Meine Frau ist Inhaberin der Betreuungsvollmacht für ihre Mutter, die sich in einem Wohnheim in Berlin befindet. Bis vor kurzem war sie Eigentümerin eines Hauses, das im letzten Jahr komplett leer stand. Im August bekamen wir nun die Jahresverbrauchsabrechnung über ca. 3.800 €. Der Gaszählerstand war fehlerhaft. Der angegebene Stromzählerstand entsprach nicht einem der fünf am Zählerkasten ersichtlichen Zählerstände.
Zwischenzeitlich ist das Haus verkauft, was wir der Fa. Avacon auch mitteilten. Nachdem wir der Jahresrechnung widersprochen hatten, meldeten sich im Abstand von wenigen Tagen zwei Mitarbeiter telefonisch, um die Zählerstände zu erfahren, obwohl wir sie bereits in o. g. Widerspruch vermerkt hatten. Wir hatten nicht den Eindruck, dass den Mitarbeitern unser Schreiben bekannt war. Die Zählerdifferenz für den Gasverbrauch blieb ungeklärt. Auch konnten uns die Mitarbeiter die unterschiedlichen Zählerstände des Stromzählers nicht erklären. Keiner der Zählerstände stimmte mit den von Avacon angegebenen überein. Mein Vorschlag, die Zählerstände einfach ablesen zu lassen wurde damit beantwortet, dass es sich um eine andere Firma handelte, die man nicht einfach so beauftragen konnte. Meine Frage, wie denn mit von den Kunden bewusst unrealistisch zu niedrig angegebenen Zählerständen verfahren würde, bleibt unbeantwortet. Wahrscheinlich handelt es sich um ein Betriebsgeheimnis.
Die einzige Reaktion auf unsere Korrespondenz stellte eine Mahnung über die Abschläge, nicht jedoch der Nachzahlung aus der Jahresabrechnung dar, der wir erneut widersprachen. Zwischenzeitlich ist eine "Letzte Mahnung", erneut mit Sperrankündigung, eingetroffen. Keine Bestätigung der Schreiben, keine Stellungnahme, keine korrigierte Jahresabrechnung, keine Endabrechnung. Wir werden der Anmahnung der Abschläge erneut widersprechen. Man darf gespannt sein, ob den neuen Besitzern die Anlage gesperrt wird, weil Fa. Avacon nicht in der Lage ist, den Anschluss umzuschreiben.
Bestell-/Kundennummer: 242010298471
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Stellungnahme zu unseren Forderungen, Korrektur der Jahresabrechnung, Erstellung einer Endabrechnung, Einstellung des Mahnverfahrens
Antwort auf die Beschwerde vom 14.10.2012
Lieber Kunde, liebe Kundin,
bitte entschuldigen Sie, dass Sie bisher keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben. Das entspricht nicht unserem eigenen Anspruch von Servicequalität.
Bei Ihrer Erdgasrechnung waren maschinell errechnete Zählerstände zugrunde gelegt. Diese Rechnung werden wir korrigieren, weil uns ja inzwischen abgelesene Werte vorliegen. Ihre Frage zu den Zählerständen beim Strom haben wir an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Wir müssen überprüfen lassen, ob wir alle Daten zu Ihrem Gerät richtig in unserem Abrechnungssystem erfasst haben. Wir nehmen dazu auch Kontakt zum zuständigen Netzbetreiber auf. Deshalb bitten wir Sie hier noch ein weiteres Mal um Geduld.
Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir uns kümmern und uns dann direkt bei Ihnen melden.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 4
Inzwischen haben wir vom jetzigen Besitzer erfahren, dass von Ihnen bereits ebenfalls eine Abschlagrate angefordert wurde. Ich kann im Handeln der Avacon keine besondere Professionalität erkennen.
Es gibt einen Teilerfolg. Im Verlauf eines Telefonates hat uns ein Mitarbeiter gestern zugesagt, die Abschlaganforderung und das Mahnverfahren zu stoppen. Keine Information erhielten wir über die Zuordnung der fünf Zählwerke am elektronischen Zähler, nur, das Zählwerk 5 der Verbrauch sei. Die Erstellung einer Endabrechnung wurde zugesagt, ist aber noch nicht erfolgt.
Es ist noch keine Endabrechnung erfolgt, ebenso keine Zuordnung der Zählwerke.
Komplette Jahres- und Endabrechnung eingetroffen und richtig.