05.12.2012 | 14:04 Uhr | 1322 Views
Wie Sie in Ihrer Mail selber schreiben, erhalte ich mindestens sechs Wochen vor einer Preiserhöhung eine Mitteilung!
Diese Mitteilung ist mir aber nicht sechs Wochen vorher zugegangen, sondern erst am 22.11.2012! Insofern ist diese auch nicht für Januar 2013 gültig. Da Sie es unterlassen haben, mich in gesetzlicher Frist zu informieren, lehne ich die Erhöhung ab und bezahle nur den zwischen uns vertraglich vereinbarten Betrag.Meine Forderung an Stromio:
Erhöhung der Kosten ab Februar statt Januar 2013
Antwort auf die Beschwerde vom 05.12.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 11
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag,
Sie liegen so etwas von Falsch und ich akzeptiere Ihre Erhöhung zum 01.01.2013 nicht und Widerrufe hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Ab Februar erteile ich Ihnen diese gerne wieder,
ich wünsche Ihnen einen schönen Tag
Jan Bockholdt
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Von: reklamation@stromio.de [mailto: reklamation@stromio.de]
Gesendet: Mittwoch, 5. Dezember 2012 16:43
An: Bockholdt, Jan
Betreff: Beschwerde über ReclaBox
Sehr geehrter Herr Bockholdt,
gern antworten wir Ihnen auf Ihren Eintrag in der ReclaBox:
Bitte nehmen Sie unsere Antwort nicht aus einem Zusammenhang.
Wir teilten Ihnen in unserer Antwortmail mit: "Sollte eine Preisänderung durch die stromio GmbH erfolgen, . "
Hier erfolgte nur eine 1:1 Weitergabe der durch den Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Erhöhungen. Gern können Sie auch die Veröffentlichungen durch den Gesetzgeber hierzu vergleichen.
Da es ausschließlich um eine Weitergabe der vom Gesetzgeber festgelegten Änderungen geht, gibt es auch keine Mitteilungsfristen. Wir haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt einer Veröffentlichung durch den Gesetzgeber. Gern können Sie für eine längerfristige Planung den Gesetzgeber auf frühzeitigere Mitteilungen hin weisen. Wir verweisen, wie schon in unserer vorangegangenen Antwortmail, auf die in Ihrem Vertrag festgelegte eingeschränkte Preisgarantie.
Auch möchten wir Sie auf die für Sie gültigen AGB vom 03.04.2012 unter § 7 (5) verweisen.
Wir haben also keine Fristen verletzt, da wir den Vertrag eingehalten haben.
Die Änderungen ab 01.01.2013 haben weiter Bestand.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Unverzüglich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Zusätzlich zu der Mitteilung hätten Sie auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden müssen. Ist das nicht geschehen, ist die Preiserhöhung lt. OLG Düsseldorf unwirksam.
Wie bereits in den zahlreichen anderen Beschwerden geschrieben
Egal wodurch eine Preiserhöhung verursacht wird - es ist eine PREISÄNDERUNG! Die Unwirksamkeit dieser s c h w a c h s i n n i g e n AGBs wird jedes Gericht sofort erkennen (§305c bzw. 307 BGB).
Stromio tut so, als ob eine "Weitergabe hoheitlicher Umlagen" keine "Preiserhöhung" sei. Das ist natürlich (nach dem allgemeinen Rechtsverständnis) völliger U N S I N N!
Niemand zwingt STROMIO, die Umlagen 1: 1 weiterzugeben. Andere Anbieter tun das nicht. Mainova erhöht nur um 1,66 Cent/kWh statt der möglichen 2,365 Cent/kWh. Und sie weisen trotzdem auf ein Sonderkündigungsrecht hin (siehe Bilder aus meinen Verträgen mit Mainova).
Das ist seriös - das ist nachvollziehbar. Dieser Anbieter (Mainova) stellt sich dem Wettbewerb - und profitiert letztendlich, denn ich werde, trotz Sonderkündigungsrecht, den Vertrag nicht kündigen.
Ha, nach mehrmaligem hinschauen unterscheidet Stromio in den AGB´s zwischen erhöhungen von Stromio und "hoheitlichen".
Paragraph §6 Absatz 2 steht für Stromio erhöhungen:
(2) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Paragraph §7 Absatz 5 regelt die "Gesetzlichen Abgaben"
(5) Die Weiterbelastung an den Kunden wird zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen neu eingeführt oder erhöht werden. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich über die Weitergabe der Mehrkosten informieren.
Sieht wohl nicht so gut aus.
Verbraucherzentrale NRW "Strompreiserhöhung – was ist zu tun? "
www.vz-nrw.de/strompreiserhoehung---was-ist-zu-tun-
Zitat: "Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln.
Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen.
Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. "
Lesen Sie z. B. auch diese Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/56631-stromio-duesseldorf-erhoehung-der-eeg-umlage-agb-klauseln-ungueltig
Na denn,
auch wenn die Verbraucherzentrale der Auffassung ist, das AGB´s die "hoheitliche"Preiserhöhungen ausschliessen unwirksam sind, stellt sich für die Kunden von Stromio eine völlig andere Frage:
Sollte ich für 2,365 Cent Brutto meine Prämie zum Fenster herauswerfen? Die Rechnung geht nicht wirklich auf.
lg
Mark
@ Mark
. könnte man so sehen, aber ich bin der Meinung, dass dieser "Nepper, Schlepper, Bauernfänger"-Handhabung mit AGB- und Kündigungs-Tricks sowie reinen Lockangeboten einiger Versorger einmal Einhalt geboten werden muss.
Es ist schon sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber und die Verbraucherverbände hier nicht schneller und radikaler einschreiten, die lassen es wohl von den Gerichten regeln.
Zudem lassen sich leicht andere und seriöse Anbieter finden, die gleiche oder bessere Konditionen bieten, als man trotz Bonus bei Stromio am Jahresende erreichen würde.
@ O. P
Hi, sie haben natürlich recht.
Ich selbst bin auch Stromio Kunde und habe der "zu späten"Benachrichtigung der EEG Umlage Widersprochen. Auch kann es sehr gut sein das ich auch recht bekommen würde, nur wäre der Bonus dann futsch der wiederum den günstigen Preis ausmacht. Ich sehe es so, mit dem Bonus und MIT Erhöhung der Umlage (2,365 Cent) bin ich noch recht günstig dran, es sei denn die Schlussrechnung stimmt nicht.
Bestehen weiter auf ihrer Illegalität ihres tun!
Ich kann ihrer Argumentation nicht wirklich folgen, hier sind wir bei Reclabox, also einer Plattform wo sich Mitmenschen über Verbraucherschutz Informieren bzw. Austauschen wollen.Es gibt mit sicherheit auch Kunden die völlig zufrieden sind.
Ich kann bis jetzt (auch wenn die Ankündigung der Strompreiserhöhung zu spät mitgeteilt wurde) nichts negatives aus eigener Sache mitteilen. Mein Abschlag wurde korrekt ermittelt, die Kommunikation war überaus flott und der wechsel damals ging auch Problemlos über die Bühne. Ihrer Ansicht wäre es dann eher Ratsam, ein Kndigungsrecht zur Not Anwaltlich durchzusetzen, und einen neuen Stromanbieter suchen der auch die EEG Umlage weiterbelastet? Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Meiner Ansicht nach ist es für mich sinniger, meinen Vertrag zu erfüllen und am ende mit der Schlussrechnung den Vertrag beenden (schon ordentlich gekündigt). Das meine Abschläge die Jahresrechnung decken ist doch völlig normal, dies war bei all meinen (auch "Namhaften") Stromanbietern der Fall.
Ich habe gekündigt! Kann ich jedem nur empfehlen. Anders ist der Anbieter anscheinend nicht zu bewegen sich an Recht und Gesetz zu halten!