Preiserhöhung - Gültigkeit?

Neuss

Unsere erste Jahresrechnung liegt einige Zeit zurück, war falsch, wurde telefonisch reklamiert, trotzdem abgebucht, von mir zurück gebucht.

Als dann eine Mahnung kam, war der Ofen aus, seitdem mache ich alles selber. D. h., ich erstellte die Rechnung, überwies den Restbetrag, legte neue Abschläge fest, zahle jeden Monatsanfang selbst und entzog natürlich die Einzugsermächtigung.

Nun naht die nächste Jahresabrechnung, die ich selbstverständlich auch selbst erstelle. Das Problem ist, dass ich nie einen Brief mit der Preiserhöhung erhielt. Lediglich die sehr späte erste Jahresrechnung, die vom Portal runter zu holen und selbst auszudrucken ist, enthielt den „längst gültigen“ neuen Preis. Anhand dieses Rechnungs-Datums legte ich mir selbst die Gültigkeit des neuen Preises fest (reichliche zwei Monate später, zum 1. des Monats).

Dass ExtraEnergie sich damit nicht zufrieden geben wird, kann man leicht erahnen. Angst vor dem Gerichtsprozess hätte ich nicht. Ich vermute, dass ExtraEnergie weiß, dass sie den verlieren werden. Aber vor irgendwelchen Inkassoschergen wird mir schon anders. Den Weg zum Rechtsanwalt scheue ich wegen der Kosten.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Gültigkeit einer Preiserhöhung

Antwort auf die Beschwerde vom 14.10.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

18.10.2012 | 12:14 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Abwarten! Ihre Reklamation deutlich formulieren und per Einschreiben/Rückschein an Hitenergie senden.
Sie müssen erst vorsichtig werden, wenn ein Mahnbescheid kommt.
Auch hier noch kein Grund zur Panik, sondern sachlich widersprechen.
Parallel unbedingt den Fall der Schlichtungsstelle mitteilen und um klärung bitten.

Hatte Ihren Text gelesen.
Das ist hier aber ein Beschwerde-Portal, keine Auskunftei.
Kein Wunder, wenn Ihre erste Beschwerde gelöscht wurde, wenn Sie darin auch um Hilfe bzw. Auskunft gebeten hatten.
Jetzt hat die Redaktion Ihre Beschwerde wohl in die richtige Spur gerückt.

Wenn eine Beschwerde doppelt erscheint, weil reclabox ewig braucht, ist es doch besser, eine wieder zu entfernen. Danke!

Danke auch für die bisherigen Tipps (auch in dem anderen Thread), habe alle gelesen und bin nun beruhigter. Kein Grund, mit Panik etwas anzugehen.

Was steht in den für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Preiserhöhungen? Steht dort in Nr. 6.7 - oder in den Nummern davor oder danach z. B. "Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt"?

Nach meiner persönlichen Meinung - bin kein Jurist - wird eine nicht fristgerecht mitgeteilte Preiserhöhung (nach z. B. den für meinen Vertrag geltenden AGB spätestens zwei Monate vorher) nach den AGB nicht wirksam - auch nicht zu einem späteren Termin, sondern gar nicht.

Danke für die Hinweise! Die Beschwerde ist hiermit gelöst.