Überraschende Preiserhöhung in der Jahresabrechnung

Duisburg

In meiner am 6.11.2012 von den Stadtwerken Duisburg/Rheinpower online gestellten Gas-Jahresrechnung 2012 stellte ich eine Erhöhung des Grund- und Arbeitspreises von 14% bzw. 10% seit dem 01.04.2012 fest.

Ich habe diese einseitig vorgenommene Preisänderung sofort per Telefax am 9.11.2012 reklamiert, da ich nicht über die geänderten Preise informiert und mir kein Sonderkündigungsrecht laut AGB eingeräumt wurde.

Per E-Mail erhielt ich am 10.11.2012 eine Nachricht von Rheinpower, dass man mich per E-Mail am 27.01.2012 über die anstehende Preiserhöhung informiert habe.

Dem habe ich am 12.11.2012 nochmals widersprochen und betont, dass ich keine Information zu dieser Preiserhöhung erhalten habe und das OLG Hamm bereits aktuell entschieden hat, dass Informationen zu Preiserhöhungen eines Versorgers per E-Mail unwirksam sind.

Leider habe ich darauf bisher keine weitere Reaktion von Rheinpower erhalten, so dass ich am 16.11.2012 per Einschreiben-Rückschein meinen Widerspruch gegen die Preiserhöhung mit der Aufforderung einer korrekten und vertragsgemäßen Jahresrechnung und vorsorglicher Kündigung zum 31.12.2012 ausgesprochen habe.

Leider habe ich auch darauf außer einer Eingangsbestätigung meines Schreibens bisher von Rheinpower keine Antwort erhalten.

Ich wünsche mir von Rheinpower eine Richtigstellung der Jahresrechnung 2012 zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen und Fortführung des Vertrages zu diesen oder die Annahme meiner Kündigung zum 31.12.2013.

Bestell-/Kundennummer: 8900046876

Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg:

Korrekte Jahresabrechnung 2012 und Fortführung des Vertrages zu den vereinbarten Preisen, alternativ Annahme meiner Kündigung zum 31.12.2012

Antwort auf die Beschwerde vom 06.12.2012
Stadtwerke Duisburg AG

Abteilung: Kundenservice

15.01.2013 | 10:45 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beschwerde wurde zur Kundenzufriedenheit gelöst.

Freundliche Grüße

Ihre Stadtwerke Duisburg AG

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Wenn der Versorger innerhalb vier Wochen der Beschwerde nicht abgeholfen hat, kann die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet werden. Da werden Sie geholfen!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Positive Zwischennachricht:
die Preiserhöhung wurde zurückgenommen und ich habe heute eine korrigierte Jahresrechnung 2012 erhalten. Auch wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass meine Kündigung akzeptiert würde. Werde weiter berichten.

Nach Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie wurde die Preiserhöhung zurückgenommen und meine Kündigung akzeptiert, bevor der Schlichter tätig wurde.