Ich war Anfang der 90er Jahre selbständig und hatte eine Unfallversicherung. 1993 musste ich Konkurs anmelden und konnte die Prämien nicht mehr bezahlen. Am 15.03.1994 erwirkte die R+V Versicherung einen Gerichtstitel über 1.803,90 DM gegen mich. Damals habe ich es leider versäumt. Widerspruch einzulegen.
Normal ist meines Wissens jedenfalls, wenn die Prämie einen Monat nicht bezahlt wird, dass der Versicherungsschutz erlischt und nach einem weiteren Monat der Versicherungsvertrag gekündigt wird.
Jetzt nach fast 20 Jahren legt mir die Tochterfirma der R+V UMB den Titel wieder vor, mit einer Summe von 1.064,68 €.
Wie lange hat die R+V die Monatsprämien angesammelt, um auf diese Summe zu kommen? Eine Versicherung mit einer derart hohen Monatsprämie hätte und habe ich nie abgeschlossen.
Meine Bemühungen genaueres von der R+V zu erfahren sind alle fehlgeschlagen. Ich kann die R+V Versicherung wegen Ihrer tollen Kulanz nur empfehlen.
Bestell-/Kundennummer: 27011908871006 UMB-Nr. 6.407.102-06
Meine Forderung an R+V Versicherung:
Einstellung der Forderung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bei einer Forderung von ca. 900 Euro sind ca. 170 Euro Zinsen für 20 Jahre ein echtes Schnäppchen.
Warum die Forderung so hoch ist, läßt sich leicht erklären. Durch Ihren Zahlungsverzug hat R&V den Vertrag fristlos gekündigt und kann in diesem Fall nicht nur die noch offenen Monatsbeträge einfordern sondern auch Schadenersatz für die vorzeitige Kündigung des Vertrages verlangen. Hinzu kommen mögliche Kosten für Inkasso-, Mahnverfahren und Verzugszinsen.
Wer bei einem Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt nach dem Motto "es wird schon Gras über die Sache wachsen" ist selber Schuld. Sie wurden rechtskräftig verurteilt und die R&V hat nun 30 Jahre lang Zeit die Forderung eintreiben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Es hat sich noch niemand bei mir geeldet.
Ich glaube die R+V kann selber nicht mehr nachvollziehen wie sich der Betrag zusammensetzt.
Es ist bis heute noch keine Reaktion aus die Beschwerde erfolgt.