Am 26.11.2012 habe ich von stromio eine E-Mail mit der Erhöhung des Arbeitspreises ab 01.01.2013 um 2,365 Cent/kWh erhalten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wurde mir nach meiner Kündigung verwehrt.
Auch der Hinweis, dass ich erst am 26.11.2013 von der Preiserhöhung informiert wurde und das auch nicht in brieflicher Form wurde ignoriert, obwohl in der AGB von stromio eine 6-wöchige Frist sowie eine briefliche Zustellung vorgesehen ist.
Meine Forderung an Stromio:
Kündigung zum 28.02.2012, Einhaltung der 6-wöchigen Frist zur Preiserhöhung
Antwort auf die Beschwerde vom 30.11.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer unter der E-Mail Adresse reklamation@stromio.de mit.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 6
Sie haben es doch eigentlich richtig erfasst: Der "Arbeitspreis" wird erhöht und nicht der "Strompreis".
Somit auch kein Sonderkündigungsrecht :-(
@ Reclabochsler- 4711-WC
Kann leider Ihren Argumenten nicht ganz folgen: Wo steht den bitteschön in den AGB von Stromio, dass ein Kündigungsrecht bei der sogenannten "Weiterbelastung von hoheitlichen Abgaben" nicht besteht? Ich sowie auch mein Anwalt konnten das trotz intensiver Lektüre bisher nicht finden.
Vielmehr sagt lediglich § 6, Absatz 3 ganz klar, dass ein Kündigungsrecht "im Falle einer Änderung der Preise" besteht und mit der Preiserhöhung zum 01.01.2013 wurden eindeutig die Preise erhöht, das schreibt Stromio sogar selbst in ihrem Anschreiben.
Leider konnte mir bisher weder Stromio noch jemand hier den Satz in den AGBs zeigen, der das Kündigungsrecht in dem vorliegenden Fall ausschließt. Aus diesem Grund sind Kündigungen nach den AGB wirksam.
Erschreckend wie viele Einträge sich hier zur Stromio GmbH finden.
Und ich bin ebenfalls betroffen von diesem wohl von KundenUNfreundlichkeit kaum mehr zu überbietenden Unternehmen.
In meinem Fall sieht es so aus:
Auf Verdacht hin (!) habe ich am 26.11.2012 bei der Kundenhotline angerufen, um mich darüber zu informieren, ob mein Arbeitspreis je kWh zum 1.1.2013 angehoben wird. Denn ich habe keinerlei Information von der Stromio GmbH erhalten - weder postalisch, noch per E-Mail (wie andere Nutzer hier). Dort sagte man mir, dass sich der Preis zum 1.1. ändern wird und ich darüber in der ausstehenden Jahresrechnung informiert werde. Der Preis soll jedenfalls auf über 25 Cent brutto je kWh steigen (leider habe ich mir den Kommabetrag nicht notiert). Im Vergleich zu meinem aktuellen Arbeitspreis bedeutet dies allerdings auf jeden Fall eine Steigerung, die über den Anstieg der "hoheitlichen Abgaben" von 2,365 Cent/kWh brutto hinausgeht --> versteckte Preiserhöhung! (aktuell: 22,55 Cent/kWh brutto).
Aufgrund dieser Information - wie gesagt auf meine Nachfrage hin - habe ich mit Bezug auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht meinen Liefervertrag zum 31.12.2012 umgehend schriftlich gekündigt und einen neuen Versorger zum Jahreswechsel beauftragt. Diese Kündigung ist nun von der Stromio per Post abgelehnt worden mit dem Hinweis, ich sei noch bis zum 30.11.2013 gebunden. Weiter sollte ich denen nochmal (!) eine Kündigung schicken, wenn dies weiterhin mein Wunsch ist. Hallo? Sonderkündigung! Klar ist das mein Wunsch. Bloß weg dort!
Ich habe jetzt erneut meine Kündigung wiederholt, wieder mit Bezug auf Sonderkündigungsrecht sowie der Unwirksamkeit der AGB-Klausel über das Nichtbestehen eines Informationsrechtes des Kunden (vom BGH bereits 2010 entschieden worden).
Darüberhinaus werde ich nun die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten (kostenpflichtig für Stromio!) sowie meine gesamten Unterlagen der Verbraucherzentrale NRW e. V. zukommen lassen. In wie weit dann juristische Schritte notwendig werden, weiß ich (noch) nicht.
Allerdings bleibt bei dieser Kundenunfreundlichkeit zu befürchten, dass es soweit kommen kann. Aber diesen Weg werde ich nicht scheuen.
Ich kann nur allen Kunden dieses Unternehmens raten, sich diese Gebahren nicht gefallen zu lassen. Der Markt ist groß, der Wettbewerb funktioniert.
Die Schnäppchenfalle
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/
Die Schnäppchenfalle
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/
Verbraucherzentrale NRW "Strompreiserhöhung – was ist zu tun? "
www.vz-nrw.de/strompreiserhoehung---was-ist-zu-tun-
Zitat: "Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln.
Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen.
Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. "
Lesen Sie z. B. auch diese Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/56631-stromio-duesseldorf-erhoehung-der-eeg-umlage-agb-klauseln-ungueltig