Verspätete und fehlerhafte Abrechnungen, Zählersperrung

Quickborn

Mein Schreiben vom 24.03.2012 auf das bis dato nicht eingegangen wurde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für Ihr Schreiben vom 8. März d. J. sowie die damit, mit Briefpost vom 9. März d. J., übersandten Abrechnungen.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Sie mit der deutlich verspäteten Übersendung der nachweislich mehrfach angeforderten Abrechnungen Ihren Verpflichtungen gem. § 40, Abs. 3, sowie § 40 Abs. 4 EnWG nicht nachgekommen sind.

Nach erstmaliger Kenntnis der Abrechnungen lege ich nunmehr fristgerecht und wie folgt Widerspruch ein:

Abrechnung Nr. 504000939905 vom 31.08.2007 wurde mit Posteingang 10.03.2012 verspätet zugestellt und ist überdies insofern sachlich unrichtig, als dass der Zählerstand durch Errechnen ermittelt wurde. Der tatsächliche Zählerstand zum 19.04.2007 ist aufgrund der nicht fristgerechten Übersendung der Abrechnung zum heutigen Tage nicht mehr feststellbar. Insofern erkenne ich den Rechnungsbetrag kulanter Weise trotz Fristverstreichung an.

Abrechnung Nr. 504800171283 vom 05.06.2008 wurde mit Posteingang 10.03.2012 verspätet zugestellt und ist überdies insofern sachlich unrichtig, als dass der Zählerstand durch Errechnen ermittelt wurde. Der tatsächliche Zählerstand zum 18.04.2008 ist aufgrund der nicht fristgerechten Übersendung der Abrechnung zum heutigen Tage nicht mehr feststellbar. Aufgrund der Zustellung der Abrechnung Nr. 504000939905 mit Posteingang 10.03.2012 liegt bis dato kein Verzug vor, insofern widerspreche ich den in Rechnung gestellten sonstigen Forderungen ausdrücklich, erkenne jedoch den für den Verbrauch in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von 311,42 Euro kulanter Weise trotz Fristverstreichung an.

Abrechnung Nr. 504700402055 vom 24.04.2009 wurde mit Posteingang 10.03.2012 verspätet zugestellt. Aufgrund der Zustellung der Abrechnungen Nr. 504000939905 und Nr. 504800171283 mit Posteingang 10.03.2012 liegt bis dato kein Verzug vor, insofern widerspreche ich den in Rechnung gestellten sonstigen Forderungen ausdrücklich, erkenne jedoch den für den Verbrauch in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von 65,97 Euro kulanter Weise trotz Fristverstreichung an.

Abrechnung Nr. 504301536140 vom 28.04.2010 wurde mit Posteingang 10.03.2012 verspätet zugestellt. Aufgrund der Zustellung der Abrechnungen Nr. 504000939905, Nr. 504800171283 und Nr. 504700402055 mit Posteingang 10.03.2012 liegt bis dato kein Verzug vor, insofern widerspreche ich den in Rechnung gestellten sonstigen Forderungen ausdrücklich, erkenne jedoch den für den Verbrauch in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von 169,66 Euro kulanter Weise trotz Fristverstreichung an.

Abrechnung Nr. 504400988978 vom 28.04.2010 wurde mit Posteingang 10.03.2012 verspätet zugestellt. Aufgrund der Zustellung der Abrechnungen Nr. 504000939905, Nr. 504800171283, Nr. 504700402055 und Nr. 504301536140 mit Posteingang 10.03.2012 liegt bis dato kein Verzug vor, insofern widerspreche ich den in Rechnung gestellten sonstigen Forderungen ausdrücklich, erkenne jedoch den für den Verbrauch in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von 179,48 Euro kulanter Weise trotz Fristverstreichung an.

Es ergibt sich somit eine rechtmäßige Forderung in Höhe von 904,74 Euro zum heutigen Tage. Gegen diese Forderung sind die von mir bis zum heutigen Tage bereits geleisteten Zahlung in Höhe von 1.228,42 Euro in Abzug zu bringen. Hierdurch ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 323,68 Euro zu meinen Gunsten.

Bitte weisen Sie dieses Guthaben binnen der nächsten 14 Tage auf mein Ihnen bekanntes Konto an. (Kontonummer im Originalschreiben aufgeführt)

Überdies habe ich Sie aufzufordern, mir künftige Abrechnungen binnen der gesetzlichen Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zuzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

MH

Neuester Vorfall:

7. November 2012 Nachricht von Gerichtsvollzieher, dass am 20. November 2012 eine Zählersperrung vorgenommen wird. Telefonische Kontaktaufnahme mit der von e.on beauftragten Rechtsanwältin, resp. deren Kanzlei. Zusage seitens einer Kanzleimitarbeiterin, dass nach Zahlung von 872,78 Euro an e.on keine Zählersperrung vornehmen lässt. Betrag unter Vorbehalt an e.on überwiesen. Neueste Nachricht vom Gerichtsvollzieher, dass die Zählersperrung durch den Gläubiger zurück zu nehmen ist.

HALLO E.ON!

Bestell-/Kundennummer: 242065152489

Meine Forderung an E.ON Hanse:

Umgehende Rücknahme der Zählersperrung, Korrektur der Jahresabrechnungen und Erstattung meines Guthaben

Antwort auf die Beschwerde vom 18.11.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

22.11.2012 | 18:27 Uhr

Guten Abend, Lieber Kunde, liebe Kundin,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort hier in der Reclabox und den Ärger den Sie mit uns haben.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine Stellung zu diesem Sachverhalt nehmen. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches Anschreiben, welches eine ausführliche Stellungnahme zu Ihrem Anliegen beinhaltet.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie dann erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.