24.11.2012 | 10:06 Uhr | 532 Views
Die Ware war, obwohl als lieferbar im Online Shop gekennzeichnet, weder am Lager noch beim Hersteller nachbestelbar. Bis heute keine Gutschrift der Vorkasse feststellbar, obwohl in den AGB's von unverzügliche Rückerstattung die Rede ist. Vielmehr wurde mir auf Anfrage mitgeteilt, dass dies bis zu 30 Tage dauern kann.
Bestell-/Kundennummer: TM-183810-EU
Meine Forderung an Tobias Mayer:
Komplette Rücküberweisung des vorausbezahlten Betrags
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 209 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Ich habe soeben die AGB der Firma Mayer gelesen. Von "unverzüglicher Rückerstattung" steht da nichts drin.
Sorry aber wenn Sie nicht solange warten wollen, hätten Sie keine Vorkasse leisten dürfen. Artikel können doch ständig ausverkauft sein, selbst bei sorgfältigster Bestellung ist das in nahezu jedem Shop oder Geschäft der Fall. Vorkasse ist und bleibt für jeden Kunden ein Risiko, man denke mal an die ganzen Firmenpleiten- Sie gehen ein Risiko ein. Dann dürfen Sie sich hinterher auch nicht beschweren, das Sie nicht an Ihr Geld kommen.
Bisher keine Rückerstattung erfolgt, aufgrund einer Beschwerdemail wurde mir jedoch mitgeteilt, dass man bis zum 16.12.12 erstatten will.
Hinweis an die Kommentar gebenen User: In den AGB's ist sehr wohl unter Paragraph 4, Absatz 5 folgendes zu lesen: Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Und im Übrigen war diie Bestellung entgegen der angegebenen Zahlungsalternativen nur per Vorkasse möglich. Aufgrund der anderen hier nachzulesenden Kritiken, bin ich ja wohl auch nicht der Erste mit dieser Erfahrung.
Ich habe jetzt den Fall an die Online Schlichtungsstelle des Europäischen Verbraucherschutzes gegeben.
Die geforderte Rückzahlung ist heute erfolgt. Fast 2 Monate hat es nun gedauert. Keine Entschuldigung, kein Wort des Bedauerns.