Im Rahmen des Berlin Music Festivals 2012 wurde eines der zahlreichen Konzerte abgesagt: 30.06.2012, Vadim Repin & Trondheim Solisten. Der Veranstalter hat eine Erstattung der Konzertkarten durch Überweisung des Kaufbetrags angeboten. Dies habe ich umgehend eingereicht und trotz Bestätigung, dass die EUR 257,50 für 5 (!) Karten erstattet werden, habe ich bis heute (1.10.2012) keine Überweisung erhalten.
Auf Nachfragen per E-Mail habe ich 2 x eine Mitteilung erhalten: "wird bald erledigt". Inzwischen werden E-Mails nicht mehr zugestellt und die Telefonnummer des Veranstalters funktioniert nicht mehr. Was kann ich tun?
Es handelt sich um
Berlin International Music Festival GmbHHandelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 97049 B
USt-IdNr. DE-24390843
Berlin International Music Academy gGmbH
HRB 121334
Jerusalemer Str. 14
10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 8049 5251
Fax: +49 (0) 30 8049 5250
Email: info@berlin-musicfestival.com
Meine Forderung an Berlin International Music Academy:
Erstattung des Kaufpreises 257,50 EUR
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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kommentare und trackbacks 9
Letzte Frist setzen - MAHNBESCHEID beantragen!
Sie müssen sich allerdings entscheiden, wer ihr Vertragspartner ist. Es kann nur einen geben.
Vergessen Sie den Mahnbescheid. Vermutlich sind die bereits in der Insolvenz.
Der letzte Jahresabschluß ist von 2008 und da hatten die schon einen Fehlbetrag von rund 87.000 EUR, der nicht von Eigenkapital gedeckt ist.
Frau Cho Mi Young sitzt bestimmt schon zu Hause auf ihrer Dschunke 中国帆船
Insolvenzverschleppung?
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
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2011-06-14
Berlin International Music Festival GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, 36b IN 1182/11, Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 97049
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berlin International Music Festival GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 10.06.2011 um 11.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.
AZ: 36b IN 1182/11
Berlin, 14. Juni 2011
Amtsgericht Charlottenburg
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2011-09-22
Berlin International Music Festival GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, 36b IN 1182/11, Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 97049
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berlin International Music Festival GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, werden die durch Beschluss vom 10.06.2011 angeordneten Maßnahmen: vorläufige Insolvenzverwaltung, Verfügungsbeschränkung, Vollstreckungseinstellung aufgehoben.
AZ: 36b IN 1182/11
Berlin, 22. September 2011
Amtsgericht Charlottenburg
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Bin in der selben Lage. 231,60 € bis heute nicht erstattet bekommen. Keine Rückmeldung mehr von der BIMF GmbH. Wer macht mit solchen Leuten Geschäfte! Werde mich an meinen Vertragspartner halten: Das Konzerthaus Berlin, bis zur Klage. Viel Erfolg. P.Deicke
Ausser einigen hilfreichen Hinweisen bezüglich der zu vermutenden Insolvenz des Unternehmens ist die Beschwerde nicht gelöst. Ich warte noch ab, ob das Unternehmen sich doch noch meldet.
Bei mir der gleiche Fall: Keine Rückerstattung der Ticketkosten in Höhe von 165,10 Euro.
Auf emails keine Antwort, Anfang September Vertröstung bei Anruf - der Betrag werde jetzt bald überwiesen. Bisher geschah das nicht, seit kurzem ist der Telefonanschluss nicht mehr erreichbar.
Weiss jemand wer der Vertragspartner ist?
Das ist doch nicht das Konzerthaus, sondern die Berlin International Music Festival GmbH, oder liege ich da falsch?
Kann eine Forderung gegen das Konzerthaus als Veranstaltungsort geltend gemacht werden?
VG Peggy
Gekauft habe ich die Karten online auf der Konzerthaus-Seite. Auf den Karten steht zwar "Berlin International Music Festival" als Betreff, aber ansonsten sind die per Post versandten Karten die Original-Konzerthaus-Karten. Ich kann mich nicht erinnern, ob bei der Buchung ein Hinweis auf der Website erschien, dass das Konzerthaus nicht der Vertragspartner ist. Für mich als Kunde wäre logisch, dass ich die Karten von dem erstattet bekomme, von dem ich sie auch gekauft habe. Man bekam aber am Abend des ausgefallenen Konzerts ein Formular, das man an die Berlin International Music Festival GmbH schicken sollte. Ich hatte versucht, vom Konzerthaus eine Auskunft über den Veranstalter zu bekommen (nachdem es keinen Geldeingang gab), erhielt aber nur die Antwort, dass es sich um ein "reines Vermietungsgeschäft" handelt und über die BIMF GmbH keine Einschätzung erteilt werden kann. Ob das z. B. vor Gericht so haltbar wäre, kann ich nicht sagen; aber wasserdicht klingt das für mich nicht. Grüße S. Wirth
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst