Mein Stromversorger kommt meiner Bitte nicht nach, meine Kündigung fristgerecht zu bestätigen. Außerdem kam er meiner Bitte zuvor nicht nach, nach der Jahresabrechnung den Folgeabschlag zu senken (Verbrauch reduzierte sich auf die Hälfte).
Bestell-/Kundennummer: 00691078
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Rückerstattung meiner offenen Beträge, sowie die Portokosten für Kündigungsschreiben
Antwort auf die Beschwerde vom 25.09.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wahrscheinlich lag Ihr Jahresverbrauch unter dem Verbrauch den Sie uns bei Vertragsabschluss gemeldet hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abschlagshöhe erst ab einer signifikanten Abweichung anpassen: Abweichungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus führen bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe zu Anpassungen nach unten. Liegt die Abweichung noch innerhalb des Toleranzbereiches, werden sie als Schwankungen bewertet, die sich im Folgejahr z. B. aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder individuellen Schwankungen pro Haushalt durchaus wieder in die andere Richtung entwickeln können. Wenn der Abschlag dann bereits gesenkt worden wäre, könnten evtl. hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüße
Ihre ExtraEnergie
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Mein Tipp: sofort Beschwerde bei der Schlichtungstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) einreichen. Es dauert, aber es funktioniert!
§ 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz
Zitat: ". .. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.
Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ... "
Sofort Abbuchungserlaubnis streichen (per Einschreiben mit Rückschein), selber ausrechnen und monatlich ab dem 1. überweisen. Fristgerecht kündigen und immer mit dem Geld ganz knapp unter der Forderungsgrenze bleiben, damit Sie immer "Schulden" bei denen haben, nicht umgekehrt! Gibt es einen ähnlichen Skandal wie bei Teldafax (was sich meines Erachtens langsam ankündigt), dann ist IHR Geld weg! Sehen Sie zu, dass Sie immer plu/minus Null mit denen sind!
Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12
Bei Google folgende Wörter eingeben:
WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen falscher Abrechnungen, überhöhter Abschläge und schlechter Vertragsbedingungen
In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp?mid=701269
Sehr geehrter Stromlieferant,
leider sind Sie in keinsterweise meiner Bitte nachgekommen. Mein Verbrauch ist mehr als signifikant abgewichen und ich habe dies auch begründet. Durch den Umzug vom Haus in eine 67 qm Wohnung und den Tod meines Lebensgefährten konnte ich den Stromverbauch um mehr als die Hälfte senken. Dies habe ich auch durch eine Jahresendabrechnung belegen können. Ich kann Ihr Unternehmen keinstenfalls weiterempfehlen, da es bei einigen wenigen EVU's immer wieder zu solchen hohen Abschlagssummen kommt. Da es hierzu noch keine Gerichtsurteile gibt und die Gesetzgebung im Strommarkt expliziet auf eine vernüftige Angleichung der Monatsabschläge hinweist würde ich mir wünschen hier ein Entgegenkommen zu sehen. Es ist also meinerseits nicht weiter begründenswert Abschlagssummen, die mit einer "schmalen Rente" aufgebracht werden müssen, um mehr als das doppelte anzusetzen, nur weil es in Zukunft Schwankungen oder Mehrkosten aufgefangen werden sollen. Im Übrigen haben die EVU's dann immernoch die Möglichkeit im Abrechnungszeitraum dies zu Begründen, wenn es das "Zahlenwerk" kalkulatorisch nachweist.
Hochachtungsvoll
Ihre Maria Schäfer
Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
Http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"
Http://www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1
Wie werden denn veränderte Wetterbedingungen berechnet?
Ein blödsinnigeres Argument gibt es ja wohl nicht.
Ein Abschlag wird von jedem "seriösen" Anbieter immer nach dem Vorjahresverbrauch berechnet und nicht nach dem Wetter.