Auffälliges Geschäftsgebaren

FlexStrom AG
Berlin

Nach Beendigung des Gasliefervertrages zum 31.07.2012 hätten sie mir nach Stellung der Schlussrechnung 36202 mein Guthaben i. H. v. 873,45 zeitnah auszahlen müssen.

Am 18.10.2012 - über 11 Wochen nach Vertragsende - habe ich Sie in einer ersten Frist zum 24.10.2012 aufgefordert diese Auszahlung endlich durchzuführen, anderenfalls würde ich die Schlichtungsstelle Energie hinzuziehen. Da sie diese erste Frist verstreichen ließen, habe ich die Schlichtungsstelle Energie hinzugezogen und sie am 24.10.2012 mit einer weiteren Frist aufgefordert, die Auszahlung bis zum 31.10.2012 durchzuführen, anderenfalls würde ich einen Mahnbescheid erwirken.

Auch diese Frist haben sie verstreichen lassen. Entsprechend der Ankündigung habe ich unverzüglich das Mahnverfahren ausgelöst. 8 Tage nach dem letzten Fristablauf wurde mein Guthaben von Ihnen überwiesen. "Zufälligerweise" wurde der Mahnbescheid 4 Tage nach Ihrer Zahlung zugestellt. Nach dem bisher gezeigten Geschäftsgebaren fällt es mir schwer, die Rechtschaffenheit dieser Handlung zu erkennen. Vielleicht wurde auch gerechnet: X Tage Postweg zum Mahngericht + X Tage Bearbeitungsdauer der Behörde + X Tage Zustellung an uns: macht. - kann ich aber nicht beweisen.

Da ich nicht dringend auf die zusätzlich entstandenen Kosten von 24,45 € (23 € Mahnbescheid + 1,45 € Porto) angewiesen bin, suche ich den Kontakt zur Öffentlichkeit. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass das Einbehalten der Kundengelder bis zum "letzten Tag" systematisch erfolgt. Das wäre nach meiner Auffassung Vorsatz.

Bestell-/Kundennummer: 900001679217

Meine Forderung an FlexGas:

Angemessene Entschuldigung und die zusätzl. entstandenen Kosten i. H. v. 24,45 €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Googeln Sie mal "Handelsblatt Flexstrom", dann werden Sie froh sein, Ihre knapp 900 Euro noch erhalten zu haben.

Ist doch ganz einfach:

Nach Fristablauf waren Sie berechtigt, den Mahnbescheid zu beantragen. Widerspricht Flexstrom dem Mahnbescheid jetzt, beantragen Sie das streitige Verfahren und reduzieren die Forderung auf die Kosten des Mahnverfahrens. Den Prozess gewinnen Sie immer.

Interessant ist auch, dass F. im Jahr 2010 50.000 EUR für Prozesse in die Bilanz eingestellt hat - 2011 waren es schon 90.000 EUR.
2010 hatte F. 440.000 Kunden, 2011 "nur" 160.000 Kunden mehr. Die Prozesskosten steigen also überproportional.
In 2012 konnte F. bisher nur 10.000 Kunden dazu gewinnen, obwohl der größte Wettbewerber Tel-Da-Fax weg ist.
Und die Anleihe (35 Mio.) wird auch nicht aufgelegt. Die Blase steht also kurz vor dem Platzen.
Insofern hat ReclaBoxler-8292112 schon Recht: Seien Sie froh, dass Sie das Geld schon haben.
Wobei Sie es noch nicht sicher haben. Sollte F. in den nächsten Wochen In-sol-venz anmelden, müssen Sie es zurückzahlen. Telda-fax-Opfer können ein Lied davon singen.

Ich warte ebenso vergeblich auf meine Guthabenerstattung. Denke das es nicht mehr lange dauert und in der Presse zu lesen ist: Flexstrom meldet Insolvenz an! . laden

Bund der Energieverbraucher: "Der Billiganbieter Flexstrom macht sich in Anwaltskreisen deutlich mehr Freunde als unter seinen Kunden. Es laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Flexstrom, um unseriöse Geschäftspraktiken dieses Anbieters zu unterbinden. ":

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-13068

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst