.2010 Kunde bei Flexstrom und habe nach einer Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Schon im ersten Jahr bei FlexStrom war ich sehr erstaunt von der Preispolitik, so wurde mir nach Vertragsabschluss ein Garantiepreis angeboten, der rund 9 % über dem "Werbepreis" lag. Natürlich habe ich mich dagegen entschieden und festgestellt, dass die Preise nach drei Monaten deutlich angehoben wurden.
Der Grundpreis stieg um 300 %, also vervierfacht, und der Verbrauchspreis um rund 10 %. Damit eine Gesamtsteigerung von rund 13 %. Werden hier Verbraucher bewusst mit Lockangeboten getäuscht?
Da ich nicht rechtzeitig gekündigt hatte, bin ich in das zweite Jahr gegangen. Nach der ersten Erhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und das Vertragsverhältnis nach neun Monaten im zweiten Jahr gekündigt.
Die Abschlussrechnung habe ich erst 14 Monate nach Beendigung des Vertrages erhalten und musste feststellen, dass FlexStrom angenommen hatte, dass ich im ersten Vertragsjahr keinen Verbrauch hatte,und den Gesamtverbrauch in das zweite Vertragsjahr geschoben hatte und somit auf eine stolze Forderung von rund 1.000,-- € kam.
Nach dem ich vor vier Wochen Einspruch eingelegt hatte, wurde mir mitgeteilt, dass ich eine korrigiert Rechnung erhalte. Mittlerweile wurden der genannte Betrag von FlexStrom per Lastschrift eingezogen und eine korrigierte Rechnung des ersten (!) Vertragsjahres geschickt, in dem die bereits geleistete Nachzahlung aus dem ersten Vertragsjahr noch einmal gefordert wird, zumindest aber die Zählerstände korrigiert wurden.
Im Gegensatz zu den Forderungen seitens FlexStrom steht mir aus dem Vertrag eine Rückzahlung zu, die ich bis heute nicht erhalten habe.
Als ich heute erneut den Kundenservice aufgefordert habe, die korrigierte Rechnung zu senden und meine Forderungen zu begleichen, bekam ich per E-Mail die Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Antwort bis zu zwei Wochen dauern kann.
Wird hier bewusst versucht, mit falschen Rechnungen unsachgemäße Forderungen aufzustellen bzw. Forderungen seitens der Kunden zu verzögern bzw. auszusetzen?
Bestell-/Kundennummer: 900001093560
Meine Forderung an FlexStrom:
Sofortige Zusendung der korrigierten Schlußrechnung und Überweisung der ausstehenden Forderungen meinerseits.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Ihre Beschwerde ist nicht ganz klar verständlich. Haben Sie gezahlt bzw. wurde zu viel abgebucht?
Können Sie selbst den Rechnungsendbetrag errechnen?
Dann lassen Sie auf alle Fälle die Lastschrift zurückgehen und erstellen Sie selbst die Schlußrechnung. Sonst laufen Sie noch Jahre (erfolglos) Ihrem Geld hinterher.
Und vergessen Sie die Bonuszahlung nicht!
Weitere Infomationen hier und im WWW.
P. S.:
Flexstrom wird auf die Beschwerde hier nicht reagieren.
Die Antwort auf Ihre Frage "Werden hier Verbraucher bewusst mit Lockangeboten getäuscht? " ist eindeutig: Ja!
Lassen Sie die ungerechtfertigte Lastschrift bei Ihrer Bank rückbuchen und bestehen Sie auf die korrekte Abrechnung, notfalls mit Einschaltung eines Anwalts!
Informieren Sie alle, die man erreichen kann (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen usw.) über die Geschäftspraktiken von Flexstrom (und Löwenzahn) und raten Sie dringend davon ab!
Nur so kann sich der Verbraucher wehren und denen die Geschäftsgrundlage entziehen. Schade für die Betroffenen im Falle eines Konkurses, aber wer bei dieser Vielzahl an Negativ-Publicity immer noch einen Vertrag mit Flexstrom abschließt, ist im Prinzip selbst Schuld.
Flexstrom hat die falsche Forderung per Lastschrift eingezogen. Diese habe ich sofort zurückbuchen lassen und auch Flexstrom eine eigene Abschlußrechnung zukommen lassen.
Inzwischen habe ich eine neue Nachricht von Flexstrom bekommen mit dem Hinweis das ich eine korrigierte Schlußrechnung am 20.09 bekommen habe, was nicht der Fall ist.
Die Rechnung vom 20.09.2012 war eine Korrektur der Zählerstände aus dem 1. Vertragsjahr. Anscheinend weiß man in dem Unternehmen nicht so genau was mach macht und was nicht.
Somit werde ich jetzt den Rechtsweg beschreiten müssen.
Es ist zwar inzwischen ein korrigierte Abschlußrechnung erstellt worden, aber das fehlende Guthaben wurde noch nicht ausgeglichen und jetzt wurde sogar ein bereits im Jahre 2010 gezahlte Betrag nochmals abgebucht. Die Abbuchung habe ich natürlich zurück buchen lassen.
Ich hoffe das die Zahlung seitens Flexstrom bald vorgenommen wird.