Im Anbetracht der immer steigenden Strompreise mussten wir 2011 den Versorger wechseln. Aufgrund der präsenten Werbung von Verivox bzw. durch Anweisung des Verbraucherschutzes dieses Portal zu nutzen, fanden wir auch einen günstigen Anbieter mit guten (!) Bewertungen. Nach kurzer Zeit erhielten wir eine Email von Stromio mit den für den Vertrag geltenden AGBs:
"Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung des Kunden. Für Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche automatische Vertragsverlängerungen gelten im Übrigen die im Vertrag getroffenen Rege- lungen. Sollte sich für den Kunden durch die Tarifwahl keine gesonderte Regelung ergeben, gilt eine Erst- vertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei Nichtbestehen einer Sonderregelung verlängert sich der betreffende Vertrag jeweils um diejenige Vertragslaufzeit, für die er ursprünglich geschlossen worden ist, sofern er nicht 6 Wochen vor Ablauf in Schriftform vom Lieferanten oder vom Kunden gekündigt wird. § 127 Absatz 2 BGB findet keine Anwendung. "
Da uns keine Sonderkündigungsfrist bekannt war bzw. auch in der Vertragsbestätigung auf die AGBs verwiesen wurde:
" Für das Lieferungsvertragsverhältnis gelten die bei Vertragsangebots gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). "
Das irgendwo in den Unterlagen plötzlich eine Kündigunsfrist von 3 Monaten anstatt 6 Wochen auftaucht und nun gelten soll zumal der Tarif im Internet auch mit 6 Wochen Kündigungsfrist bei Verivox wirbt finde ich unverständlich.
Tarif Basic // 5000 KWH
Für das Jahr 2012 müssten wir EUR 1338,93 bezahlen, würden aber noch 25% Bonus (max 317,67) gutgeschrieben bekommen -> EUR 1021,26.
Gem. dem neuen Schreiben müssen wir wie folgt rechnen:
Alter KWH Preis 0,2036 + EEG 0,02365 + Grundgebühr EUR 317,67 = EUR 1453,92 + einen vorangekündigten Posten
"Sollte die vom Gesetzgeber geplante „Offshore-Umlage“ zum Jahres- wechsel 2013 beschlossen werden, berücksichtigen wir diese erst in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung. "
Aufgrund der Friständerung konnten wir leider den Vertrag nicht mehr "fristgerecht" kündigen und sind somit an den Anbieter Stromio bis 2014 gebunden. Leider beziehen wir ALG2 und könnten den so massiv gestiegen Strompreis nicht mehr bezahlen, er hebt sich um ca EUR 600,00 von dem ursprünglich zum Wechsel ausgesuchten und dringend nötigen Anbieter ab.
Leider wussten wir im Vorfeld nicht auf welchen Anbieter wir uns eingelassen haben - hätten definitiv KEINEN Vertragsabschluss mit diesem Unternehmen getätigt im Anbetracht der negativen Presse im Internet aber auch des Berichtes bei AKTE / SAT1 sofern dies im Vorfeld bekannt gewesen wäre bzw. es mir unverständlich ist, dass dieser Anbieter eine so gute Bewertung beim Portal Verivox hat.
Bestell-/Kundennummer: 121702459
Meine Forderung an Stromio:
Dementsprechend bitte ich der Kündigung nach Ablauf dieses Jahresvertrages gem. der Frist der AGBs (6 Wochen) zu entsprechen.
Antwort auf die Beschwerde vom 19.11.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 5
Also über Stormio gibt es auch viele Negativ-Berichte im Netz, das nebenbei. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten wird dann wohl im Kleingedruckten gestanden haben bzw muss man halt genau durchlesen was man letztendlich abschliesst. Ein Angebot im Netz stellt ja noch keinen verbindlichen Vertrag dar. Was das Alg2 angeht, sollte man sich vielleicht mal überlegen, ob man nicht einen Nebenjob ausüben kann. Andere müssen ja auch ihren Vollzeitjob ausüben und am Wochenende noch einen Nebenjob annehmen, um über die Runden zu kommen. Und dann gibt es halt Menschen, die lassen sich alles vom Amt bezahlen. Wenn ich den Strom nicht mehr bezahlen kann, hilft mir auch niemand.
@ 2424128
Es ist i. A. nicht möglich, in den AGB etwas anderes zu vereinbaren als vorher in der Produktbeschreibung gestanden ist.
Schau mal hier ist gut zusammengefasst, wie du Dich wehren kannst
http://bit.ly/We4VNQ
-Stichwort: Schlichtungsstelle Energie e. v
Vielen Dank für die Informationen.
Stromio hat sich heute gemeldet und lässt uns zum ursprünglichem Vertragsende wieder aus dem Vertrag; somit kann die Beschwerde geschlossen werden.
PS:
Es soll auch Menschen gehen die zum Bespiel krank sind bzw. kranke Familienmitglieder haben oder andere Gründe haben weswegen sie leider Hartz 4 beziehen müssen.
Ich finds nur Schade das augenscheinlich immernoch ein gewisses "schwarzweiss-Denken" besteht denn stolz sind wir sicherlich nicht darauf.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst