Normalerweise müsste die Abrechnung für die Fernwärme fertig sein, da ich am 27.10.2011 den alten Zählerstand durchgegeben habe und eingezogen bin.
Ich habe E.ON geschrieben. Die Antwort:
Wir werden die Abrechnung voraussichtlich im Frühjar 2013 schreiben, möchten aber in diesem Zusammenhang auch auf den § 556 BGB hinweisen" (§556 BGB = Die hätten auch Zeit bis zum 30.09.2013!
Ich bin des öfteren einige Wochen nicht Zuhause gewesen und vermute demnach ein Guthaben von E.ON. Ob dies im Zusammenhang steht möchte ich nicht hoffen.
Erfahrung oder ist die Vorgehensweise unfair, zumal alle anderen Firmen wie die Wasserwerke, Stromanbieter alle pünktlich mit der Abrechnung rüber kommen.
Meine Forderung an E.ON Hanse:
Abrechnung zeitgemäß schreiben
Antwort auf die Beschwerde vom 09.11.2012
Liebe Kundin, lieber Kunde,
es tut uns leid, dass Sie mit uns und unserem Service nicht zufrieden sind. Selbstverständlich möchten wir Ihr Anliegen gern klären. Dazu brauchen wir bitte persönliche Daten von Ihnen, die Sie uns gern per E-Mail an beschwerde@eon.de schicken können. Am besten teilen Sie uns Ihr Vertragskonto mit. Vielen Dank.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
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Dann sollten Sie froh sein, dass Eon Hanse sich nicht strikt an die Gesetzesvorgaben hält bzw. den möglichen Zeitraum voll ausschöpft.
Siehe hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hitstrom-und-Co-machen-Aerger-article5956811.html
Sehr geehrter ReclaBoxler-491802
Ihr Kommentar zum interessanten Beitrag ist nicht produktiv.
E.on hat sich gemeldet. Nach einigen Anfragen war eine Erklärung großzügig beschrieben.