Kündigungsfrist nur bei Kündigung auf Postweg eingehalten?

Neuss

Ich habe fristgerecht per E-Mail meine Verträge bei Hitenergie gekündigt (28.09., zum 31.12.2012). Der Eingang der E-Mail wurde mir am 5.10. (Strom) und am 9.10. (Gas) bestätigt, mit dem Hinweis, dass eine Kündigung nur per Post möglich wäre (steht so in den AGB, das stimmt) und nun der Kündigungstermin frühestens der 31.12.2013 wäre.

Ich widersprach der Darstellung mit dem Hinweis, dass E-Mail zur Fristwahrung wohl ausreiche und versendete auch noch eine Kündigung per Post (11.10.). Jetzt bestätigte mir Hitenergie die Kündigung erneut nur zum 31.12.2013.

Ich halte das Verhalten weder für rechtens noch für verbraucherfreundlich.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Bedtätigung des Kündigungstermins 31.12.2012

Antwort auf die Beschwerde vom 02.11.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

02.11.2012 | 09:20 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Grundsätzlich muss die Kündigung immer per Postweg erfolgen.
So wie Sie es auch in den ABGs gelesen haben.

Warum die Kündigung nun allerdings, nachdem Sie die Kündigung fristgerecht erneut per Post zugesendet haben, nicht anerkannt wird, kann ich nicht sagen.

Schreiben Sie erneut einen Brief per Einschreiben und bestehen Sie weiterhin auf eine Kündigung zum 31.12.2012.

@ ReclaBoxler-4515252

Kann ich Ihnen sagen, warum die (nachträgliche) Kündigung per Post nicht anerkannt wird.

Weil die E-Mail-Kündigung zwar frist- aber nicht formgerecht erfolgt ist und somit als nicht existent gilt.

Somit zählt einzig und allein die schriftliche Kündigung, womit der spätere Kündigungszeitpunkt rechtswirksam ist.

Wer nicht intelligent genug ist, auf dem richtigen Weg zu kündigen, muss es halt auf die harte Tour lernen.

Eine Kündigung muss immer schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Alleine schon deshalb um Missbrauch vorzubeugen und weil eine E-Mail nunmal nichts "handfestes" ist. Das sollte jeder Verbraucher wissen oder sich vorher informieren, bevor er eine Kündigung verschickt. Auch das kann man in wenigen Sekunden per google rausbekommen. Die Firma muss Ihre Kündigung somit nicht akzeptieren, weil sie nicht gültig ist. Ich habe bis jetzt alle meine Verträge grundsätzlich per Einschreiben gekündigt und nur damit ist man auf der halbwegs sicheren Seite.

@Vorschreiber:

Das ist doch bl. öd.sinn! Ich kann den Vertrag per Mail eingehen aber nur per Brief kündigen?
Hitenergie kann doch nicht mal die Unterschrift vergleichen.
Diesbezüglich laufen einige Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie.

Http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/korrektes-kuendigen-bei-service-vertraegen-a-845265.html

Da im Text Ihrer Mails vom 28.09.12 unmissverständlich der Wille der Vertragsbeendigung festgehalten wurde und Ihr Vertragspartner diese Mails offensichtlich auch erhalten hat sowie darauf mit den Antwort-Mails vom 05.10. bzw. 09. 10. 12 reagiert hat, finde ich es reichlich "daneben", wenn Ihr Vertragspartner trotzdem zwischen Brief / Schriftform und Textform (etwa E-Mail) unterscheidet. ...

... insbesondere wenn sich der Vertragspartner - im übrigen bei einem online (!) abgeschlossenen Vertrag - selber vorbehält, ausschließlich per E-Mail zu kommunizieren. ..

Wenn Sie bei beiden Verträgen eine 1-jährige Preisgarantie / Preisbindung / Preisfixierung etc. haben, kommen vermutlich in den nächsten Tagen / Wochen die Ankündigungen von Preiserhöhungen - dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie - wie gewünscht in Briefform - ausüben können.

Achten Sie daher in den nächsten Tagen / Wochen pingelig genau auf den Inhalt von Mails (auch die, die wie Werbung aussehen oder anderweitig scheinbar "harmlos" z. B. als Adventsgrüße oder so daher kommen. ..), Kundeninformationen oder ähnliches und checken Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner sowie loggen Sie sich alle paar Tage in Ihrem Kunden-Account ein.

@ Elli: reichlich daneben ist nicht rechtlich daneben. Die Ablehnung der Kündigung ist OK und wurde hier bereits ausführlich begründet.

Der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ist hier erste Wahl.

Mit dem Ausdruck "daneben" habe ich mich tatsächlich ungenau ausgedrückt.

Als juristische Laiin - aber am Recht interessierte Verbraucherin - vertrete ich die Auffassung, dass die AGB hinsichtlich der vom Verbraucher geforderten Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) bei einer Kündigung wohingegen von Seiten der Firma Textform (= Mail) ausreichen soll, einer rechtlich-juristischen Prüfung nicht standhält.

Oder anders formuliert: vom Verbraucher wird mehr gefordert - nämlich die strengere Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) z. B. bei einer Kündigung, während das Unternehmen sich der einfachen Textform (= Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief) z. B. bei einer Preiserhöhung oder Vertragskündigung bedienen dürfen soll.

An die Textform werden von allen gesetzlich geregelten Formen die geringsten Anforderungen gestellt. Daher lässt sie sich durch strengere Formen wie die Schriftform oder die notarielle Beurkundung ersetzen.

Diese Unterscheidung - der Verbraucher hat gefälligst die strengere Schriftform (z. B. bei einer Kündigung) zu beachten, während das Unternehmen vertragsrelevante Mitteilungen mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll, ist meines Erachtens unverhältnismäßig und benachteiligt den Verbraucher.

Wenn es in den AGB zum Beispiel heißt,

Zitat: "Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss ununterbrochen während der Vertragsdauer sowie bis zum Erhalt der Schlussrechnung des Lieferanten, eine dem Kunden zugeordnete und gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass, soweit der Kunde darauf Einfluss nehmen kann, dem Kunden auch bei Verwendung von Sicherheitsprogrammen – insbesondere Spamfiltern oder Firewalls – durch ihn oder seinen Serviceprovider eine vom Lieferanten abgegebene Erklärung zugehen kann. (....)

Der Kunde wird den Lieferanten unverzüglich bei einer Änderung, einem Wegfall oder einer dem Kunden bekannten
und von ihm zu vertretenden Übermittlungsstörung der von ihm benannten E-Mail-Adresse sowie seiner sonstigen Kontakt- und oder Adressdaten informieren. ... ",

dann frage ich mich, warum haben die "Macher" der AGB diese hinsichtlich der vom Verbraucher zu beachtenden Vorschriften derart formuliert / gestaltet, dass der Kunde seine Kündigung nicht mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll - das Unternehmen hingegen sehr wohl?

Wird darauf gesetzt / gehofft, dass der Verbraucher wegen eines Formfehlers für ein weiteres Jahr an einen Vertrag gebunden werden kann?

Ich finde es sehr traurig und bedenklich, dass man mittlerweile, um die Dinge des täglichen Lebens halbwegs ohne Schaden an Körper, Seele und Geldbörse bewerkstelligen zu können - z. B. Kauf von Butter, Brot, Milch, Strom, Gas usw. -, eine juristische Grundausbildung haben sollte. ..

"von ReclaBoxler-4918028 |

Wer nicht intelligent genug ist, auf dem richtigen Weg zu kündigen, muss es halt auf die harte Tour lernen. "

Danke für den sehr konstruktiven Beitrag, solche Informationen bringen wirklich viel.

Danke fürt die Tipps und Hinweise!

Einspruch Euer Ehren. Die Kündigung per Email ist wirksam!

Siehe Schlichtungsempfehlung der Schlichtungsstelle Energie.

http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/23.03.2012_Empfehlung_zur_Wirksamkeit_einer_Kuendigung_per_E-Mail.pdf

Hallo, bei mir war es noch bescheuerter, in ein und der selben E-Mail wurden gleichzeitig 2 Verträge gekündigt. Bei einem Vertrag, wo nicht viel dran zu verdienen ist, wurde die Kündigung anerkannt und bestätigt. Bei dem Zweiten Vertrag, natürlich mit anderer Vertragsnummer und finaziel lukeratiever wurde die Kündigung nicht anerkannt und sollte ebenfals nur schriftlich anerkannt werden.
Was ich dann schnell erledig habe.

Danke Frank K., der Tenor des pdf gefällt mir!
Im konkreten Fall besagen die AGB zwar "auf dem Postweg", für die reine Fristwahrung müßte aber eine E-Mail reichen.

Und ich bin mir ganz sicher, wird die Sache vor dem Kadi ausgetragen, wird EE ganz sicher den Kürzeren ziehen.
Auf die Schlichtungsstelle kann man sich im Moment nicht verlassen, da sie einfach zu viele Fälle (vorwiegend EE, bewiesen durch den WDR) vorliegen hat und es gut mal 10 Monate dauert, bis ein Schlichtunsspruch rausgeht. Daher hilft im Zweifel nur der Gang zum Anwalt.

Da in der Information von Hit Engergie ausdrücklich geschrieben steht, das man bis zum 30.11. ein Sonderkündigungsrecht hat, würde ich einfach nochmal schriftlich (am besten per Einschreiben) kündigen. So habe ich es gemacht. Vermutlich haben die jetzt aber so viele Kündigungen am Hals, das sie mit den Bestätigungen nicht nachkommen. Mein neuer Stromlieferant (SWB Bremen) schlägt sich nun mit der dort negativ bekannten Hit Energie rum.
Auf jeden Fall den Bankeinzug kündigen, sonst wird vermutlich weiterhin Geld eingezogen. Viel Glück

Wie die Schlichtungsstelle Energie schon festgestellt hat, die Kündigung per Email ist rechtsgültig, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Wer sich für meinen Fall interessiert:

http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

Hier ist alles gut geworden und heute kam sogar noch der Beschluss vom Amtsgericht Neuss mit dem Ergebnis, dass EE die Mahn/Gerichtskosten zu tragen hat. Somit ist bei mir nun alles in trockenen Tüchern, ich habe sämtliche Kosten wieder hereingeholt.

Ich weiß nicht, warum sich EE so etwas antut, denn ich habe zu keiner Sekunde gezweifelt, dass die Rechtsprechung sich gegen den Kunden stellen wird und unter dem Strich war es für EE ein sattes Minusgeschäft. Sie haben ihre Anwaltskosten, dürfen nun meine Kosten und die des Gerichtes übernehmen.

Ich kann nur hoffen, dass hier möglichst viele in meine Fußstapfen treten werden und den harten, aber gerechten Weg gehen werden.

Wie die Schlichtungsstelle Energie schon festgestellt hat, die Kündigung per Email ist rechtsgültig, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Wer sich für meinen Fall interessiert:

http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

Hier ist alles gut geworden und heute kam sogar noch der Beschluss vom Amts-Gericht Neuss mit dem Ergebnis, dass EE die Mahn/Gerichts-kosten zu tragen hat. Somit ist bei mir nun alles in trockenen Tüchern, ich habe sämtliche Kosten wieder hereingeholt.

Ich weiß nicht, warum sich EE so etwas antut, denn ich habe zu keiner Sekunde gezweifelt, dass die Recht-sprechung sich gegen den Kunden stellen wird und unter dem Strich war es für EE ein sattes Drauflegegeschäft. Sie haben ihre Anwalts-kosten, dürfen nun meine Kosten und die des Gerichtes übernehmen.

Ich kann nur hoffen, dass hier möglichst viele in meine Fußstapfen treten werden und den harten, aber gerechten Weg gehen werden.

Bis heute habe ich keine Antwort von Hitenergie auf die von ihnen gewünschte erneute E-Mail erhalten.

Auich habe ich noch keine Erhöhungsmitteilung o. ä. erhalten - was für ein Kündigungsrecht zum 30.11. sollte ich sonst haben?

@ Frank K.:

Herzlichen Glückwunsch! Seit Monaten beobachte ich Ihre Beschwerde und die zahlreichen Kommentare. Ich freue mich, dass Sie diesen Erfolg erzielt haben.

Wer sich alles gefallen lässt, muss Schock über Schock geben. ..

@ EE: Wer seinen Fehler nicht erkennt, kann ihn nicht verbessern.

@ U. K.:
Ich weiß auch nicht, was ReclaBoxler-3229463 mit "dass man bis zum 30.11. ein Sonderkündigungsrecht hat" gemeint hat.

Vielleicht hat ReclaBoxler-3229463 eine Preiserhöhung erhalten, die - wie ich mit meinem Kommentar vom 03.11.12 schon ausgeführt habe - ja eine Möglichkeit wäre, etwas schneller als erst am 31.12.13 aus den Verträgen zu kommen. ...