Ab-in-den-Urlaub-Gutscheinlösung erst nach Antritt der Reise

Leipzig

Ich habe vor einigen Monaten meinen Eltern einen 200,00 Euro Gutschein von „Ab-in-den-Urlaub“ geschenkt und natürlich auch den entsprechenden Betrag überwiesen.

Bis zum heutigen Tag ist es mir jedoch nicht gelungen, diesen Gutschein auch wieder einzulösen. Bei meinem ersten Versuch, im Auftrag meiner Eltern ein Hotel in Deutschland (als Deal des Tages) zu buchen, teilte mir nach einer gefühlten Stunde des Wartens in der Warteschleife ein "freundlicher" Mitarbeiter der Servicehotline sehr genervt mit, dass man bei einer Buchung eines Gutscheins eindeutig darauf hingewiesen wird, dass eine Einlösung nur für Pauschalreisen möglich ist. Meine Einwände, dass dies keinesfalls eindeutig bei der Buchung ersichtlich ist, wies er sehr unfreundlich und barsch zurück, worauf dann dieses Gespräch auch beendet war. Verärgert bezahlten meine Eltern den gesamten Betrag und traten die Reise dennoch an.

Nun habe ich im Auftrag meiner Eltern erneut einen Versuch unternommen, den Gutschein endlich einlösen zu können und habe für sie eine Pauschalreise gebucht. Dieses Mal konnte ich während des Buchungsvorgangs auch tatsächlich den Gutscheincode eingeben, musste dann aber verwundert feststellen, dass dieses überhaupt keinen Einfluss auf den Reisepreis hat. Dieses konnte man natürlich erst feststellen, nachdem die Reise verbindlich gebucht wurde. Auch in der später per E-Mail zugestellten Rechnung des Reiseveranstalters war nur der komplette Reisepreis ausgewiesen und der Gutschein wurde mit keiner Silbe erwähnt.

In der Buchungsbestätigung von „Ab-in-den-Urlaub“ erhielt ich dann bezüglich des Gutscheins folgenden Hinweis:

"Ihr angegebener Einlösecode wurde erkannt und ist gültig. Die Auszahlung erfolgt zeitnah per Überweisung. Wir bitten Sie um Geduld. Sollten Sie bei Ihrer Buchung keine Bankdaten angegeben haben, kontaktiert Sie unser Serviceteam."

Daraufhin wandte ich mich über die E-Mail Adresse service@ab-in-den-urlaub.de an das Serviceteam. Als Antwort bekam ich dann zu meiner „Freude“ eine automatisierte Antwort von „Ab-in-den-Urlaub“, in der mir mitgeteilt wurde, dass meine E-Mail auf diesem Kontaktweg nicht beantwortet werden kann. Weiterhin wurde mir ein Link zugesandt (www.ab-in-den-urlaub.de/service), mit dem Hinweis, dass sich dort die Antwort auf meine Anfrage finden lässt.

Gespannt folgte ich diesem Link, der mich auf eine Seite des Portals „Ab-in-den-Urlaub“ führte. Dort musste ich dann zu meinem Entsetzen zur Einlösung von Gutscheinen folgenden Hinweis lesen: „Die Auszahlung erfolgt ab dem Abreisetag der nächsten angetretenen Reise als Rückvergütung auf Ihr Girokonto. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Rückvergütung bis zu 14 Tagen ab dem Abreisetag andauern kann. Eine Einlösung des Geld-zurück-Gutschein nach Antritt der Reise ist nicht möglich.“

Für mich bedeutet dies im Klartext, dass ich vor Monaten bereits 200,00 Euro an die Firma Unister GmbH überwiesen habe und meine Eltern für eine nun gebuchte Pauschalreise den kompletten Reisepreis in Höhe von 650,00 Euro bezahlen muss. Unterm Strich bezahlen wir somit für eine Leistung im Wert von 650,00 Euro, also insgesamt 850,00 Euro ohne bisher von der Firma überhaupt irgendeine Leistung erhalten zu haben, mal abgesehen von einem sehr „anspruchsvoll“ gestalteten Gutschein.

Irgendwie scheint die Firma Unister GmbH von einem Gutschein wohl ein ganz eigenes Verständnis zu haben. Für mich ist es jedenfalls nicht nachvollziehbar, dass wir für eine Reise, die mit einem Gutschein gebucht wird, unterm Strich insgesamt mehr Geld verauslagen müssen, als wenn wir eine Reise ohne Gutschein gebucht hätten. Und dazu kommt noch, dass unklar bleibt, wann ich überhaupt jemals den Wert des Gutscheins erstattet bekomme.

Das Ganze ist für mich und auch für die Beschenkten, denen ich mit dem Gutschein eigentlich eine Freude machen wollte, einfach extrem nervig, ärgerlich und letztlich auch teuer. Eine weitere Buchung über „Ab-in-den-Urlaub“ kommt jedenfalls für mich und meine Eltern definitiv nicht mehr in Frage.

Bestell-/Kundennummer: 5455775

Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:

Überweisung des Wertes des Gutscheins

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 251 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Es ist doch allgemein bekannt, dass Unister Kunden abzockt. Den Vorwurf konnten die bisher noch nicht einmal auf dem Verfügungsweg verhindern. Muss man einfach nur mal googlen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn Sie den Betrag erst bekommen, wenn sie mindesten über deren Hotline 200. - Euro vertelefoniert haben.

Diese Gutscheine sind nicht das Papier wert, selbst beim Versuch, eine Pauschalreise zu buchen, staunt man nicht schlecht, wie sich auf wundersame Weise zum Ende die Preise verändern.
Ich kann nur sagen, Finger weg von dem Laden!

Nehmen wir einmal an, wir hätten die ja in diversen Veröffentlichungen vermutete Abzockmentalität von Herrn Wagner, würden wir doch bei Gutscheinen von 200. - Euro folgendermaßen verfahren:

Wir werfen diese Gutscheine auf den Markt, die erst einmal nicht nutzbar sind, weil sie nicht sofort, sondern erst bei der nächsten Buchung verwandt werden können.

Um entprechenden Umsatz zu generieren, machen wir dann die Berücksichtigung von einen Mindestpreisgrenze, z. B. 500. - Euro abhängig. So können wir bei einer Provision von 20%, den Gutscheinwert schon einmal um mindestens 100. - Euro reduzieren, zuzüglich der bereits erstmalig gebuchten Reise, z. B. hier um weitere 100. - Euro. Also haben wir die 200. - Euro Einsatz zum diesem Zeitpunkt schon einmal ausgeglichen.

Da wir natürlich eigentlich mehr Reisen verkaufen wollen, lassen wir nicht zu, dass ein weiterer Mitreisender ebenfalls einen Gutschein vorlegt. So verkaufen wir also für diesen Gutschein mit einer Wahrscheinlichkeit von 70% immer eine weitere Reise, da nur 30% der Leute alleine in Urlaub reisen. Das ergibt dann im Durchschnitt eine weitere Provision von 70. - Euro (70% von 500. - Euro * 20%).

Nun machen wir das ganze einmal etwas intransparent, damit der Kunde nicht sofort versteht, wie das alles funktioniert. Der wird nämlich nun, weil er die 200. - Euro ja nutzen will, die Hotline, die wir natürlich mit einem exorbitant teuren Minutentakt versehen, anrufen. So können wir, nachdem wir den Einsatz bereits reingeholt haben, uns nun bereits an 75. - Euro Gewinn erfreuen.

Ganz geschickt versuchen wir uns nun am Thema "Gewinnmaximierung". Gibt ein Kunde bei der zweiten Buchung/Reise einen Gutscheincode ein, erhöhen wir sukzessive den eigentlich genannten Preis bei den einzelnen Buchungsschritten, bieten ihm Versicherungsschutz an, der keiner ist, oder den niemand benötigt. Natürlich weisen wir den Kunden darauf hin, dass ohne diesen Versicherungs (schutz?), er möglicherweise seine gesamte Existenz und die seiner Familie aufs Spiel setzt. Schließt der Kunde dann diesen Humbug nicht ab, haben wir leider einen plötzlichen Systemabsturz. Es reicht dann gerade noch, seine Kreditkarte zu belasten - mit der Buchung ist es aber leider nichts geworden. Natürlich erstatten wir den belasteten Betrag irgendwann - aber erst muss dieser unwillige Kunde unsere Hotline bemühen.

Irgendwie kommen wir schon an sein Geld - und ich dann endlich an meinen Porsche.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst