Überbuchung

Baden-Baden

Wir sind am 10.11.2012 nach Hurghada geflogen. Nach dem Transfer zum Makadi Palace wurde uns morgens um halb drei eröffnet, dass das Hotel total überbucht sei.

Wir wurden dann in der Nacht und zu Fuß losgeschickt, wir sollen einfach die dunkle unbeleuchtete Straße solange laufen, bis wieder ein Hotel kommt, dort wäre dann für uns ein Zimmer frei. Wir konnten Morgens um 5:15 ins Bett! Am Sonntag mussten wir zur Reiseleitersitzung um 10:00 Uhr, sonst würde unser Rückflug nicht bestätigt.

Sorry, der hat sich nicht mal entschuldigt, das war die Höhe! Er wollte nur seine Tagesreisen verkaufen, als ihn jemand ansprach auf die Überbuchung, schrie er uns an, er mache auch nur seinen Job. Das kann es doch wirklich nicht sein.

Das Hotel war zum Teil im Rohbau, ständig wurde irgendwo gebohrt oder gehämmert! Mit Bagger gefahren, so stelle ich mir Erholung nicht vor! Es war ein Familienhotel mit Aquapark und Rutschen, absolut nicht zum Ausruhen, immer ging der Strom aus, unser Safe ging nicht, wir haben reklamiert, die Minibar war leer, trotz mehrmaligem Reklamieren und Versprechungen wurde sie nie aufgefüllt.

Wir waren schon mehrmals mit L'Tur in Urlaub, aber das war die reinste Katastrophe! Wir sind sehr enttäuscht und alles andere als erholt.

Bestell-/Kundennummer: 12056371 Flugnr.:2094/2095 Buchungsnr.: 12-750011

Meine Forderung an L'TUR Tourismus:

Die Hälfte des bez. Preises

Antwort auf die Beschwerde vom 27.11.2012
L'TUR Tourismus AG

Abteilung: Kommunikation

04.12.2012 | 13:55 Uhr

Zunächst einmal bedauern wir sehr, dass Ihr Urlaub nicht so verlaufen ist, wie Sie sich das gewünscht haben! Im Falle Ihrer Reise sind wir allerdings nicht Veranstalter, sondern nur Mittler Ihrer Reise gewesen.

Wir haben Ihre Beschwerde allerdings umgehend an den Veranstaler "ETI" weitergeleitet.

Beste Grüße aus Baden-Baden

bewerten sie die antwort von L'TUR Tourismus AG

Http://www.vz-berlin.de/reisemaengel-reklamieren-fristen-beachten1

Http://www.verbraucherzentrale-sh.de/reisemaengel-reklamieren-fristen-beachten3

Http://www.welt.de/reise/article7718064/Reisemaengel-Was-bei-Reklamation-zu-beachten-ist.html

Http://www.fliegen-sparen.de/de/reisethemen/meldungen/reiserecht_richtig_reklamieren.php

Http://www.reisemangel.de/reisemangel.html

Nein es ist noch nicht vorwärts gegangen
ich glaube das intressiert bei L-TUR keinen

Der Veranstalter "ETI" hat uns den Eingang der Reklamation bestätigt und wir habe das Schreiben am 06.12. an die Kundin weitergeleitet.

Beste Grüße
Nina Meyer
Leitung Kommunikation L'TUR Tourismus AG

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Es ist genau wie in Aegypten, man wird nur vertröstet und kein Mensch interessiert sich für unser Problem. Schade

Leider ist das immer noch aktuell
es ist noch gar nichts gegangen
es kommt mir vor wie in Aegypten wenn man bezahlt hat
interessiert sich kein Mensch mehr für die Probleme der Kunden:
Aber Gott sei Dank gibt es andere Anbieter, sowas habe ich noch nie erlebt!
Aber anscheinend können sie sich das leisten mit Kunden so
um zu springen.
Ich werde sie nicht mehr belästigen es ist mir echt zu blöd,
ich kann mit meiner Zeit besseres anfangen.
Und wir werden für dieses Jahr sicher einen besseren Anbieter
finden
Gruss
Marianne Kilchmann

Es meldet sich niemand, wer soll was machen wenn sich keiner kümmert

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Wir haben im November 2012 mit ETI etwas ähnliches erlebt. Auf unsere schriftlichen Beschwerden wurde nur sehr unzureichend reagiert. Inzwischen ist Klage eingereicht und die Verhandlung findet am 12. September 2013 statt. Wir werden sehen

Wir haben inzwischen beim Amtsgericht Frankfurt ein rechtskräftiges Urteil gegen ETI erwirkt. ETI wurde verurteilt wegen der Überbuchung 250,--€ zuzüglich Zinsen (5% über Basiszins) an uns zu erstatten, dass sind immerhin fast 20% vom Reisepreis.

ETI wird nicht freiwillig zahlen, also Klage einreichen bevor der Anspruch verjährt.