27.09.2012 | 18:26 Uhr · 623 Views · von Karl-Friedrich Steger

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

Mängelrüge

Mängelrüge

das am 25.10.210 gelieferte Kenwood Handmixer Gerät konnte die Rührhaken nicht

mehr halten und wurde am 11.06.2012 reklamiert und zurückgeschickt.

Bis zum 11.09.12 kam keine Nachricht über die Mängelrüge. Inzwischen wurde, ohne

Information und von mir unbemerkt 48,15 € auf mein Konto überwiesen. Der Neupreis

betrug aber 74,08 €

Nach Mails und Telefongesprächen wurde erklärt, der Abzug wäre wegen der Benutzung.

Ich stelle fest, dass INNOVA entweder keine Ahnung vom Kaufrecht hat oder nicht haben

will. Meine Rechte als Käufer wurden überhaupt nicht berücksichtigt:

1. Reparatur 2. Ersatzgerät 3. Rücktritt des Käufers vom Vertrag und Erstattung des

Kaufpreises.

Meine Forderung

Restforderung von 28,93 €

Firmenantwort

02.10.2012 | 13:05 Uhr · Innova Handelshaus GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass es offenbar zu einer nicht optimalen Kommunikation gekommen ist.

1. Sie beriefen sich in Ihrer E-Mail auf 3 Jahre Garantie. Diese gewährt der Hersteller! Sie haben sich jedoch an uns als Händler gewandt, wir haben daher im Rahmen der Gewährleistung gehandelt.

2. Es handelt sich um eine Kulanzleistung, da nach Ablauf von 6 Monaten der Kunde zu beweisen hat, dass es sich um einen anfänglichen Mangel handelt.

3. Die Nutzungsentschädigung ist - anders als hier von einigen Kommentatoren angegeben - nur für den Fall der Neulieferung gerichtlich "gekippt" worden. Für den Fall der Rückabwicklung ist die Nutzungsentschädigung noch immer geltendes Recht.
Diese haben wir vom Kaufpreis in Abzug gebracht.

Ich hoffe, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben.

Kommentar

27.09.2012 | 19:03 Uhr · ReclaBoxler-5355181

Find ich sehr kulant. Ich hätte als Händler unter Berufung auf die Beweislastumkehr eine Gewährleistung abgelehnt.

Kommentar

27.09.2012 | 22:40 Uhr · Thomas Brendel

Mit der kommentarlosen Teilrückerstattung hat der Händler einen Gewährleistungsfall ja im Grunde nach anerkannt.
Jetzt geht es nur darum, die rechtswidrige Einbehaltung einer Nutzungsentschädigung zu unterbinden:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/keine-nutzungsentschdigung-fr-mangelhafte-kaufsache-32870

http://wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Kommentar

28.09.2012 | 21:46 Uhr · Thomas Brendel

Übrigens können Sie diesen Dienst kostenfrei nutzen, weil Sie in Baden-Württemberg wohnen:
http://www.online-schlichter.de/

Kommentar

29.09.2012 | 10:18 Uhr · ReclaBoxler-4918612

Einen Abzug für Nutzung haben die Gerichte bereits vor etlichen Monaten für unzulässig erklärt.

Ab zum Anwalt.

Kommentar

29.09.2012 | 10:19 Uhr · ReclaBoxler-4918612

Die Rechte lt. Punkt 2 und 3 gibt es nur in Ihrer Phantasie.

Kommentar

13.10.2012 | 09:08 Uhr · Karl-Friedrich Steger

Die Firma INNOVA möchte die Mängelrüge mit der Restwertzahlung als gelöst sehen, oder
sie verweist auf den Hersteller.

Kommentar

05.11.2012 | 11:01 Uhr · Karl-Friedrich Steger

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst