Leider habe auch ich mich über die neuerlichen Stromerhöhung aufgeregt und habe in einer Kurzschlussaktion am 23.11.2012 über das Inet einen zwei Jahresvertrag mit Preisfixierung bei Priostrom in Auftrag gegeben.
Bereits am 26.11.2012 hatte ich eine Bestätigung des Vertrages von Extraenergie meiner Emailbox. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber mit etwas klarerem Kopf nochmal recherchiert und mir wurde Angst und Bange bei dem, was man im Netz über die Fa. Extraenergie/Priostrom lesen musste.
Ich habe daraufhin von meinem (laut AGB) 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und am 28.11.2012 ein Fax und zwei E-Mails mit gleichem Wortlaut an Extraenergie verschickt und darauf verwiesen, dass ich den Vertrag storniere/widerrufe. Am 29.11.2012 (gestern) erreichte mich eine Mail, dass die Ummeldung zum 1.1.2013 bei meinem Vorlieferanten abgeschlossen sei und ich ab diesem Zeitpunkt Strom von Prio beziehen werde. Trotz Widerruf (Faxkopie (siehe Bild) und Sendeprotokoll habe ich und kann das beweisen).
Mit meinem Widerruf des Vertrages ist ja nicht mal ein Vertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag ist nicht gültig!
Bestell-/Kundennummer: Priostrom-Kundennummer: 01173366
Meine Forderung an Priostrom/Extraenergie:
Ich verlange eine schnellstmögliche Rückabwicklung zu meinem alten Lieferanten ohne "Wenn und Aber", damit dieser mich ab 1.1.2013 wieder weiter beliefern kann.
Antwort auf die Beschwerde vom 30.11.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@prioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
kommentare und trackbacks 20
Die Unterschrift, die händische Unterschrift fehlt, Mensch Peter 2 Emailse ersetzen keine händische UNterschrift, viel Spaß mit dem neuen Lieferanten, und nutzen Sie die 2 jährige Vertragslaufzeit um sich mit dem Kündigen von Verträgen vertraut zu machen.
Dieses Fax ist laut BGB gültig: Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der der Ersteller der entsprechenden Urkunde genannt wird und aus der "durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders" der Abschluss der Erklärung hervorgeht und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. Im Unterschied zur Schriftform bedarf es somit bei der Textform keiner eigenhändigen Unterschrift. Sie umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftstücken auch Telefax-Nachrichten (selbst ohne Unterschrift oder ohne verkörpertes Original direkt aus einem Computer durch Computerfax[1]), maschinell erstellte Briefe, E-Mail-, Telegramm- oder SMS-Nachrichten.
BGB § 312d:
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
BGB § 355:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
BGB § 126b:
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Auszug aus den AGBs-Extraenergie: WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
zB 1 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Textform
Extform - Schriftform - Brief - Fax - E-Mail - Datenträger - SMS
Die Textform ist ein Formtyp, der gegenüber der Schriftform auf die eigenhändige Unterschrift verzichtet und im Unterschied zur elektronischen Form zum einen nicht auf elektronische Erklärungen beschränkt ist und zum anderen keine elektronische Signatur voraussetzt. Die Textform wurde mit dem Ziel eingeführt, den Rechtsverkehr insbesondere bei solchen Erklärungen zu erleichtern, in denen es nicht primär auf deren Beweis oder auf die Warnung vor einem bestimmten Rechtsgeschäft, sondern auf die Dokumentation der Erklärung und auf die Information des Empfängers ankommt.
Diese Erleichterungen bringt die Textform dann, wenn automatisiert Erklärungen erstellt werden. Durch den Verzicht auf die eigenhändige Unterschrift kann eine Erklärung in den im Gesetz bestimmten Fällen auch auf elektronischem Wege als Fax oder als E-Mail formwahrend übermittelt werden. Dadurch werden nicht nur Zeit und Kosten erspart, sondern bestimmte Geschäfte werden dadurch wirtschaftlich erst möglich. "Die Textform stellt daher einen bedeutsamen Baustein für das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs dar. " (Junker in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 126b BGB, Rd. -Nr. 3).
Junker in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 126b BGB, Rd. -Nr. 10:
"Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden. Zur dauerhaften Wiedergabe geeignet ist eine Fixierung der Erklärung, bei der diese dem Zugriff des Erklärenden entzogen ist, so dass der Empfänger über sie die Verfügungsgewalt hat und die so lange existieren kann, dass es dem Empfänger möglich ist, sie für eine dem konkreten Geschäft angemessene Zeit zur Kenntnis zu nehmen. "
Während eine formlose Erklärung zugeht, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, erfordert der Zugang in Textform nach der wohl h. M. zusätzlich, dass die Erklärung in einer zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Form in den Bereich des Empfängers gelangt. Als ausreichend hierfür wird auch die Übersendung einer E-Mail oder einer SMS angesehen.
Etwas strittig ist die Frage, ob die Textform auch dadurch gewahrt werden kann, dass z. B. ein Online-Händler auf seiner Webshopseite die nötigen Informationen jederzeit abruf- und auf die Festplatte des Kunden speicherbar zur Verfügung stellt. Überwiegend wird dies verneint. Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126 b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d. h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt. Siehe hierzu Wahrung der Textform durch Webseite?
Allerdings muss bei Verwendung von E-Mail oder Telefax der Text an seinem Ende deutlich durch einen Abschluss gekennzeichnet sein, um der Textform des § 126b BGB zu genügen. Der BGH (Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 47/11) führt hierzu aus:
"Anders als bei der Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB), bei welcher die Unterschrift den räumlichen Abschluss der Urkunde bildet, kennt die Textform keine starre Regelung für die Kenntlichmachung des Dokumentenendes (Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., § 126b Rn. 7). Es bedarf jedenfalls eines eindeutig wahrnehmbaren Hinweises, der sich räumlich am Ende befindet und inhaltlich das Ende der Erklärung verlautbart (juris-PK-BGB/Junker, 5. Aufl., § 126b Rn. 30). Zur Erfüllung dieses Zwecks kommt neben der Namensunterschrift ein Zusatz wie "diese Erklärung ist nicht unterschrieben", ein Faksimile, eine eingescannte Unterschrift, eine Datierung oder Grußformel in Betracht (OLG Hamm NJW-RR 2007, 852; juris-PK-BGB/Junker, aaO, § 126b Rn. 31, 32; MünchKomm-BGB/Einsele, aaO, § 126b Rn. 6; Bamberger/Roth/Wendtland, aaO). Durch den räumlichen Abschluss der Erklärung muss die Ernstlichkeit des Textes in Abgrenzung eines keine rechtliche Bindung auslösenden Entwurfs deutlich gemacht werden (BT-Drucks., aaO, S. 20). "
Geeignete Übermittlungsmedien für Erklärungen in Textform sind somit: Brief, Datenträger (Disketten, CD´s), Telefax, Computerfax, E-Mail und SMS.
Werter ReclaBoxler-4913912. Ich bin doch sehr froh, dass mir Menschen wie Sie mir meine "Arbeit" beim Abziehen meiner "Kunden" durch Verbreitung von rechtlich völlig unhaltbaren B L Ö D S I N N erleichtern.
Gehören Sie zu meinem Mitarbeitern? Dann melden Sie sich in der Personalabteilung und lassen Sie sich eine Prämie auszahlen. Sagen Sie, der Chef hat das angeordnet!
Aufklärende Kommentatoren wie 2118250 oder Reclaboxler-4711-WC am Ende dieser Beschwerde
http://de.reclabox.com/beschwerde/56166-allsecur-deutschland-frankfurt-am-main-kuendigung-per-internetseite-wird-nicht-akzeptiert
mag ich dagegen gar nicht. Sie V E R S A U E N mir die A B Z O C K E.
Wohlmöglich kommt noch ein Kommentator auf die Idee und schreibt hier, dass es für Herrn Spatzig sehr hilfreich wäre, wenn er dem Vorlieferanten und dem NETZBETREIBER an seinem Wohnort mitteilt, dass er den Vertrag FRISTGEMÄSS widerufen hat und Priostrom NICHT BERECHTIGT ist, Erklärungen (hier Kündigung und Ummeldung) in seinem Namen vorzunehmen.
Dann wäre er auf der absolut sicheren Seite und ich hätte das Nachsehen.
Aber so schlau ist ja bestimmt keiner und ich kann mir die Hände reiben.
Werter Öger Varol
Danke für ihren Kommentar und dem Tip, meinem Vorlieferanten der zudem der Netzbetreiber ist (Stadtwerke) mitzuteilen, das ich den Vertrag fristgerecht per Fax widerrufen habe.
Das habe ich bereits gestern getan und mir wurde erklärt das sie da nichts machen können, da die Ummeldung bereits erfolgt ist und eine Rückabwicklung nur durch Priostrom erfolgen kann.
Auch mein Einwand das Prio garnicht hätte ummelden dürfen, wegen meines Widerrufs,
wurde mit "Tut uns leid, aber das müssen sie mit Priostrom ausmachen"abgetan.
Ich habe eben 1 Stunde lang in der Warteschleife von Prio gehangen um die Sache auch nochmal telefonisch zu regeln und musste dann aufgeben, weil angeblich alle Leitungen besetzt waren.
Ich ahne schlimmes :(
Was steht im Vertrag bzw. in den AGB bezüglich eines Vertragswiderrufs?
Ich an Ihrer Stelle würde vorsichtshalber ZUSÄTZLICH zum Fax den Vertragswiderruf noch per Einschreiben (z. B. am Samstagmorgen, dann ist das Schreiben am 03.12.12 beim Empfänger), um nicht eventuell Gefahr zu laufen, dass der Widerruf wegen eines Formfehlers nicht anerkannt wird, versenden.
Die Abmeldung zum 01.01.13 ist aus meiner Sicht das kleinere Problem. ..
Bund der Energieverbraucher, Artikel "So klappt der Wechsel"
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/
Werter Peter S.
Mein Name ist ÖMER, nicht Öger! Ich habe nichts mit dem Kollegen zu tun, der euch bei eurem sauer erspartem Urlaub A B Z O C K T!
Ich bin der, der euch das Geld aus der Tasche zieht, wenn ihr billig telefonieren oder billig an Strom oder Gas kommen wollt.
Ihr wisst nicht, mit wem ihr Verträge schließt und macht es mir deshalb so leicht!
Natürlich hat der Netzbetreiber nichts mit dem Widerruf zu tun. Sagt er jedenfalls. Denn da sitzt Einer, der hat auch keine Lust seinen Job zu machen. GRUNDSÄTZLICH sind immer die Anderen schuld und die müssen sich drum kümmern.
Ich sage immer: Wenn ich nicht will, dass ich was tu', dann leit' ich's einem And'rn zu!
Wir wollen alle nur euer Bestes - euer Geld. Und nur damit könnt ihr Typen wie mich kriegen. Aber das rafft ihr eben nicht!
Entsteht euch aus meinen "Fehlern" ein Schaden, habt ihr Anspruch auf Schadenersatz. Und den klagt man nicht ein, den rechnet man auf!
Irgendwer liefert ab Januar 2013 Strom. Wenn ich den Widerruf nicht akzeptiere, dann liefere ich. Ich muss den Strom bezahlen, Du nicht, denn Du hast ja den Vertrag widerrufen.
Klr habe ich Anspruch auf Bezahlung, weil ich ja was geliefert habe. Aber Du hast Anspruch auf Schadenersatz, wenn Du mehr bezahlen musst, als Du durch den nicht beachteten Widerruf bezahlen müsstest! Und das ziehst Du von meiner Forderung ab und ich schau in die "Röhre". Will ich mehr, muss ICH klagen und beweisen, dass mir mehr zusteht, Aber das kann ich nicht.
Was die Form des Widerufs angeht: Steht in meinen AGBs:
"§ 25 Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung (Belieferungsauftrag) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. "
Was ist "Textform"? Wurde hier auch schon heftig diskutiert. Dabei habe ich das doch in meinen AGB bestimmt:
"§6
(4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. "
Textform ist nach meiner Auffassung (also nach Auffassung des Verwenders der AGB) Computerfax, E-Mail, SMS. All diese Formen zur Erklärung Deines Willens eines Widerrufs sind zulässig. Du musst nur beweisen, dass sie erfolgt ist.
Damit auch nebenbei der Hinweis: Ein normales Telefax (nicht Computerfax!) reicht zur KÜNDIGUNG!
Wollt ihr noch mehr wissen, wie man D Ü M M L I N G E abzockt? Einfach nur fragen
;-)
Werter Ömer/Öger oder wie auch immer^^
Deinen Kommentar hab ich verstanden, gegrinst und aufgenommen.
Ich denke das ich eigentlich alles richtig gemacht habe und rechtlich auf der sicheren Seite bin.
Widerruf per Fax
Widerruf per Brief/Einschreiben/Rückschein
Fax mit Mahnung und Verbot zum Ausführen des Auftrags/Vertrages und
Aufforderung zur unverzüglichen Rückabwicklung.
Meine Bank wird jeden Abbuchungsversuch unterbinden
Kopien wurden gemacht und Montag werde ich erstmal mit meinem Netzbetreiber, sprich den Stadtwerken reden.
Nach meiner Auffassung
ist der Vertrag ungültig da ich schnell genug alles widerrufen habe.
Somit hat sich m. M. nach Priostrom schon mit der Ummeldung strafbar gemacht und hätte diesen Auftrag garnicht durchführen dürfen.
Das die so schnell sind und selbst bei einem Monat Vorlaufzeit (1.1.2013)
innerhalb von 2 Tagen ohne Rückfragen oder Unterschrift das Heft an sich reissen, kann man ja leider nicht ahnen.
Das wird aber im Zweifelsfall mein Anwalt klären
Zudem habe ich das Glück (wie der Zufall es manchmal will), das ich nur 7 Km von dieser dubiosen Firma Extraenergie in Neuss, wohne und somit
auch persönlich dort einschlagen kann/könnte wenn es mit dem Widerruf nicht klappt. ^^
Mal abwarten was sich jetzt tut (Mehr kann man eh nicht tun, im Moment)
P. S Und mit dümmlich hat das Ganze eigentlich nichts zu tun, sondern eher mit Unachtsamkeit und Vertrauen darauf, das gerade Grundversorger, von heute eigentlich nichtmehr wegzudenkenden Grundbedürfnissen wie Strom und Gas, noch einen Funken Ehrlichkeit besitzen.
Dem ist wohl leider nicht so wie man sieht :(
Mein Leben lang hab ich alles persönlich unterschrieben/unterschreiben müssen und. das ist/war auch gut so und rechtssicher.
Aber das heutzutage ein unbedachter Klick im Inet reicht um solche Lawinen auszulösen, das stinkt und sollte gesetzlich unterbunden werden.
Keine Unterschrift-Kein Vertrag. Punkt!
Bis dahin; )
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein gerichtliches Faxgerät gesandt werden (sog. Computerfax).
Eine Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig ist, ohne daß das Original nachgereicht werden müßte.
Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, GmS-OGB, Beschluß vom 05.04.00 – GmS-OGB 1/98 ( http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GmS-OGB 1/98), NJW 00, 2340 ( http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 00, 2340)
@ Herrn Spatzig
zu "das ich nur 7 Km von dieser dubiosen Firma EE in Neuss wohne und somit auch persönlich dort" - wenn Sie Pech haben, sind die Türen zu und man läßt Sie nicht rein. Dies ist mir mit Teldafax passiert, bei denen ich täglich 2x auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück nach Hause vorbei gekommen bin. Die Mitarbeiter konnte ich zwar durch die Fenster und Glastüren sehen, aber sie wollten mich - aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen - einfach nicht zu sich lassen - dabei wollte ich (weiblich, NR, 49 Jahre) nur reden. ..
Man wird es sehen
Für diese Fa gibt es nur 2 Alternativen
1) Ein persönliches Gespräch und eine Lösungs des Problems mit einem der Verantwotlichen dort, also entweder Geschäftsführer oder Betriebsleiter
2) Die andere Alternative wäre Polizei, Strafantrag, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich würde ersteres wählen; )
Diese Fa arbeitet eindeutig wie damals Teldafax mit Multi-Level-Marketing und einem Schneballsystem:
Infos:
http://www.derwesten.de/wirtschaft/energiediscounter-teldafax-ist-tot-die-masche-lebt-weiter-id6644189.html
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem
Auch das Firmennetzwerk ist ähnlich aufgebaut
Auf lange Sicht bricht es zusammen und die Leute welche sich die Taschen vollstopfen grinsen sich was, weil die Besitzer als GMBH nicht mit dem persönlichen Vermögen haften, sondern nur mit dem Firmenvermögen das diesen Leuten bei Insolvenz egal sein kann, dasie ihre verdienten Millionen im Sack haben.
Was man hinterfragen muss!
Warum sitzt die Firma in Düsseldorf, während angeblich der Service in Chemnitz agiert, nur ein Postfach betreibt und zugleich auch das Inkassounternehmen ist, welche die zu recht erbosten Kunden abmahnt und noch mehr Geld abzocken will?
Es ist doch offensichtlich was man von solchen Verzweigungen halten kann. Als Kunde braucht man Ansprechpartner und keinen dubiosen Service der am Arsch der Welt sitzt (sorry Chemnitz ^^), nur per Email zu erreichen ist und keinerlei Anrufe entgegen nimmt.
Fast jede hier zu lesende Beschwerde gegen Extra/Prio wurde unter fadenscheinigen Gründen abgeschmettert, wie man ja lesen kann
Meine persönliche Frage an alle hier:
Ist schonmal jemand telefonisch durchgekommen?
Also ich habe die ganze letzte Woche niemanden erreicht, selbst nach 1 Stunde Warteschleife nicht (nachweisbar, da VoIp)
Meiner Meinung nach ist es wahrscheinlich sogar erfolgreicher, wenn man seine Klage nicht gegen die Fa, sondern sofort persönlich gegen Geschäftsführer, Betriebsleiter usw richtet
Also gegen jeden der was zu sagen hat und den Betriebsablauf beeinflussen kann, sprich beaufsichtigt.
Nee, bei mir beissen die jetzt auf über 50 Jahre alten Granit und mein Jagdinstinkt wurde geweckt
Schau mer mal :)
P. S Das obige Geschriebene soll weder ein Beschuldigung, Verleumdung oder üble Nachrede sein.
Es ist nur eine "vermutete"und von mir persönlich gezogene Schlussfolgerung und Betrachtingsweise, nach all den Recherchen und offensichtlichen Vorgängen bei Prio/Extra, Stromiao und wie sie alle heissen; )
allen Mitgeschädigten trotzdem ein schönes Wochenende; )
Pünktlich widerrufen, so müßte eigentlich alles klappen. Und immer noch haben Sie eine Woche Zeit, diesen Vertrag nochmal zu widerrufen. Nutzen Sie alles auf einmal: Brief, Einschreiben, E-Mail, Telefonat.
Das 14-tägige Recht, einen Vertrag zu widerrufen, gibts überall. Also lassen Sie sich hier keinen Mist erzählen. Ich habe auch mal widerrufen, kam dadurch nicht gleich wieder zu meinem Altanbieter, aber das war mir egal. Hauptsache widerrufen.
Alles Gute! Wolf
Hier mal eine Finanzlage der Extraenergie Dez 2012
Einfach nach Extraenergie suchen
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
ansonsten-Kein Kommentar; )
@ 4711-WC
1) Wolf Scha hat sich wohl für Sie nicht deutlich genug ausgedrückt, von ihren Kommentaren hier in der Reclabox weiß ich, dass sie keinen M I S T "erzählt".
Gemäß § 355 BGB ist das Widerrufsrecht ein Recht jedes Verbrauchers (= natürliche Person), sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch eine Widerrufserklärung zu lösen.
Das Widerrufsrecht ist eine Ausnahme von dem Grundsatz "pacta sunt servanda" (= Verträge sind einzuhalten), wonach Verträge normalerweise für beide Seiten verbindlich sind. Das Widerrufsrecht ist ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei Verträgen, bei denen per Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt wird.
Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen.
2) Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Wechsel des Energieversorgers" (Stand: 15.08.12)
Http://www.vz-nrw.de/Wechsel-des-Energieversorgers
Zitat: ". .. Häufig schließen Sie einen Liefervertrag als Fernabsatzgeschäft, d. h. schriftlich oder über das Internet ab. Sie haben dann nach unserer Auffassung ein Widerrufsrecht. Die inzwischen verabschiedete Verbraucherrechterichtlinie sieht ein Widerrufsrecht für Strom- und Gaslieferverträge vor.
Auch wenn derzeit keine eindeutige gesetzliche Regelung besteht, können Sie sich bis zur Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht auf den Bundesgerichtshof - und den Europäischen Gerichtshof berufen. Beide neigen dieser Ansicht zu.
Dementsprechend enthalten die meisten Strom- und Gaslieferverträge eine Widerrufsbelehrung.
Sie können dann zumindest innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Ihre Vertragserklärung in Textform widerrufen. Sieht die Belehrung eine längere Frist vor, ist diese maßgeblich. "
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Wechsel des Energieversorgers" (Stand: 15.08.12)
Http://www.vz-nrw.de/Wechsel-des-Energieversorgers
Zitat: ". .. Häufig schließen Sie einen Liefervertrag als Fernabsatzgeschäft, d. h. schriftlich oder über das Internet ab. Sie haben dann nach unserer Auffassung ein Widerrufsrecht.
Die inzwischen verabschiedete Verbraucherrechterichtlinie sieht ein Widerrufsrecht für Strom- und Gaslieferverträge vor.
Auch wenn derzeit keine eindeutige gesetzliche Regelung besteht, können Sie sich bis zur Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht auf den Bundesgerichtshof - und den Europäischen Gerichtshof berufen. Beide neigen dieser Ansicht zu.
Dementsprechend enthalten die meisten Strom- und Gaslieferverträge eine Widerrufsbelehrung. Sie können dann zumindest innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Ihre Vertragserklärung in Textform widerrufen. Sieht die Belehrung eine längere Frist vor, ist diese maßgeblich. "
Bin ja erstaunt, was man alles schreiben kann, wenn der Tag lang ist.
Herr Peter Spatzig,
Sie haben innerhalb der Frist widerrufen. Wenns wirklich losgeht: ich würde keinen cent zahlen, das steht schonmal fest. Aber vorher sollten Sie noch eine Woche alles nutzen, um Belege für Ihren Widerruf zu sammeln.
Gruß Wolf
Hallo Herr Spatzig,
es gibt da noch eine Möglichkeit, falls Sie mit bisherigem nicht weiter kommen: die "Briefzustellung durch den Gerichtsvollzieher". Sie zahlen 20 Eu dafür, dass da jemand das persönlich abgibt. So dürften Sie auf der sicheren Seite sein.
Vielleicht können Sie glatt mitfahren, wenn Sie so nahe wohnen. Wär doch ne Sache.
Alles Gute! Wolf
Es gibt noch eine Möglichkeit, falls Sie mit bisherigem bicht weiter kommen: die "Zustellung durch den Gerichtsvoll. zieher". Sie zahlen 20 eu dafür, dass da jemand persönlich Ihren Brief abgibt. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie so nahe wohnen, fahren Sie gleich mit, ist doch ne Sache.
Rückmeldung!
Das Problem ist gelöst, aber nicht durch EE sondern durch Eigeninitiative und Mitwirkung meines Netzbetreibers/Versorgers. (Anruf des Geschäftsführers bei EE).
Leitung wurde ab/umgeklemmt oder wie auch immer und ich bleibe bei meinem alten Versorger.
Ich kann wieder ruhig schlafen ^^
Euch allen auch viel Glück, ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch
Die Sache ist vom Tisch, allerdings nicht durch
EE sondern durch Eigeninitiative und der Hilfe und der Hilfe des Geschätsführers meines Netzbetreibers.
Bei EE weiß scheinbar niemand, was der andere macht und selbst die interne Kommunikation zwischen den Mitarbeitern scheint nicht zu klappen, denn kurze Zeit später bekam ich auch nochmal eine Email mit der Widerrufsbestätigung und 2 Minuten später eine Email, das man keine Kündigsschreiben bekommen hätte.
Und das nach 3 Faxen,2 Emails und Einschreiben/Rückschein.
Unglaublich!
Ich jedenfalls werde weiter von meinem alten Versorger beliefert und kann nun auch wieder ruhiger schlafen.
Ich wünsche euch allen Glück beim Kampf gegen solche dubiosen Firmen, schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch.
Bis dahin; )
Peter Spatzig