Am 25.05.2012 habe ich der HUK-Coburg einen Bauherrenhapftpflichtschaden gemeldet.
Die erste Aufnahme ging recht zügig. Nach der zweiten Antwort an die HUK Coburg meldete sich niemand mehr. Ich ging davon aus, dass sich die HUK um den Schaden kümmerte. Weit gefehlt. Nachdem ich eine Klagezustellung des Amtsgerichtes bekam telefonierte ich mit dem Schadenbüro in Aachen. Eine Sachbearbeiterin teilte mir mit das die letzte Mail und eine vor
in Worten zwei Monaten abgeschickte Mail noch nicht einmal geöffnet wurde.
Auf meine Androhung die Sachbearbeiterin in Coburg und die HUK zu verklagen, wurde man offensichtlich in Coburg wach und fing an den Fall zu bearbeiten. Dies war aber nur ein Strohfeuer. Denn die Sachbearbeiterin beauftragte einen Sachverständigenbüro aus der Nähe von Viersen. Dieses Büro hat sich schnell gemeldet und den Schaden vor Ort besichtigt.
Die Stellungnahme des Sachverständigenbüros ist bis heute noch nicht bearbeitet.
Auf meine Beschwerde beim Vorstand der HUK erhielt ich das übliche 0815 Schreiben, dass es nicht die Art der HUK Coburg sei, Kunden warten zu lassen.
Nach drei Wochen Bearbeitungszeit des SV Büros meldeten die sich bei mir und wollten von mir noch vorsorglich weitere Unterlagen haben. Dann ist mir letztendlich der Kragen geplatzt und ich habe mich erneut beim Vorstand der HUK beschwert. Ich habe weder diese Firma beauftragt noch bin ich der Laufbursche. Nach über einer Woche Beschwerde habe ich noch nichts gehört.
Naja, es ist Weihnachtszeit und die HUK feiert offensichtlich schon.
Ich habe deshalb schon einmal alle bestehenden Versicherungen gekündigt, denn offensichtlich lässt die HUK Ihre Kunden im Schadensfall im Regen stehen.
Bestell-/Kundennummer: Bauhaftpflichtschaden vom 25.05.2012 /12-01-821/100288-K
Meine Forderung an HUK-COBURG:
Endlich abschliessende Bearbeitung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Ich hoffe, die HUK hat wenigstens Ihrem Anwalt schon einen Vorschuss gezahlt?
Diese Antwort der Versicherung lässt eigentlich eine erneute Beschwerde und zwar wegen Unfähigkeit zu. Da der bearbeiter noch nicht einmal den Inhalt der Versicherungspolice kennt. Dieses werde ich aber in Form einer Eingabe an den Ombudsmann für das Versicherungswesen leiten.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe mittlerweile eine Eingabe an den Ombudsmann für das Versicherungswesen gemacht, da die HUK den letzten Termin hat verstreichen lassen. Falls Sie oder Medien Interesse an diesem Vorgang haben, so bin ich gerne bereit Auskunft zu geben.
Hallo,
was ich daran nicht verstehe ist wieso Sie die Sachbearbeiterin verklagen wollen?
Evtl. könnte die gute Frau arbeitsrechtlich verklagt u. ggf. gekündigt werden aber sowas müsste die Fa. im einzelfall entscheiden (ich verklage ja auch nicht die Verkäuferin, wenn sie zu lange Pause macht oder den Laden nicht pünktlich aufschliesst besonders, weil mir die genauen arbeitsumstände i. d.Regel völlig unbekannt sind u. ich nicht weiss ob sie überarbeitet, krank, garnicht mehr dort arbeitet oder viel auch einfach nur "faul" ist (was aber meiner Meinung nach allein Sache der Fa. ist).