Mängelrüge

Berlin

Mängelrüge

das am 25.10.210 gelieferte Kenwood Handmixer Gerät konnte die Rührhaken nicht

mehr halten und wurde am 11.06.2012 reklamiert und zurückgeschickt.

Bis zum 11.09.12 kam keine Nachricht über die Mängelrüge. Inzwischen wurde, ohne

Information und von mir unbemerkt 48,15 € auf mein Konto überwiesen. Der Neupreis

betrug aber 74,08 €

Nach Mails und Telefongesprächen wurde erklärt, der Abzug wäre wegen der Benutzung.

Ich stelle fest, dass INNOVA entweder keine Ahnung vom Kaufrecht hat oder nicht haben

will. Meine Rechte als Käufer wurden überhaupt nicht berücksichtigt:

1. Reparatur 2. Ersatzgerät 3. Rücktritt des Käufers vom Vertrag und Erstattung des

Kaufpreises.

Bestell-/Kundennummer: 404163257

Meine Forderung an INNOVA Handelshaus:

Restforderung von 28,93 €

Antwort auf die Beschwerde vom 27.09.2012
INNOVA Handelshaus GmbH

Abteilung: Partnerbetreuung

02.10.2012 | 13:05 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass es offenbar zu einer nicht optimalen Kommunikation gekommen ist.

1. Sie beriefen sich in Ihrer E-Mail auf 3 Jahre Garantie. Diese gewährt der Hersteller! Sie haben sich jedoch an uns als Händler gewandt, wir haben daher im Rahmen der Gewährleistung gehandelt.

2. Es handelt sich um eine Kulanzleistung, da nach Ablauf von 6 Monaten der Kunde zu beweisen hat, dass es sich um einen anfänglichen Mangel handelt.

3. Die Nutzungsentschädigung ist - anders als hier von einigen Kommentatoren angegeben - nur für den Fall der Neulieferung gerichtlich "gekippt" worden. Für den Fall der Rückabwicklung ist die Nutzungsentschädigung noch immer geltendes Recht.
Diese haben wir vom Kaufpreis in Abzug gebracht.

Ich hoffe, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben.

bewerten sie die antwort von INNOVA Handelshaus GmbH

Find ich sehr kulant. Ich hätte als Händler unter Berufung auf die Beweislastumkehr eine Gewährleistung abgelehnt.

Mit der kommentarlosen Teilrückerstattung hat der Händler einen Gewährleistungsfall ja im Grunde nach anerkannt.
Jetzt geht es nur darum, die rechtswidrige Einbehaltung einer Nutzungsentschädigung zu unterbinden:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/keine-nutzungsentschdigung-fr-mangelhafte-kaufsache-32870

http://wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Übrigens können Sie diesen Dienst kostenfrei nutzen, weil Sie in Baden-Württemberg wohnen:
http://www.online-schlichter.de/

Einen Abzug für Nutzung haben die Gerichte bereits vor etlichen Monaten für unzulässig erklärt.

Ab zum Anwalt.

Die Rechte lt. Punkt 2 und 3 gibt es nur in Ihrer Phantasie.

Die Firma INNOVA möchte die Mängelrüge mit der Restwertzahlung als gelöst sehen, oder
sie verweist auf den Hersteller.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst