Am 30.10.2012 wurde ich von stromio per Mail (im Anhang eine PDF Datei mit der Strompreiserhöhung) über die Strompreiserhöhung informiert.
Ich hatte mich vorher bei der Verbraucherschutzorganisation NRW und Niedersachsen, sowie bei meinem Rechtsanwalt informiert, dass hier ein außerordentliches Kündigungsrecht, wg. Strompreiserhöhung greift. Ich kündigte zum 31.12.2012. Hatte auch zeitgleich einen neuen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten, der weit günstiger ist, abgeschlossen. Auch entzog ich mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung.
Mail von stromio:
Mit Bedauern haben wir die Kündigung auf Grund der Preisanpassung erhalten. Leider können wir dieser nicht stattgeben.
Auch bei Abschluss meines Vertrages, ich hatte mir vorher alles ausgedruckt, auch das Angebot mit dem Bonus. Leider zahlte stromio mir keinen Bonus, mit der Begründung, dass der Vertrag, den ich abgeschlossen hätte, nicht mit einem Bonus versehen wäre. Nur dann hätte ich gar keinen Vertrag mit denen abgeschlossen, da ganz viele andere dann ja günstiger gewesen wären.
Meine Forderung an Stromio:
Kündigung zum 31.12.2012
Antwort auf die Beschwerde vom 08.11.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 8
Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Es dauert aber, weil die einiges an Fällen haben. Für Endverbraucher ist das kostenlos, für Unternehmen kostet es 300 Euro. Bei mir hat Stromio sofort eingelenkt, kaum war das Schreiben von der Schlichtungsstelle angekommen.
Wie wird die Preiserhöhung denn begründet? Hängt das mit der EEG Umlage zusammen?
Gruss
F. Alt
Meines Wissens nach werden zum 01.01.13 die Preise wegen der Erhöhung der staatlichen Umlagen (EEG, NEV, KWK) erhöht. in solchen Fällen greift KEIN Sonderkündigungsrecht. Nur wenn Stromio selbst noch was drauf schlägt, gilt ein Sonderkündigungsrecht. das ist wie, wenn Frau Merkel die Mehrwertsteuer erhöhen würde von 19 auf zum Beispiel 21%. Dagegen können wir Bürger uns auch nicht wehren! Die Stromlieferanten haben durch die Umlagen-Erhöhung zum 01.01.13 auch nichts, die reichen das sozusagen auch nur wieder an den Staat zurück!
Sromio hat nur geantwortet, das bei einer Umlage kein Sonderkündigungsrecht greift. Komisch, im Fernsehen, und überall wo man googelt, wird bei der EEG Umlage zum Januar von einem Sonderkündigungsrecht gesprochen. Zum Glück läuft mein Vertag aber nur noch bis zum 28.02.2013. Mein neuer Stromanbieter, bei dem eine höhere Strommenge sogar nach der neuen Berechnung günstiger ist als der jetzige Vertag, hat bereits von Stromio die Kündigungsbestätigung zu Ende Februar (Ende eines 2Jahres Vertrags) bekommen.
Alles Quatsch, es gibt sogar ein BGB Urteil
BGH Urteil vom 14.07.2010 Az. VIII ZR 246/08 OLG Oldenburg LG Oldenburg.
Als Kunde von Stromio wurde mir das Märchen auch erzählt.
Habe gekündigt (Sonderkündigung) zum 31.12.12
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Nachdem ich mich an die Schlichtungsstelle Energie gewand habe, hat komischerweise Stromio eingelenkt und der Kündigung zusgestimmt.