Ärger mit der Schlussrechnung des Altanbieters bei Einzug

Regensburg

Im Sommer 2011 haben wir ein Einfamilienhaus erworben und rechtzeitig vor dem Einzug online einen Stromvertrag bei Hitenergie abgeschlossen.

Als voraussichtlichen Liefertermin wurde uns der gewünschte Zeitpunkt 6.10.2011 von Hitenergie bestätigt.

Die alten Eigentümer haben mit uns ein Übergabeprotokoll gefertigt, auf dem alle Zählerstände am Tag der Übergabe dokumentiert wurden. Auf dieser Grundlage wurden noch am selben Tag und vor allen Anwesenden die Zählerstände auf den Abmeldungskarten für den bisherigen Versorger (E.ON Bayern Vertrieb GmbH) notiert und abgeschickt.

Trotz der langen Vorlaufzeit (Hitenergie war rechtzeitig informiert und E.ON Bayern ebenfalls durch telef. Anzeige der Voreigentümer) wurden wir erst ab dem 27.10.2011 Kunden von Hitenergie. Der Verbrauch bis dorthin wurde von E.ON einfach geschätzt. Da wir zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kaum im Haus waren, wurde definitiv ein zu hoher Verbrauch angenommen.

Dieses Vorgehen ist äußerst fragwürdig. Obwohl die lange Vorlaufzeit bestand, wurde der Vorgang auf die lange Bank geschoben und dann noch teuer abgerechnet. Es wäre ein Leichtes gewesen, sich den aktuellen Zählerstand durch Rückfrage am "Wechseltag" nennen zu lassen.

Bestell-/Kundennummer: 282 008 576 035

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Erstattung des Rechnungsbetrages - der Lieferantenwechsel hätte längst vollzogen sein müssen. Ich bin überhaupt kein Vertragsverhältnis mit E.ON Bayern eingegangen.

Antwort auf die Beschwerde vom 13.10.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

22.10.2012 | 15:08 Uhr

Guten Abend,

es tut uns leid, dass Sie mit uns unzufrieden sind. Aus unserer Sicht haben wir alles richtig gemacht. Das erläutern wir Ihnen gern:

Der Netzbetreiber hat uns Ihre Anlage zum 8. Oktober in die Grund- und Ersatzversorgung gemeldet. Wir gehen davon aus, dass ihm zu diesem Datum kein anderer Lieferant für Ihren Zähler bekannt war.

Ihr neuer Lieferant hat dann bei uns zum 26. Oktober gekündigt und diese Kündigung haben wir ihm und Ihnen bestätigt.

Leider liegt uns für die Schlussrechnung kein abgelesener Zählerstand vor. Deshalb haben wir den Zählerstand verwendet, den uns der Netzbetreiber zum 26. Oktober 2011 mitgeteilt hat. Diesen Zählerstand hat er auch Ihrem neuen Lieferanten übermittelt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe für unser Vorgehen erläutern konnten.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst