Stromio verweigert Sonderkündigung

Stromio GmbH
Düsseldorf

Mir wurde seitens Stromio am 30.11.2012 per E-Mail mitgeteilt, dass sich aufgrund der Erhöhung der staatlichen Abgaben (EEG-Umlage), mein Strompreis zum 01.01.2013 erhöhen wird.

Daraufhin wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da die Stromio GmbH laut ihren ABG (§ 6 Absatz 2) eine Änderung des Preises, welcher sich aus allen anfallenden Kosten zusammensetzt (§ 7 Absatz 1), in Briefform sechs Wochen (42 Tage) vor Wirksamwerden dem Betroffenen mitzuteilen hat.

Somit habe ich die Änderung der Preise nicht in brieflicher Form, sondern per E-Mail und nicht vor der genannten Sechs-Wochen-Frist, hier der 20.11.2012, erhalten.

Eine Sonderkündigung zum 01.01.2013 wurde mir seitens des Versorgers verwehrt. Ich bestehe weiterhin auf die Kündigung meines Vertrages zum 01.01.2013, ansonsten werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie und an die Verbraucherzentrale NRW wenden.

Eine ordentliche Kündigung zum 31.07.2013 besteht bereits.

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 11029728 / Vertragskonto: 121662394

Meine Forderung an Stromio:

Sonderkündigung des Stromvertrages

Antwort auf die Beschwerde vom 13.12.2012
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

20.12.2012 | 14:16 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Verbraucherzentrale NRW "Strompreiserhöhung – was ist zu tun? "
Http://www.vz-nrw.de/strompreiserhoehung---was-ist-zu-tun-

Zitat: "Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln.

Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen.

Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. "

Lesen Sie z. B. auch diese Beschwerden:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/56631-stromio-duesseldorf-erhoehung-der-eeg-umlage-agb-klauseln-ungueltig

Http://de.reclabox.com/beschwerde/56334-stromio-duesseldorf-stromio-und-das-sonderkuendigungsrecht

Http://de.reclabox.com/beschwerde/56273-stromio-duesseldorf-ablehnung-des-kuendigungsschreibens

Hallo, ich habe mittlerweile eine Antwort bekommen und wen wundert es, meine Kündigung wird nicht akzeptiert. Dabei wird ausschließlich auf die Erhöhung der hoheitlichen Belastungen eingegangen, wes wegen ich nicht kündigen könnte. Dass diese Erhöhung mir jedoch in falscher Form und nicht sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitgeteilt wurde, wird in keinsterweise erwähnt.

Das ist einfach nur frech!

BIN FROH WENN DIE ZEIT MIT STROMIO UM IST. NIE MEHR STROMIO!

Hallo, genau die gleiche Antwort habe ich bekommen, nur mit dem Unterschied dass Stromio nichts angekündigt hat, ich auf Nachfrage am Telefon mitgeteilt bekam dass am 1.1.13 wg. EEG erhöht wird. Darauf angesprochen, dass die 6 Wochen Ankündigungsfrist verstrichen sind und ich Sonderkündige, bereits am Telefon auf Ihre AGB's berufen. Nach einreichen der Sonderkündigung, die gleiche Ablehnung mit der gleichen Begründung bekommen.

Mittlerweile haben wir den 08.01.13 und ich habe von stromio noch keinerlei Rechnung bekommen. Die Einzugsermächtigung hatte ich dem Unternehmen entzogen.

Bin gespannt wie es weiter geht.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst