Bonus und Frei kwH verweigert / Keine Guthabenauszahlung

Chemnitz

Auch bei mir wir die Auszahlung des Bonus und der Frei KwH verweigert. Begründung: Sie haben die Bedingungen nicht erfüllt. Welche Bedingung nicht erfüllt sein soll, wurde nicht geschrieben. DAS die Bedingungen erfüllt sind, wurde mir aber zweifach telefonisch von der Hotline bestätigt. Ebenso verweigert Hitenergie die Auszahlung des Guthabens auf der Abrechnung mit Hinweis auf die AGB (Verrechnung). Da steht aber in Punkt 3.5, das entweder verrechnet ODER ausgezahlt wird. Es geht bei mir um einen Betrag von über 400€ und das lasse ich mir nicht gefallen. Ich habe Hitenergie noch mal ein Fax geschickt mit Fristsetzung und gleichzeitig bei der Schlichtungsstelle Energie ein Verfahren in Gang gesetzt.

Sollte sich jetzt nicht innerhalb von 2 Wochen was tun, werde ich einen Mahnbescheid beantragen und freue mich schon auf die Gerichtsverhandlung, sollte gegen den MB Widerspruch eingelegt werden.

Liebe Hitenergie: So geht das nicht!

Bestell-/Kundennummer: 00613013

Meine Forderung an Hitenergie:

Auszahlung Guthaben und der Frei KwH sowie des Bonus

Antwort auf die Beschwerde vom 01.10.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

02.10.2012 | 08:43 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Einige unserer Produkte haben eine Bonuskomponente, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So muss beispielsweise der Kunde 12 Monate an einer Lieferstelle beliefert worden sein und darf keine Rückbuchung vorgenommen haben, um in den Genuss der Bonuszahlung zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann einen Bonus zahlen können, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Die für Ihren Tarif gültigen Bonusregeln entnehmen Sie bitte Ihrem Auftragsformular sowie Ihren AGBs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Diese Firma ist mit ihren Mitarbeitern absolut nicht zu empfehlen, es läuft alles drunter und drüber und m. E. ist das ein strafbares Geschäftsgebahren.

Mein Tipp: sofort Beschwerde bei der Schlichtungstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) einreichen. Es dauert, aber es funktioniert!

Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12

Bei Google folgende Wörter eingeben:

WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen falscher Abrechnungen, überhöhter Abschläge und schlechter Vertragsbedingungen

Der Kommentar von Hitenergie ist wohl ein schlechter Witz. Selbstverständlich sind alle Bedingungen für den Bonus erfüllt, sonst hätte ich mich nicht beschwert: Der Mindestverbrauch von 3500 kWh wurde mehr als erreicht (3900kWh), es gab keine Rücklastschrift und die Verbrauchsstelle wurde auch nicht gewechselt. Die Schlichtungsstelle ist bereits eingeschaltet.

Aus eigener Erfahrung, Finger weg vom Mahnbescheid und gleich zum Anwalt. Hier muss ein Stufenverfahren angestrebt werden, nur das wird sicher zum Erfolg führen.
Ich bin nun aus dem Alptraum draußen, das Gericht hat es ermöglicht. Aber nichts ohne Anwalt tun, sonst bleiben sie auf (wenn auch geringen Kosten) sitzen.

Ich suche gerade nach einem Anwalt und werde ihm den Fall übergeben.

Dieses Vorgehen von Hitenergie hat Methode und es ist bedauerlich, dass ein Verbraucherportal wie verivox Kunden zu diesem Energielieferanten lockt.

Mein Tipp: sofort Beschwerde bei der Schlichtungstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) einreichen. Es dauert, aber es funktioniert!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten

Http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html

Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.

Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.

Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "

www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/

... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"

Http://www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1

Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle habe ich nun eine korrigierte Abrechnung erhalten. Es sind nun sowohl Frei kWh als auch der Neukundenbonus berücksichtigt. Die Verrechnung nehme ich nun hin, keine Lust mehr auf das Theater. Ihr seht also: Die Einschaltung der Schlichtungsstelle hilft enorm! Was mir noch fehlt ist die Kündigungsbestätigung. Für mich ist der Fall damit erst mal abgehakt.