Mein Guthaben incl. eines überhöhten Lastschrifteinzuges in Höhe von 549,27 € aus Abrechnungszeitraum 1.9.11 - 31.8.2012 wird einfach nicht ausgezahlt. Emails werden erst nach vier Tagen in automatisierter Form beantwortet und das mit den Worten: wir werden ihr Anliegen an die Fachabteilung weiterreichen. Es passiert nichts!
Schreiben per Post haben sie angeblich nicht erhalten. Nun habe ich die Faxen dicke und habe einen Rechtsanwalt damit beauftragt.
Quintessenz; wer per E-Mail anfragt oder einen einfachen Postbrief versendet, der kann ihn auch sofort in den Papierkorb werfen. Schreiben bitte nur per EINSCHREIBEN versenden und ggf. sofort einen RA beauftragen, ganz nach dem Motto; wehret den Anfängen. Ich selbst bin schon ein gebranntes Kind durch TelDaFax und vermute, auch FlexStron begibt sich auf den gleichen Weg.
Empfehlung; wer gleiche oder ähnliche Probleme mit FlexStrom und eine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte den nächsten "Einzug" widerrufen.
Meine Forderung an FlexStrom:
549,27 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bei mir ging es ganz einfach.
Frist gesetzt, und nach ergebnislosem Fristablauf habe ich mein Anliegen an meine Fachabteilung (Mahnbescheid v. Mahngericht) weitergeleitet mit dem Ergebnis sofortige Auszahlung meines Guthabens incl. Kosten des Mahnbescheides. Geht doch!
Anwalt wg. Kosten auf denen man selbst o. die Rechtsschutzversicherung sitzenbleibt nicht nötig.
Http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/strommarkt-massenhafte-beschwerden-gegen-flexstrom/7385356.html
Http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billiganbieter-stromkonzerne-zweifeln-an-flexstrom/7380298.html
Genau wie S. M. es hier geschrieben hat, ist es richtig. Und nur so!
Auf den Kosten für den RA bleibt man ohne Rechtschutzversicherung sitzen.
Den Antrag auf Mahnbescheid sollte jeder halbwegs intelligente Mensch selbst ausfüllen können. In den meisten Bundesländern geht das soogar online.
Und Sie sollten sich beeilen. Meldet Flexstrom Insolvenz an (wofür Eniges spricht, wenn man die aktuellen Pressemitteilungen verfolgt), ist das Geld weg.
§ 286 Absatz 3 BGB:
Zitat: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. "
Zur finanziellen Situation von Flexstrom siehe:
http://de.reclabox.com/beschwerde/55660-flexstrom-berlin-finanzielle-situation-von-flexstrom
Bund der Energieverbraucher: "Der Billiganbieter Flexstrom macht sich in Anwaltskreisen deutlich mehr Freunde als unter seinen Kunden. Es laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Flexstrom, um unseriöse Geschäftspraktiken dieses Anbieters zu unterbinden. ":
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-13068
Leider NEIN!
Auf all meine Einschreiben wurde nicht geantwortet.
Ich habe inzwischen per RA eine Klage, am 26.11.2012, bei meinem hiesigen Amtsgericht eingereicht.
Meine starke Vermutung; FlexStrom geht in die Insolvenz
Ein weiterer sehr interessanter Artikel vom 26.11.2012 über Flexstrom:
http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/billigstrom-flexstrom-laufen-die-kunden-davon/7437532.html
Übrigens: auch Löwenzahn Energie und Optimal Grün gehören zu Flexstrom!
Wie bereits berichtet, hatte mein RA Klage eingereicht. Daraufhin hat FlexStrom wohl die "Sachlage" richtig erkannt und hat mir inzwischen das Guthaben überwiesen. Um die Gerichts - u. Anwaltkosten auszugleichen kümmert sich mein RA.
Quintessenz: An alle anderen Betroffen, wenn Anspruch besteht ist mein eingeschlagener Weg auch das gewünschte Ziel.